grössere wohnung

Hallo, ich wohne im Raum Aachen, bin epeleptiker und habe einen Rollator den ich ständig benutze. Ich habe mir jetzt einige Wohnungen angesehen. Vommed. Dienst steht klar das ich eine schwellenfreie Wohnung beziehen muss (behindertengerecht) Ich habe jetzt eine soche gefunden. Allerdings mit 80 Quadratmeter aaber Kaltmiete nur 390 Euro. Das Sozialamt streubt sich nun und sagt das die Wohnung zu gross ist. Obwohl die Grösse kommt dadurch das es ein extrem breiter Flur ist und auch die Küche extrem breit ist. Also wirklich Rollator und auch Rollstuhlgerecht. Wer hat Erfahrungen ? Kann ich gerichtlich etwas klar stellen lassen und das Amt in die Knie zwingen, den schwellenfreie Wohnungen gibt es nun mal nicht wie Sand am Meer

Antworten

  • Guten Tag Hebaugi
    warum immer gleich vors Gericht ziehen? Die Wohnung ist eindeutig zu groß, somit muß das Sozialamt die Kosten nicht übernehmen. Mit etwas überzeugenden reden und Argumenten hätte man das Amt vielleicht auf Kulanzregelung bekommen können. Allerdings weiss ich nicht wie hoch die Nebenkosten sind. Möglich daß die der entscheidende Faktor der Ablehnung sind.
    Dir stehen als Einzelperson 47qm Wohnfläche zu, dazu kommen etwa 15qm als Behinderte.
    Mehr kannst du hier lesen:
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html
    Schönen Tag
    Holger
  • Ich gebe Dir ja recht, aber manchen kommst Du anders nicht bei. Vom med. Dienst steht im Gutachten das ich eine schwellenfreie Wohnung benötige. Die kostet hier im Raum Aachen zwischen 700 und 900 Euro. Bei 2 Zimmer, Küche Bad. Diese dagegen hätte bei 80 Quadratmetern 390 Euro kalt gekostet und 120 Euro Nebenkosten plus Gasetagenheizung von max 80 Euro. Macht insgesamt max 590 Euro. Für das Amt eine Ersparnis von mindestens 110 Euro monatlich. Dazu war diese Wohnung wirklich für Rollatorfahrer und auch Rollstuhlfahrer geeignet. Mit breiten Türen (1m), breiter Flur etc. Wohnung gefliesst. Ich hätte also für den Rest meiner Tage 😛 da nicht wieder ausziehen müssen. Es sei denn ich müsste irgendwann ins Pflegeheim etc. Zum Anderen war Bushaltestelle vor der Tür, Einkaufsmöglichkeiten ca 150 Meter. Und, es wäre nicht weiter als 5 Minuten von meiner jetzigen Wohnung entfernt gewesen. Auch das ist wichtig, da ich private Pflegekräfte habe und die nicht ständig meilenweit fahren können. Zum Anderen habe ich epel. Anfälle. Ein Sturz in einer grossen Wohnung dürfte bei gleichem Inventar weniger Gefährlich sein als in einer kleinen. Aber man ist ja noch nicht mal bereit die 15 Quadratmeter mehr zu genehmigen. Das ist Willkür und ich denke dann verstehen diese Leute nur eine Sprache. Druck machen
  • Guten Abend hebaugi
    Hast du denn in deinem Schwerbehinderten-Ausweis den Merkbuchstaben aG?
    Nur dann, so steht es auch im Link, sind die 15qm mehr zu bewilligen wobei das in jeder Stadt etwas abweichen kann.
    Du wirst wohl schauen müssen über das Wohnungsamt eine passende Wohnung zu bekommen.
    Die Ämter haben ihre Vorschriften da ist wenig Spielraum.
    Wunschträume haben viele Behinderte, oft muß man zufrieden sein mit dem was die Gesetze hergeben, selbst darum müssen viele noch kämpfen.
    Geld regiert eben die Welt.
    Schönen Abend
    Holger
  • Hallo hebaugi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich werde diesen Thread in unser Forum "Bauen & Wohnen° verschieben.

    hebaugi hat geschrieben:
    Ich gebe Dir ja recht, aber manchen kommst Du anders nicht bei. Vom med. Dienst steht im Gutachten das ich eine schwellenfreie Wohnung benötige. Die kostet hier im Raum Aachen zwischen 700 und 900 Euro. Bei 2 Zimmer, Küche Bad. Diese dagegen hätte bei 80 Quadratmetern 390 Euro kalt gekostet und 120 Euro Nebenkosten plus Gasetagenheizung von max 80 Euro. Macht insgesamt max 590 Euro. Für das Amt eine Ersparnis von mindestens 110 Euro monatlich. Dazu war diese Wohnung wirklich für Rollatorfahrer und auch Rollstuhlfahrer geeignet. Mit breiten Türen (1m), breiter Flur etc. Wohnung gefliesst. Ich hätte also für den Rest meiner Tage 😛 da nicht wieder ausziehen müssen. Es sei denn ich müsste irgendwann ins Pflegeheim etc. Zum Anderen war Bushaltestelle vor der Tür, Einkaufsmöglichkeiten ca 150 Meter. Und, es wäre nicht weiter als 5 Minuten von meiner jetzigen Wohnung entfernt gewesen. Auch das ist wichtig, da ich private Pflegekräfte habe und die nicht ständig meilenweit fahren können. Zum Anderen habe ich epel. Anfälle. Ein Sturz in einer grossen Wohnung dürfte bei gleichem Inventar weniger Gefährlich sein als in einer kleinen.


