teilhabe am arbeitslebe
ich habe heute rehaantrag gestellt weg ein ambulance reha vom mein arzt aus. so bei gespräch mit der krankenkasse habe die mir gesagt das ich nach der ambulance reha ein antrag auf teilhabe am arbeitsleben stellt kann weg mein kniescheibesubluxation weil ich da durch letzt jahr mein einstiegsqulifationsjahr beende musste und drei mal operiert werden muss und da durch knie instabil ist. zu ich durch das jahr ein ausbildung fast hatte.
ich bin jetzt seit 21.11.2011 krankegeschrieben.
ich bin jetzt 25 jahre alt und habe kein berufserfahrung und kein abgeschlossen ausbildung
steht mir so was zu teilhabe am arbeitsleben.
ich bin jetzt seit 21.11.2011 krankegeschrieben.
ich bin jetzt 25 jahre alt und habe kein berufserfahrung und kein abgeschlossen ausbildung
steht mir so was zu teilhabe am arbeitsleben.
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Antworten
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Liebes Forumsmitglied,
grundsätzlich hat jede Person, die nach Krankheit wieder in das Berufsleben eingliedert werden möchte, Anspruch auf „Leistungen zur Teilhabe“. Der Antrag kann bei jedem Sozialversicherungsträger gestellt werden. Nachdem festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, kann dem Antrag stattgegeben werden. Die Bewilligung kann aber Zeit in Anspruch nehmen und bis zum mehreren Wochen dauern. Der Antrag kann im Internet auf der Seite der DRV heruntergeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Smeja
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ich habe schon so antrag gestellt vor 6 bis 8 onat und der wurd abgelehnt mit der begründung ich könnt vollschicht und so arbeit.
ich blick da kaum durch am montag muss ich dort hin weg ambulance reha was abgeben da fragt ich noch mal nach am best
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Nach 4 mal operirtem Fuss bin ich seit 2 Wochen wider arbeitsfähig geschrieben , habe Schmerzen wie die Sau aber kein Anrecht auf Leistungen der IV . War auf sämtlichen Beratungsstellen , Umschulung wird keine finanzirt . Auf dem ;freien; Arbeitsmarkt will mich niemand und für in die Behindertenwerkstatt bin ich zu wenig behindert .
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ich hatte gestern gesprächt mit der von der rehaberatung und der hat mir gesagt das mir teilhabe am arbeitsleben nicht zusteht weg versicherungsjahr und die voraussetzung nicht erfüllt sind.
ich sollt es mit arbeitsamt klären und laut den bin ich nicht vermittlungfähig auf grund der sache das mein vorgeschichte
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Sagte ich es doch
man wird hin und her geschoben und niemand ist veranwortlich
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