Kind Pflegestufe 2, welche Arbeit für mich as Mutter ist zumutbar?

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Hallo,

mein Kind ist 16, 80% behindert, Merkzeichen: B, G, H, Pflegestufe 2.
Ich, bekomme Hartz IV bin alleinerziehend. Mein Kind kommt um 14.00 Uhr mit dem Fahrdienst aus der Schule.
Ich muß jetzt einen 1,50 Euro Job von 10.00 -14.00 Uhr vom 02.5. bis 31.10. machen, jetzt habe ich noch einmal Post vom Arbeitsamt bekommen, dass ich dann noch ab 17.5. bis Ende November jeden Tag in entgegengesetzter Richtung der Stadt ab 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Maßnahme " Begleitendes Coaching" mitmachen soll, um fit für den ersten Arbeitsmarkt im Tagespendelbereich zu sein.
Den 1,50 Job kann ich nachkommen, aber nicht der angehängten Maßnahme von 15.00 - 16.00 Uhr. Muß ich das? Das Arbeitsamt droht, bei Ablehnung mit Kürzung meiner Leistung um 30%. Mein Sohn würde 2 Stunden vor der Wohnungstür stehen, wenn ich erst um 16.00 Uhr nach Hause komme.
In den Ferien wäre er dann 6 Stunden alleine zu Hause, ohne Mittagessen und Hilfe.
Bitte helft mir, wie ich mich ohne Sanktionen des Arbeitsamtes wehren kann!

Liebe Grüße Cheste

Antworten

  • Hallo,
    am besten du sprichst bei deinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt vor und schilderst dein Problem.
    Normal sind sie kulant, allerdings kann es sein daß sie auf einen mobilen Pflegedienst verweisen.

    Heidi
    Lösch doch bitte den doppelten Thread
  • Bitte um eine eine "angepasste Lösung" bei der ARGE - aufgrund, das dein Kind einen Schwerbehindertengrad hat und einer besonderen Fürsorge dadurch benötigt.Dadurch ist die Kindsbetreuung höher zu bewerten als eine Fortbildungsmaßnahme, wie sie von der Arge angeordnet wurde. Hinzu kommt das eine ordentliche Führung des Haushaltes zeitlich ebenso geboten sein muss.

    Weiterhin hat die ARGE auch hier ein Auslegungsspielraum nach SGB II §10 Abs 4 und 5
    Sofern du als "Pflegeperson" bei der Krankenkasse bereits registriert worden bist, müsste du dieses auch der ARGE mitteilen, um deinen Standpunkt zu verdeutlichen.(meine Antwort bezieht sich nur auf die "Zeit" wenn das Kind zu Hause ist Wenn das Kind in der Schule ist, besteht die Verpflichtung eine Arbeit nachzugehen)

    Würde ich hier weiter zitieren... wäre es ins blaue rätseln - da ich zu wenig Hintergrundwissen habe.

    Gruss
    rollispeedy 🥺
  • Hallo Rollispeedy,

    danke für deine Antwort.
    Ja, ich bin als Pflegeperson bei der Krankenkasse registriert,bekomme darüber auch meine Rentenversicherung. Die ARGE weiß das Alles und ignoriert es. Ich könnte heulen, fühle mich so hilflos! Bin selbst sehr angeschlagen. Das kommt meinem Kind auch nicht zugute.
    Von 08.00 - 14.00 Uhr würde ich gerne einer Arbeit nachgehen, ab 14.00 Uhr geht es nicht mehr, da mein Kind dann auch zu Therapien, Arztbesuchen gebracht werden muß und Hilfeplangespräche beim Jugendamt für Schulbegleiter laufen, wo viele Leute sich trotz voller Terminkalender auf eine Zeit geeinigt haben. Manche Arztbesuche sind auch 100 km entfernt, bei Spezialisten, da falle ich komplett einen Tag aus. Sehe aber nicht ein, dass ich an diesem Tag einen Tag Urlaub nehmen soll. Muß ich mich für diesen Tag vom Arzt krank schreiben lassen?
    Ich habe einen 20 h Job von 10.00 -14.00 h. Damit habe ich auch kein Problem.
    Was möchtest du genauf für Hintergrundwissen?

    Liebe Grüße Cheste
  • hmmm....denk...überleg....grübel-grübel

    Sollte bereits eine schriftliche Aufforderung vorliegen, die das Aufnehmen der Weiterbildung vorschreibt, würde ich unmittelbar dagegen ein Widerspruch einlegen.

    Mit dem oben bereits gesagten SGB II §§
    "Wenn Sie Ihr Kind mit Behinderung pflegen, ist Ihnen auch nach Vollendung
    des dritten Lebensjahres des Kindes eine Arbeit nicht zuzumuten, wenn dies
    mit der Pflege des Kindes nicht vereinbar ist und die Pflege auch nicht auf
    andere Weise sichergestellt werden kann. Ob und in welchem Umfang eine
    Erwerbstätigkeit zumutbar ist, richtet sich vor allem nach der Pflegebedürftigkeit
    Ihres Kindes." (Seite 176, des beigefügten Dokumentes)

    Im Detail ,, einen Nachweiß erstellen, worin die Verhinderung der Bildungsmaßnahme dargelegt wird.
    (Eventuell Grundgedanken und diverse Formulierungen, sofern es zutrifft, aus dieser Broschüre bei dem Widerspruch mit einfließen lassen - https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Publikationen/VAMV_Tipps_2016_Auflage_22.pdf - )

    Gruss
    rollispeedy



  • Liebe Heidi, lieber Rollispeedy,

    dankeschön für eure Hilfe.

    Liebe Grüße Cheste
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