Warum wird ein Ehrenamt aus versicherungstechnischen Gründen abgesagt?

Ich habe die Möglichkeit auf eine ehrenamtliche Tätigkeit. Jedoch es wurde abgesagt aus versicherungstechnischen Gründen.
Warum das verstehe ich nicht? Denn der Träger dieser besagten Einrichtung ist die Stadt.
Anmerkung: Da habe ich gewisse Leute auf eine Idee gebracht und ich befürchte dieses Projekt wird durch einen nicht behinderten besetzt. Auf diese Weise wurden mir schon viele Ideen geklaut. Auch habe ich erlebt das andere mit meinen Ideen Geld machen.

Antworten

  • Hallo Sangaril,

    also das ist absoluter Quatsch! Ich bin mir sicher, da möchte es sich jemand bequem machen und nicht damit auseinander setzten, wie es wäre wenn dieses Amt ein Rollifahrer inne hat. Das Agument mit der Versicherung ist hundertprozentig vorgeschoben. Oder es liegt daran, das dieser Mensch hinter dme Schreibtisch sich nicht vorstellen kann, wie normal wir eigentlich sind. Bei Dir in der Stadt gibt es doch bestimmt ein Amt für soziale Integration. Rede doch mal mit dem Sachbearbeiter, der für Rollifahrer zuständig ist darüber. Würde mich mal interessieren wie die das so sehen.

    Gruß Karin
  • Lieber Sangaril,

    ich habe Deine Frage einem Fachexperten weitergeleitet. Sobald ich Nachricht von ihm bekommen habe, werde ich hier antworten.

    Freundlichen Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Liebe Sangaril,

    ich habe Antwort von unserem Rechtsexperten bekommen:

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    Da ich keine Informationen habe, um welche Tätigkeit und um welchen Versicherungsschutz es sich handelt und mir auch die Begründung der Ablehnung der Tätigkeit nicht vorliegt, kann ich nur eine allgemeine Antwort geben.

    Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Die Beiträge bezahlt nur der Arbeitgeber. Da es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten keinen Arbeitsvertrag mit Entgeltleistung gibt, wird auch kein Beitrag in die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt und daher besteht auch kein Unfallversicherungsschutz. Am 01.01.2005 trat das „Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen“ in Kraft. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wurde der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, teilweise erweitert.
    Bei behinderten Menschen ist der Versicherungsschutz natürlich modifiziert bzw. kostenintensiver als bei einem gesunden Menschen, so dass sich die Ablehnung auf diese Weise erklären lässt.
    Jedoch sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, wozu auch die Stadt zählt, verpflichtet Behinderte zu integrieren. In einigen Bundesländern besteht sogar ein Gesetz zur Gleichstellung von gesunden Menschen mit behinderten Menschen, ebenfalls statuiert Art. 3 Abs.3 S.2 GG ein Verbot der Ungleichbehandlung.
    Die Stadt müsste demzufolge substantiiert begründen, warum eine Ablehnung in diesem Fall rechtmäßig ist.
    Allein der Hinweis auf „versicherungsrechtliche Aspekte“ ist nicht ausreichend.
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    Wenn Du Interesse hast, kann ich Dir unseren Rechtsexperten vermitteln, so dass er auf Deinen speziellen Fall genauer eingehen kann. Melde Dich dann einfach bei mir per PM.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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