Welche hilfen stehen uns bei schwangerschaft mutterschutz elternzeit zu

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Meine Frau Stephanie und ich bekommen ein kind. Sie ist mit spastischer zelebralparese mit einem behinderungsgrad von 100 voll auf meine Hilfe angewiesen. Als ihre sie pflegende person möchte och sie gern weiterhin pflegen und versorgen auch wärend schwangerschaft mutterschutz und elternzeit jedoch gehe ich davon aus dass es nicht möglich sein wird ohne meinen job zu verlieren bzw finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen . Gibt es da Ausnahme Regelungen wird die pflegestufe erhöht oder gibts vom Jugendamt sozialamt oder pflegekasse zusschüsse, wird vielleicht sogar lohnausgleich gezahlt? Kann ich zu meiner entlastung personal für büro und/oder haushalt beantragen.? Übrigens es liegt keine gesetzliche Betreuung vor da meine Frau rein körperliche Einschränkungen hat . Liebe grüße aus Thüringen andreas

Antworten

  • Hallo,

    schön, dass Du Dich um Deine Frau kümmern willst und herzlichen Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs.
    Mir ist allerdings leider die Frage nicht ganz klar. Du schreibst,Deine Frau sei "voll auf Deine Hilfe angewiesen" und Du würdest sie pflegen. Dann schreibst Du, Du möchtest Dich auf während Schwangerschaft, Mutterschutz etc. um sie kümmern, hättest aber Sorge, wie das mit Deiner Arbeit ist.

    Was ich nicht verstehe, ist, was sich für Euch ändert. Wenn sie jetzt schon "voll auf Deine Hilfe angewiesen ist" und Du das offensichtlich neben Deiner Arbeit machst, was ändert sich für Dich zeitlich während Schwangerschaft und Mutterschutz?

    Du kannst grundsätzlich natürlich auch selber Elternzeit beantragen - allerdings wird dann eben nicht das volle Gehalt weiter gezahlt, sondern nur ein Teil.

    Ansonsten gerne nochamls Fragestellung klären, dann können wir versuchen, Ratschläge zu geben.

    Besten Gruß, ananim
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