Kind Pflegestufe 2, welche Arbeit für mich as Mutter ist zumutbar?

hmmm…denk…überleg…grübel-grübel

Sollte bereits eine schriftliche Aufforderung vorliegen, die das Aufnehmen der Weiterbildung vorschreibt, würde ich unmittelbar dagegen ein Widerspruch einlegen.

Mit dem oben bereits gesagten SGB II §§
„Wenn Sie Ihr Kind mit Behinderung pflegen, ist Ihnen auch nach Vollendung
des dritten Lebensjahres des Kindes eine Arbeit nicht zuzumuten, wenn dies
mit der Pflege des Kindes nicht vereinbar ist und die Pflege auch nicht auf
andere Weise sichergestellt werden kann. Ob und in welchem Umfang eine
Erwerbstätigkeit zumutbar ist, richtet sich vor allem nach der Pflegebedürftigkeit
Ihres Kindes.“ (Seite 176, des beigefügten Dokumentes)

Im Detail , einen Nachweiß erstellen, worin die Verhinderung der Bildungsmaßnahme dargelegt wird.
(Eventuell Grundgedanken und diverse Formulierungen, sofern es zutrifft, aus dieser Broschüre bei dem Widerspruch mit einfließen lassen - https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Publikationen/VAMV_Tipps_2016_Auflage_22.pdf - )

Gruss
rollispeedy