GdB ermittlung, Gleichstellung Antrag, Verlust eines Auges, Sehschärfe bei 0,8

Hallo ihr Lieben,

hab vom Versorgungsamt einen Bescheid mit GdB 30 wegen Verlust eines Auges und Sehschärfe 0,8 auf dem gesunden Auge erhalten.
Um bei meinem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in die Schwerbehindertenvertretung eintreten zu können, brauche ich einen Bescheid mindestens mit GdB 40.
Soll ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen oder besser einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen?

Dankbar im Voraus,

Souiters

Antworten

  • Hallo @Souiters

    Herzlich willkommen bei EnableMe und vielen Dank für deine Frage. Ich hoffe, du erhältst schon bald hilfreiche Antworten aus der Community.

    Herzlich

    EnableMe

  • Hallo @Souiters,

    wir haben unseren Fachexperten kontaktiert und hoffen, dass du bald einne Antwort erhälst.

    Viele Grüße

  • Weidenoberpfalz
    bearbeitet 13. Jan 2025

    Hallo @Souiters, um sich bei der Schwerbehindertenvertretung zu engagieren, ist eine eigene Behinderung nicht verpflichtend. Man kann auch ohne selbst einen Grad der Behinderung zu haben für die Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen aktiv sein.

    Wahlberechtigt für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung sind allerdings nur Personen, die einen GdB von mindestens 50 haben oder Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Weidenoberpfalz

  • Missverständnis, sorry…

    *sich an die Schwerbehindertenvertretung zu wenden, um einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen.

  • Weidenoberpfalz
    bearbeitet 13. Jan 2025

    Hallo @Souiters, rein rechtlich können Sie sich jederzeit an die Schwerbehindertenvertretung wenden. Denn Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es auch Menschen, die von Behinderung bedroht sind, zu beraten und zu unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen, Weidenoberpfalz