    Hast Du genau so denn auch schon beim Amt argumentiert? Auf einer menschlichen Vernunftebene wirst Du wohl in diesem Fall tatsächlich weiter kommen, als auf gerichtlicher.
  • Habe ich. ich habe alles daran gesetzt. Keiner der Nachgab. Ich habe in der letzten Nacht lange überlegt , mich an den Pc gesetzt und gegen diesen mündlichen Entscheid Widerspruch eingelegt. Beim Sachbearbeiter, beim Leiter des Sozialamtes und auch beim Kreisverband. Widerspruch mit der gleichen Argumentation wie geschrieben. Allerdings auch den Hinweis das ich nötigenfalls klagen werde und eine einstweilige Anordnung erlassen werde. Diesen Widerspruch habe ich ihm heute in die Hand gedrückt. Zudem ich habe ich ihn gefragt ob er weiss was untätigkeit im Amt ist. Bereits im letzten Jahr hatte meine Gesch. Frau und ich je einen Antrag auf barriere freie Wohnung gestellt: Naja. Ihr Antrag war bereits genehmigt, meiner stand kurz vor der Genehmigung. Dann starb sie und ich war über MOnate nicht in der Lage zu kämpfen. Allerdings habe ich bis heute keinen Bescheid und das ist nun über ein Jahr her. Nach langem Blättern in der Akte stellte er dann fest das er das wohl veressen hätte und entschuldigte sich. Gleichzeitig las er den Widerspruch und sagte mir das er wohl dem Widerspruch stattgeben wird. Mein Gott, müssen die Ämter immer alles so kompliziert machen ? Es gibt sicher genügend alte Mütterchen und Väterchen die sich nicht dagegen aufgelehnt hätten, die Behördenängste haben usw. Ich denke mal an diese armen Leute die eine Pflegestufe beantragen und die durch Willkür abgelehnt wird. Zumindest bis zum Widerspruch. Dann geht plötzlich alles ganz schnell. Ach ja, auch ohne dem Merkzeichen aG und nur mit dem einfachen G , Rollator etc steht jedem 15 m2 mehr zu. Hinzu kommen weitere Quadratmeter wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht an hohe Schränke kommt. Wir sollten uns hier mal alle zusammenschmeissen und einen Behördenleitfaden heraus bringen. Damit auch die, die sich bisher nicht gewehrt haben sich endlich wehren, damit sie WISSEN WAS JEDEM zusteht. Danke Euch, ich werde Euch auf dem Laufenden halten
  • Hallo hebaugi,

    alles in allem also doch noch eine positive Entwicklung. Freut mich sehr zu hören 😀

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Es ist tatsächlich leider heute Alltag, dass Anträge zunächst abgelehnt werden. Nicht aus Willkür, sondern kategorisch. Muss man wohl sportlich betrachten...
  • Guten Tag hebaugi
    du hättest dir die Ablehnung schriftlich geben lassen müssen, gegen eine mündliche Ablehnung kann man nicht klagen.
    Trotzdem hoffe ich das Amt hat ein Einsehen und kommt dir entgegen.
    Schönen Tag
    Holger
  • hebaugi hat geschrieben:
    Ach ja, auch ohne dem Merkzeichen aG und nur mit dem einfachen G , Rollator etc steht jedem 15 m2 mehr zu. Hinzu kommen weitere Quadratmeter wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht an hohe Schränke kommt.


    Wo steht das amtlich niedergeschrieben?
    Gruß
    Holger
  • kann ich dir nicht genau sagen muss ich nachblättern. wurde mir gestern im amt bestätigt
  • Guten Tag hebaugi
    ich setze keine Links ein ohne sie selber gelesen zu haben.
    Deine Auslegung ist nicht korrekt, du solltest nicht Wunschlesen sondern Nüchternlesen!
    Schönen Tag
    Holger

    schriftlich bestätigt?
  • ja, schriftlich bestätigt. ich habe heute mit zustimmung des amtes den mietvertrag abgeschlossen 😃
  • Das freut mich sehr für dich hebaugi!
    Schönen Tag
    Holger
  • danke an alle 😃
  • Hallo hebaugi,

    das freut mich sehr zu lesen 😀

    Wünsche Dir eine gute Zeit in der neuen Wohnung.

    Dieser Artikel aus unserem Info-Bereich ist vielleicht noch interessant für Dich:
    http://www.myhandicap.de/umzugsbeihilfe-wohnungswechsel-behinderung.html
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