Tipps für finanzielle Hilfe

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Hallo,

ich bin körperlich behindert, und habe Pflegestufe 2. Bisher habe ich mit meinem Vater zusammen gelebt, der mich auch gepflegt hat, allerdings war das für mich nicht immer angenehm, da er voll berufstätig ist, habe ich z.B. oft 6h-8hStd. am Stück nichts getrunken.
Naja seit 4 Monaten lebe ich nun mit meinem Freund zusammen. Er hat, um mich 24h/Tag pflegen zu können, seine Arbeit aufgegeben. Er bekommt Harz 4, allerdings nur wenig. Ich erhalte, abgesehen des Pflegegelds, gar nichts. Wir kommen mit den finanziellen Mitteln überhaubt nicht zurecht. Da ich nur 2 Jahre gearbeitet steht mir, soweit ich weiß, auch keine Erwerbsunfähigkeits-Rentef oder ähnliches zu.

Im Internet finde ich abgesehen von Hilfen fürs betreute Wohnen, keine Hinweise ob es finanzielle Hilfe zum eigenen wohnen gibt. Daher meine Frage an welche Stelle ich mich wenden sollte.

Viele Grüße, Anna

Antworten

  • Hallo,
    du kannst auch Hilfe zum Leben beziehungsweise Hartz4 oder Grundsicherung bekommen.
    Beides beim selben am zu erfragen.
    Auch wohngeld ist möglich.
    Das ganze ist zwar auch nicht viel aber bestimmt eine Hilfe für euch.

    Wichtig:
    Bescheide nur schriftlich ablehnen lassen.
    Mündlich zählt leider nicht.

    Ansonsten wünsch ich euch noch viel Spaß hier und schaut euch mal im Forum um da könntet ihr auch noch was erfahren.

    Gruß
    Herbi
  • Hallo Tia,

    du solltest auch einen Antrag auf Grundsicherung/HartzIV stellen. Zusammen mit deinem Freund werdet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen, das heißt, ihr beide bekommt zusammen weniger, als jeder von euch alleine bekommen würde (wenn ihr alleine wohnen würdet), aber mehr als dein Freund jetzt bekommt.

    Am besten du setzt dich gleich mit deiner ortsansässigen oder zuständigen ARGE in Verbindung. Bei weiteren Fragen, melde dich gerne.

    Ich möchte dich auch noch auf diese Artikel hinweisen:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html
    http://www.myhandicap.de/rechtstipps-menschen-behinderung.html

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hi,

    danke für eure Antworten. Die Links sind sehr hilfreich.

    Harz 4 habe ich bisher nicht beantragt weil ich zuviel gespart habe. Allerdings ist das schon für ein behindertengerechtes Auto (im Moment steige ich noch um) und für einen Elektrorollstuhl eingeplant.
    Aus diessem Grund wohnen mein Freund und ich auch nicht zusammen, da die Arge es dann als eheähnliches Verhältnis gesehen hättes. Außerdem bin ich nicht sicher ob meine Eltern nicht zuvielü verdienen.
    Aber so wie ich das lese spielt das Einkommen meiner Eltesrn bei dder Grundsicherung *keine Rolle. Werde ich aufjedenfall beantragesn

    viele Grüße Tia
  • Hallo schon mal dran gedsacht den E-Rolli von der KK zahlenzu lassen?LG Erich
  • Hallo
    genau das wollte ich auch gerade vorschlagen!
    Stell auf jedem Fall einen Antrag bei Deiner Krankenkasse, damit ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird. Du brauchst Dir nur ein Rezept bei Deinem Hausarzt ausstellen zu lassen ! Die Krankenkasse prüft dann zwar zuerst, ob Dir auch ein E-Rollstuhl zusteht. Aber ich denke, das wäre kein Problem !!Viel Glück !
  • Hi,

    ja klar, hab ich dran gedacht. Der Antrag läuft auch, aber viel Hoffnung hab ich nicht, die KK hat sich bisher immer angestellt was Hilfsmittel angeht. Und ich hab keine Kraft zu kämpfen.Naja egal, mal sehen was die KK sagt 😉

    lg
  • Hallo,
    das mit der KK ist leider immer das gleiche aber den Anspruch hast Du und den solltest Du auch nutzen.
    Haben Sie es erstmal verstanden ist es kein Problem mehr.

    Das Ersparte mußt Du nicht einsetzten da gibt es auch Höchstgrenzen die Du behalten darfst aber das hören die nicht gern.

    §12 des Sozialgesetzbuches SGBII aus 2007

    Nr:1 ein Grundfreibetrag in Höhe von 150€ je vollendetem Lenbendsjahr des Volljährigen
    Hilfebedürftigen und seines Partners,mindestends aber jeweils3100€,der Grundfreibetrag darf für den Volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 9750€ nicht übersteigen.
    unter
    Nr4:
    ein Freibetrag für Notwendige Anschaffungen in höhe von 750€ für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

    Hilft das erst weiter oder gibt es noch Fragen.
    Lass dir nichts anderes Erzählen von den Ämter sonst nehmen Sie Dir alles.

    Gruß
    Herbi





  • Hallo Tia!

    Ich habe gerade gelesen,Du willst nicht kämpfen.Du wirst nicht bestehen alleine,wenn Du nicht anfängst zu kämpfen.

    Wenn Du es auf grund Deiner Erkrankung nicht fertigbringst,dann such Dir,wie hier
    Verbündete.
    Das geht über Behindertenbeauftragten in Deiner Stadt.Oder Verein oder Verband die sich um MS Kranke kümmern und Du speziele Hilfe erhalten kannst.

    Mir fällt ein,das Karin hier im Forum mal was geschrieben hat,es sollte eine genaue Angabe auf dem Rezept stehen,was für einen man braucht.
    Vielleicht kann sie Dir diesbezüglich genaueres schreiben und Dir damit weiterhelfen.

    Ein guter Rolli ist äußerst hilfreich.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hi Tia,

    es ist zwar keine fanzielle Hilfe, aber hast du schon mal über das persönliche Budget nachgedacht? Dort kannst du dir Leute einstellen, die die Pflege übernehmen, dir bei der Haushaltsführung helfen, dich bei Behörden und Einkäufen unterstützen. Du entscheidest selbst wann und wieviel hilfe du brauchst, So könnte dein Freund auch wieder arbeiten gehen, da du ja von assistenten versorgt wirst (Die du dir selbst aussuchen kannst)

    http://www.asl-berlin.de/wer_sind_wir.html

    hier kannst du dich über das persönliche Budget beraten lassen, welches dir nach sgb XII zusteht (aber du musst kämpfen, bei dem für dich zuständigen Amt)

    Das Budget ist dann deinem Hilfebedarf angepasst. Einige hier aus diesem Forum nutzen diese Form um selbstständig und selbstbestimmt Leben zu können. z. B.: Justin_MyHandicap, er wird dir garantiert gerne darüber Auskunft geben. Denn ich bin grade dabei, die ganzen Anträge durchzuboxen. Aber auch ich stehe dir gerne für weitere Fragen (so gut ich kann) rede und antwort oder einfach nur so zum reden

    LG
    cAt_uli
  • Ich bins nochmal:

    Ich habe grad gesehen, das du auch geschrieben hast das du nur Pflegestufe 2 hast, aber daher du ja ein 24 h-Betreung brauchst, (wie ich), stelle ruhig einen Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegestufe 3. Versuch die unbedingt durch zubekommen.

    Hier ist nochmal eine kleine Information über Pflegestufen:

    http://www.pflegestufe.info/1.html

    Geh auch wenn es nötig ist, vor Gericht.
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