Wie viele Stunden muss ich als Schwerbehinderte Arbeiten?

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
Hallo alle da draußen 😉
Ich habe eine Frage zur Stundenanzahl, die ein Rollstuhlfahrer (oder in meinem Fall eine Rollstuhlfahrerin mit Muskeldystrophie) in der Woche arbeiten muss, denn da habe ich sehr viele unterschiedliche Dinge bei meinen Recherchen gefunden.
Mal zur allgemeinen Situation: Ich bin gerade auf Arbeitssuche und habe vielleicht auch eine Stelle in Aussicht.
Jetzt wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, meine Arbeitszeiten bewegen sich wahrscheinlich zwischen 8.00 Uhr und 17.00Uhr (genaueres wird noch ausgehandelt).
Eine ehemalige Kollegin meiner Mutter (Lehrerin) ist von der Hüdte abwärts gelähmt und sie musste nur 38,5 Stunden arbeiten (hab leider keinen Kontakt mehr zu ihr, sonst würde ich sie natürlich selbst fragen, ob das stimmt, oder ob meine Mutter das einfach falsch in Erinnerung hat.) ich habe mal beim Bürgertelefon in der Abteilung Arbeitsrecht angerufen und mit zwei Leuten telefoniert, die beide meinten, ich müsse 40 Stunden arbeiten. Internet sagt natürlich auch überall etwas anderes. Jetzt wollte ich mal hier nachfragen, ob mir jemand etwas dazu sagen kann (möglichst noch mit entsprechender Quelle) und wo muss ich gegebenenfalls einen Antrag stellen?
Und wie bringe ich so ein Thema bei meinem Arbeitgeber am besten zur Sprache? kommt ja vielleicht nicht so gut, wenn ich sofort sage "hey ich will aber weniger arbeiten"

Antworten

  • Hallo Mary
    dazu wird dr hier im Forum auch keiner eine gültige Antwort geben kannst.
    Wenn du meinst nicht Vollzeit arbeiten zu können muß du dir von der Arge ein Gutachten erstellen lassen in wie weit du arbeitsfähig bist.
    Eine andere Möglichkeit kenne ich nicht.

    Heidi
  • Hallo Mary,

    Die Arbeitszeit ist in den meisten Fällen per Tarifvertrag geregelt.Dort steht die Arbeitszeit pro Woche drin.Auskunft kann Dir dazu die zuständige Gewerkschaft geben.Vorausgesetzt die Firma ist in der sogenannten Tarifbindung und Mitglied im Unternehmerverband.
    Natürlich kann auch ein sogenannter Haustarifvertrag bestehen
    Ansonsten gilt die gesetzliche Arbeitszeitverordnung.Diese sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor.
    Du musst dich dahingehend mal schlau machen.
    Nicht gut kommt " Ich will aber weniger arbeiten".Entweder Vollzeit oder Teilzeit.Später kann man ja mal wegen einer
    Arbeitszeitverkürzung vorsprechen.

    Gruß
    Ralf

  • Hallo Mary90,

    grundsätzlich gibt es keine gesonderten Vorschriften, dass Menschen mit Behinderung anders arbeiten müssen, als Menschen ohne.

    Etwas anderes ist es, wenn Du aufgrund deiner Behinderung nicht Vollzeit arbeiten kannst.

    Wenn dies der Fall ist, kannst Du gern noch mal auf uns zu kommen.
    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo,

    eine Arbeitszeitreduzierung aufgrund von Schwerbehinderung kenn ich nur aus dem Beamtenrecht. In NRW brauchen Schwerbehinderte ab einem gewissen GdB (wo die Grenzen genau liegen, weiß ich nicht) bis zu zwei Stunden in der Woche weniger arbeiten.

    Für mich heißt das, dass ich statt der üblichen 41 Wochenstunden nur 39 Wochenstunden arbeiten muss. Ich habe aber auch einen GdB von 90 und falle daher unter die kompletten 2 Stunden "Rabatt".

    Du schreibst von einer Lehrerin. Ich vermute, dass sie ebenfalls unter das Beamtenrecht fällt und daher weniger Stunden tätig sein muss.

    Bei Angestellten müsstest du schauen, ob Tarifverträge solche "Rabattierungen" anbieten. Ich habe aber leider noch nie davon gehört.

    Jumanji
  • Es gelten die gesetzlichen Richtlinien wie für jeden Arbeitnehmer auch. Weitere Vereinbarungen können nach gesetzlichen Richtlinien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regulieren (Günstigkeitsprinzip für den Arbeitnehmer) und vereinbart werden.
    In folgender Aufstellung sind und können Arbeitszeiten festgelegt sein und haben in dieser Anordnung ihre Rechtsverbindlichkeit:
    1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    2..Berufsgenossenchaftsvorschriften (DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfall Vorschrift, BGV - Berufsgenossenschaftsvorschrift)
    3. Tarifverträge
    4. Betriebsvereinbarungen (Arbeitszeitregulierungen)
    5. Arbeitsvertrag

    Der einzige "Vorteil" für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellten Personen ist, dass sie keine "Mehrarbeit" als der Tarifvertrag vorsieht, zu leisten haben. Sie müssen bei Mehrarbeit (höher als die Regel-Arbeitszeiten lt. Tarifvertrag) gefragt werden.
    Das Arbeitsschutzgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.
    Ansonsten ist der "normale Mitarbeiter dem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt"
    (Der Arbeitsvertrag kann auch oberhalb des Tarifvertrages angesiedelt werden, wenn der Arbeitnehmer "Außer Tarif" beschäftigt wird)

    Mehr gibt es nicht, was darüber Informiert werden kann.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Justin,

    und wenn mann wegen der Behinderung nicht Vollzeit arbeiten kann, wie geht man vor?

    Dank im Voraus.


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