Ich habe erfahren,daß WFBM Beschäftigte nach 20 Arbeitsjahren in Rente gehen können.Stimmt das?
Rentenrecht
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Antworten
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Warum fragst du nicht da wo du das erfahren hast oder direkt bei der Rentenversicherung?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/de/Inhalt/4_Presse/Medieninformationen/02_Pressearchiv/PM_2013/PM_22_2013_Behindertenwerkstaetten_EM_Rente.html
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Ich habe mich zu dem gleichen Thema letztes Jahr von einem darauf spezialisierten Anwalt rechtlich beraten lassen und das Fazit war:
Es ist nicht so, dass man nach 20 Jahren in einer WFBM automatisch die volle Erwerbsminderung zugesprochen bekommt. Die Rentenversicherung hat ein Prüfungsrecht, und das nimmt sie auch wahr. Auch das Prozedere bei der Beantragung der Erwerbsminderung ist in der Regel das gleiche wie bei einer Beantragung aus dem ersten Arbeitsmarkt (insbesondere Vorlage ärztlicher Befunde).
Also: Kleiner Vorteil Ja, aber kein Automatismus.
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