Sind barrierefreie Duschen das Gleiche wie Walk-in Duschen oder bodengleiche Duschen

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Ich frage mich ob barrierefreie Duschen das Gleiche sind wie Walk-in Duschen oder bodengleiche Duschen, wie man sie hier findet http://www.badfaszination.com/duschabtrennung-duschabtrennung_tuersystem-walk+in

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  • Hallo RolandRie,

    wenn eine Dusche als „Bodengleiche Dusche“, „Bodenebene Dusche“, „Bodenbündige Dusche“ bzw. „Ebenerdige Dusche“ bezeichnet wird, ist damit üblicherweise die schwellenfreie Gestaltung des Duschplatzes gemeint. Allerdings beziehen sich diese Begriffe nur auf einen Teilaspekt einer „Barrierefreien Dusche.

    Der Begriff „Walk-In Duschen“ wird für türlose Duschabtrennungen benutzt. Frei übersetzt ist eine Walk-In Dusche eine leicht begehbare Dusche.

    Die Anforderungen an einem barrierefreien Duschplatz sind in der DIN 18040-2 „Barrierefrei Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ wie folgt geregelt:

    1. Ein „Barrierefreier Duschplatz“ muss gemäß DIN 18040-2 so gestaltet sein, dass die Dusche auch mit einem Rollator bzw. Rollstuhl nutzbar ist. Dies wird erreicht durch
    • eine Bewegungsfläche im Duschplatz von mindestens 120 cm x 120 cm (Rollstuhl 150 cm x 150 cm);
    • die niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Bodenbereich des Sanitärraumes und einer Absenkung von max. 2 cm; ggf. auftretende Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet werden;
    • rutschhemmende Bodenbeläge im Duschbereich (sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B);

    2. Weitergehende Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind laut DIN 18040-2:
    • die Nachrüstmöglichkeit für einen Dusch-Klappsitz, in einer Sitzhöhe von 46 cm bis 48 cm;
    • beidseitig des Dusch-Klappsitzes eine Nachrüstmöglichkeit für hochklappbare Stützgriffe, deren Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegt.
    • Eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause muss aus der Sitzposition in 85 cm Höhe über OFF erreichbar sein.

    3. Um Verletzungsgefahren insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen beim Vorbeugen zu vermeiden, sollte laut DIN 18040-2 der Hebel von Einhebel-Dusch-Armaturen nach unten weisen.

    Falls Sie Ihr Bad umbauen möchten, empfehle ich Ihnen die Anforderungen der DIN 18040-2 zu berücksichtigen. Allerdings sollte der Übergang zwischen Dusche und Fußbodenoberkante völlig barrierefrei gestaltet werden. Der Stand der Entwässerungstechnik ermöglicht eine bodengleiche Gestaltung des Duschbereichs völlig ohne Kante. Der Verzicht auf eine Kante beim Übergang vom Duschplatz zum Fußboden erleichtert das Befahren und bietet mehr Sicherheit vor Stürzen.

    Weiterführende Informationen siehe:
    http://www.online-wohn-beratung.de/ratgeber-barrierefreie-dusche.html (barrierefreier Duschplatz) und
    http://www.online-wohn-beratung.de/ratgeber-dusche-rollstuhlnutzer.html (Duschplatz für Rollstuhlnutzer).

    Herzliche Grüße

    Dieter Wiegel
  • Hallo RolandRie,

    Barrierefreie Duschen halten eine bestimmte Mindestgröße (mindestens 1,20x1,20m) ein,
    um z.B. Rollstuhlfahrern die Benutzung zu ermöglichen. Außerdem hat diese je nach
    Anforderungsprofil eine kontrastreiche Gestaltung, Haltegriffe und einen Klappsitz.

    Schöne Grüße,
    Dipl. Ing. Dirk Michalski
  • DOCDARMER
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    Hallo RolandRie

    Die bisherigen Antworten beinhalten eigentlich schon alles.

    Eine Walk-in Dusche ist schon eher als Komfortlösung zu betrachten. Sieht halt nett aus, wenn man den Platz hat.
    Sie ist zwar auch ebenerdig aber nicht als Barrierefrei zu bewerten. Denn wichtig für Barrierefreie Duschen ist die Zugänglichkeit. Die Hindernisfreie Befahrbarkeit.
    Das ist bei Walk- In Duschen nicht gegeben da die Glaswände fest montiert sind. Aus Erfahrung weiß ich das festmontierte Wände hinderlich sind und einen Rollstuhlfahrer erheblich einschränken.


    Gruss
    Rüdiger Darmer
    DOC-DARMER

  • Wow, gleich drei Fachexperten für eine Dusche-
    da mache ich mir jetzt keine Sorgen mehr um den bevorstehenden Umzug-
    hier ist man dahingehend ja prima aufgehoben! 😀
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