Berechnung einer Erwerbsminderungsrente (Abzüge -wenn Unfallrente dazu kommt).
Guten Tag,
mich würde einmal interessieren wie ich eine Teil/erwerbsminderungsrente berechnen kann wenn eine Unfallrente der BG dazu kommt!
Also von Haus aus zieht man von der Teil/erwerbsminderungsrente 10,8 Prozent ab wenn man noch keine 60 jahre alt ist!
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Der ebenfalls für die Rentenversicherung zuständige 13. Senat hatte bereits mit Beschlüssen vom 26. Juni 2008 erklärt, dass er die Absenkung des Zugangsfaktors vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten für zulässig halte. Am 14. August 2008 hat der 5a. Senat des BSG dann seinerseits bestätigt, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent bei Inanspruchnahme der Rente vor dem 60. Geburtstag zulässig sei(Aktenzeichen: B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R).
Zur Begründung wird angeführt, dass auch die Altersrentner hohe Rentenabschläge bis zu 18 Prozent hinzunehmen hätten, wenn sie vorzeitig in Rente gehen. Bei den Erwerbsminderungsrentnern könne daher nichts anderes gelten. Der Überlegung, dass deren Entscheidung zum Zeitpunkt der Rentenbeantragung nicht freiwillig gewählt werden könne, sondern durch die Krankheit / Behinderung vorgegeben sei, überzeugte das Gericht nicht. Neben anderen Argumenten hieß es, dass von einer Willkür keine Rede sein könne, da das Minus auf maximal 10,8 Prozent begrenzt sei. Damit ist die positive Entscheidung des vierten Senats quasi überstimmt und die Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für rechtmäßig erklärt.
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Wie wird dies nun berechnet Bruttorente(Nettorente) Minus 10,8 Prozent Minus Abzüge (wieviel..) bei Zusammentreffen zweier Renten! Würde mich über eine Antwort freuen!
Viele Grüße
Stephanus
mich würde einmal interessieren wie ich eine Teil/erwerbsminderungsrente berechnen kann wenn eine Unfallrente der BG dazu kommt!
Also von Haus aus zieht man von der Teil/erwerbsminderungsrente 10,8 Prozent ab wenn man noch keine 60 jahre alt ist!
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Der ebenfalls für die Rentenversicherung zuständige 13. Senat hatte bereits mit Beschlüssen vom 26. Juni 2008 erklärt, dass er die Absenkung des Zugangsfaktors vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten für zulässig halte. Am 14. August 2008 hat der 5a. Senat des BSG dann seinerseits bestätigt, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent bei Inanspruchnahme der Rente vor dem 60. Geburtstag zulässig sei(Aktenzeichen: B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R).
Zur Begründung wird angeführt, dass auch die Altersrentner hohe Rentenabschläge bis zu 18 Prozent hinzunehmen hätten, wenn sie vorzeitig in Rente gehen. Bei den Erwerbsminderungsrentnern könne daher nichts anderes gelten. Der Überlegung, dass deren Entscheidung zum Zeitpunkt der Rentenbeantragung nicht freiwillig gewählt werden könne, sondern durch die Krankheit / Behinderung vorgegeben sei, überzeugte das Gericht nicht. Neben anderen Argumenten hieß es, dass von einer Willkür keine Rede sein könne, da das Minus auf maximal 10,8 Prozent begrenzt sei. Damit ist die positive Entscheidung des vierten Senats quasi überstimmt und die Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für rechtmäßig erklärt.
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Wie wird dies nun berechnet Bruttorente(Nettorente) Minus 10,8 Prozent Minus Abzüge (wieviel..) bei Zusammentreffen zweier Renten! Würde mich über eine Antwort freuen!
Viele Grüße
Stephanus
Anmerkung der Redaktion
Aufgrund der thematischen Relevanz zu dieser Frage möchten wir auf unseren Artikel hinweisen:
Informationen zur Erwerbsminderungsrente
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Informationen zur Erwerbsminderungsrente
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Antworten
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(Zusammentreffen von Unfallrente und Teilerwerbsminderungsrente)
Ermittlung des Grenzbetrages:
Der Grenzbetrag errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst,
der der Berechnung der Leistung aus der Unfallversicherung zugrunde liegt und dem Rentenfaktor für persönliche Entgeldpunkte.
JAhresarbeitsverdienst 36.000,- EUR
70 % von einem Zwölftel dieses Betrages 2.100,- EUR
vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000
ergibt den Grenzbetrag 2.100,- EUR
Die Summe der Rentenbeträge von 1.270,- EUR
übersteigen nicht den Grenzbetrag."
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0609300
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