Ich zahle über das persönliche Budget eine Eingliederungshilfe bei einem großen regionalen Träger. Es nennt sich "psychosoziale Betreuung" und eigentlich gehen die Damen und Herren dort mit den Klient*innen am liebsten "Billard spielen" und "Kaffee trinken". Mein Bedarf ist - und das habe ich mit dem Träger auch genau so besprochen - anders, nämlich ich brauche jemanden, der/die mit mir zu Terminen mitfährt, in meinem eigenen PKW, den ICH fahre. Taxi und ÖPNV sind aufgrund meiner Behinderungen nicht möglich. Das war ein paar Monate kein Problem. Jetzt hat meine Assistentin plötzlich die Idee gehabt, mal ihre Chefin zu fragen, ob das denn "rechtlich erlaubt" ist, und siehe da: es ist angeblich nicht erlaubt, dass die Assistenz mit mir in meinem PKW mitfährt. Dies dürfe sie nur "als Privatperson" aber nicht in ihrer "Funktion als Assistentin". Ich solle doch mit dem Taxi fahren oder mit dem Moja. Eben das ist mir aber wegen meinen Behinderungen nicht möglich, mal abgesehen davon, dass die Kostens sich nicht über das Budget decken lassen, dass sowieso jedes Jahr hart neu verhandelt werden muss (das Fachamt versucht jedes Jahr wieder, mich dazu zu zwingen, wieder zurück ins alte Modell zu wechseln)
Nun kann ich also von einem Tag auf den anderen Termine nicht mehr wahrnehmen, bin wieder weniger mobil. Was tun? Ist es wirklich so, dass die Assistentin nicht zu mir ins Auto steigen darf (bisher habe ich sie auch immer vom Bahnhof abgeholt, wenn sie zu mir kam)