Müssen Betriebsrenten der Rentenversicherung gemeldet werden?
Ich bekomme zur Rente mit 63 ( abschlagsfrei wegen Scherbehinderung) jetzt eine Betriebsrente.
Hat das Auswirkunng auf die normale Rente, muss ich dies der BfA melden?
Hat das Auswirkunng auf die normale Rente, muss ich dies der BfA melden?
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Antworten
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Nein, mußt du nicht. Die Anwartschaft der Betriebsrente hast du dir im Betrieb erworben, damit hat die DRV nichts zu tun.
Gruß Hippy
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Ja Hippy
gerne erst mal danke für die Info.
Werde dich /euch aktuell auf dem Laufenden halten.
Gruss Hein
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Hallo,
das was der User "Hippy" sagt ist leider FALSCH!!!
Zusätzliche Einkommen sind der DRV mitzuteilen, wenn darauf noch Sozialversicherungsbeiträge zu leisen sind. Zu 99% ist das bei "Betriebsrenten" der Fall.
Betriebsrenten sind in der Regel Arbeitgeberleistungen, auf die bisher keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Diese Einzahlungen in eine Betriebsrentenkasse erfolgen meist als Bruttoeinzahlungen.
Von Auszahlungen der Betriebsrente oder vergleichbaren Versorgungssystemen sind Krankenkassen und Pflegekassenbeiträge noch zu entrichten. Diese Anrechnung findet bei der Auszahlung der Rente statt. Dieser Anteil wird in der Regel bei der gesetzlichen Rente angerechnet und als Sozialversicerungsbeiträge von der DRV abgeführt.
Spätestens bei der Steuererklärung (der Auszahlungskasse und des Rentengeldbeziehers) kommen diese Zahlungenverpflichtungen heraus. Wenn man dieses nicht angibt, nennt man auch "Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und ist Strafbar"
Daher einfach mal in die AGBs der Betriebsversichungunterlagen nachlesen, ob Sozialversicherungsbeiträge noch abzuführen sind oder nicht, geschweige denn noch andere steuerliche Beiträge abzuführen sind.
Eigentlich wird im Antragsverfahren diese Frage "ob man eine Betriebsrente beim Bezug einer Rente bekommt " in den Formularen abgefragt.
Gruß
rollispeedy
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Hallo rollispeedy,
gibt es denn verschiedene System von Betriebsrenten?
Meine Betriebsrente wurde durch monatlichen Abzug von meinem Gehalt und Zuschuß durch den Arbeitgeber erwirtschaftet.
Die Sozialabgaben werden direkt vom ehemaligen Arbeitgeber in Abzug gebracht und mir zum Jahresende eine Bescheinigung über die Sozialausgaben fürs Finanzamt zugestellt.
Eine Angabe der Betriebsrente im Rentenantrag (so die Auskunft meines ehem. Arbeitgebers) der DRV erfolgte damals nicht.
Gruß Hippy
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Also,
im Antragsverfahren bei "Rente wegen Erwerbsminderung" gibt es mehrere Formulare.
In der Regel werden 3 bis 4 Formulare für den Rentenantrag benötigt (Papierform).
1. Grundantrag R0100
2. Bei Erwerbsminderung R0210 und R0215
3. Mitteilung an die Krankenversicherung der Rentner (KVDR-Antrag) R0810
weitere Formulare sind ggf. notwendig - das Hängt von den persönlichen Verhältnissen ab - um es mal so zu umschreiben.
Im Formular R0100 gibt es die Frage:
"Beziehen oder bezogen Sie bereits eine Rente aus eigener Versicherung oder haben Sie eine solche
beantragt (auch im Ausland)?" (R0100; 9.2)
Im Formular R0810 gibt es eine unmissverständliche Frage:
"Erhalten oder erwarten Sie Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrente, Zusatzrente, Pension,
Kapitalleistung aus einer Direktversicherung) - gegebenenfalls auch aus dem Ausland?" (R0810; 2.9)
In die Zusatzversorgungssysteme zahlt meist der Arbeitgeber "Bruttobeiträge" ein und der Arbeitnehmer "Nettobeiträge"
Der Arbeitgeberanteil ist durch den Arbeitnehmer bei der Auszahlung nachzuentrichten.
Das ist aber bei den Zusatzversorgungssystemen unterschiedlich.
Hier handelt es sich nicht um Zusatzversorgungen (private Versicherungen die vom Nettoentgelt bezahlt wurden) die auf privater Ebene abgeschlossen wurden.
Gruß
rollispeedy
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OK, Danke.
Weiter bringt mich das leider nicht.
Ich habe damals (vor 10 Jahren) meinen Rentenantrag mit Hilfe meines Arbeitsgebers ausgefüllt.
Dabei wurde mir nur gesagt daß die Betriebsrente nicht in den Antrag einfließt, die Abgaben für Krankenkasse, Pflege usw werden durch den Arbeitgeber abgeführt. Darüber erhalte ich jeweils zum Jahresende eine Bescheinigung für das Finanzamt.
Aber wenn dein Beitrag den Fragesteller weiter bringt ist das so in Ordnung, es scheint allerdings wohl nicht generell so daß sie angegeben werden muß.
Gruß Hippy
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