Ich bin voll erwerbsunfähig,100% schwerbehindert ,Merkzeichen G.Alleinerziehend mit Tochter 16J.Steh

MyHandicap User
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Ich bin 57J,voll erwerbsunfähig auf Dauer und habe 100% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G.Krankheiten : Morbus Wegener,Schlaganfall ,war halbseitig gelähmt,aber eine Gehbehinderung so iwe Taubheitsgefühl links zurück behalten.Osteperose durch 12 Jahre Kortison,2 Lungen Op hinter mir.Diabetes Mellitus Typ II.HWS und LWS Syndrom,Laut meiner Ärztin im Krankenhaus bin ich ein schwerkranker Mensch.Zudem bin ich ein alleinerziehender Vater mit Tochter.Ich möchte umziehen in eine andere Wohnung.Steht mir auf Grund der Behiinderung usw.ein Mehrbedarf an qm zu ?Oder wie großm darf die neue Wohnung sein?Es kann doch nciht verlangt werden,das ich mir mit meiner Tochter 1 Schlafraum teile,oder ?
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Antworten
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Lieber tdd481,
herzlich willkommen bei uns!
Ein erhöhter Mehrbedarf an Wohnraum steht Dir leider nur zu, wenn Du das Merkzeichen aG hast.
Für zwei Personen sollte in der Regel eine 60-qm-Wohnung angemessen sein. Wie groß ist Deine jetzige Wohnung bzw. ist es eine Zweizimmerwohnung? Ich verstehe aber das Problem, dass Zweizimmerwohnungen nicht auf Alleinerziehende zugeschnitten sind (ein Wohn- und ein Schlafzimmer).
Ich möchte jedoch anregen, dass sich dieses Problem bei Euch eventuell mit einer anderen Raumplanung oder z.B. einer Trennwand in einem großen Raum (so dass daraus zwei Räume entstehen) lösen lassen könnte. Wenn Du noch konkrete Fragen hast, fühl Dich bitte frei, diese hier zu stellen. Wir bemühen uns dann gerne, Dir zu helfen.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Tom_MyHandicap hat geschrieben:
Lieber tdd481,
herzlich willkommen bei uns!
Ein erhöhter Mehrbedarf an Wohnraum steht Dir leider nur zu, wenn Du das Merkzeichen aG hast.
Für zwei Personen sollte in der Regel eine 60-qm-Wohnung angemessen sein. Wie groß ist Deine jetzige Wohnung bzw. ist es eine Zweizimmerwohnung? Ich verstehe aber das Problem, dass Zweizimmerwohnungen nicht auf Alleinerziehende zugeschnitten sind (ein Wohn- und ein Schlafzimmer).
Ich möchte jedoch anregen, dass sich dieses Problem bei Euch eventuell mit einer anderen Raumplanung oder z.B. einer Trennwand in einem großen Raum (so dass daraus zwei Räume entstehen) lösen lassen könnte. Wenn Du noch konkrete Fragen hast, fühl Dich bitte frei, diese hier zu stellen. Wir bemühen uns dann gerne, Dir zu helfen.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
Danke für die Antwort.Meine jetzige Wohnung hat 5 Räume 140qm.aber die Kaltmiete beträgt 450,00 Euro.Bislang hat man mir den Mehrbedarf 15qm anerkannt,dieses soll aber jetzt gestrichen werden.wenn ich einen Antrag stelle auf Wohnberechtigungsschein stelle,dann darf ich 65qm oder 3 Räume haben.Nach welchen Ktiterien geht man eigentlich,nach dem Wohnungsamt oder nach dem Grundsicherungsamt?Ein Antrag auf aG läuft seit 4 Monaten,und hoffe das ich Erfolg habe.Aber da nur ich Grundsicherung erhalte und meine Tochter nicht,dürfte es doch kein Problem sein,eine größere Wohnung mit 3 Räumen zu nehmen,oder:Meine tochter hat an Einkommen monatlich 670,00 Euro,daher dürfte es doch kein Problem sein,wenn meine Tochter die Differenz trägt,oder doch ?Ich finde das danze auch ein wenig ungerecht,denn ich persönlich kann nichts dafür,das ich erwerbsunfähig wurde.Man sollte andere Maßstäbe setzen,un duns nicht gleich stellen mit Harz 4 oder Alg II Bezieher.Ich würde jederzeit arbeiten,wenn cih nur könnte.
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Willkommen tdd im Forum bei uns allen. 😉
Sorry, ich habe meinen Beitrag geändert !
Ob gerecht oder ungerecht ist nicht die Frage. Es gibt zur Wohnraumordnung m² die einem in der jeweiligen Lebenssituation zustehen. Und so ist Tom seine Antwort richtig.
Ein Wohnraum von 140 m² in deiner Situation ist unangemessen. Wenn nicht bringe in einem Gespräch deine Meinung dem Träger näher. Mfg Lyn 😉
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Lyn hat geschrieben:
Willkommen tdd im Forum bei uns allen. 😉
Sorry, ich habe meinen Beitrag geändert !
Ob gerecht oder ungerecht ist nicht die Frage. Es gibt zur Wohnraumordnung m² die einem in der jeweiligen Lebenssituation zustehen. Und so ist Tom seine Antwort richtig.
Ein Wohnraum von 140 m² in deiner Situation ist unangemessen. Wenn nicht bringe in einem Gespräch deine Meinung dem Träger näher. Mfg Lyn 😉
Danke für die netten Antworten,und ein schönes Wochenende
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Guten Morgen Tdd,
meine Antwort wird dir sicher nicht gefallen haben, nur leider ist es so.
Und sehr viele Betroffene kämpfen wirklich um jeden m² zu der bestehenden Wohnsituation. Gehe einfach auf den Träger die ARGE zu vielleicht hast du ja Glück und man hört dir zu. Nur leider habe ich für andere Betroffenen sehr oft die Erfahrung machen müssen das dem nicht so ist.
Ich selbst habe auch lange um jeden m² gerungen und weiß daher auch aus ganz persönlicher Sicht wie die Fronten, jedoch auch die Situation im einzeln sein kann. Wünsche dir eine gute Woche mit vielen positiven Gedanken,- Mfg Lyn 😉
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