Was ist der genaue Ablauf der unterstützte Beschäftigung?

Huber410
Huber410
bearbeitet 13. Dez 2024 in Bildung & Studium

Ich bin 25 Jahre und seit über 2 Jahre arbeitssuchend, seit ich meine Ausbildung abgeschlossen haben. Mir wurde mehrmals die unterstützte Beschäftigung empfohlen. Allerdings will ich sichergehen, welchen Ablauf ich durchgehen müsste und wie lange es dauert, bis ich einen richtigen Arbeitsplatz habe.

Zum dem welche Gelder stehen mir zu und hat man jederzeit die Möglichkeit zu kündigen. Indem Fall, falls es nicht funktionieren sollte und wenn man dort nicht mehr arbeiten will. Da ich angeblich eine Lernbehinderung habe. soll ich das machen. Damals absolvierte ich meine Ausbildung in einen BBW. Aufgrund von mathematischen Probleme wurde mir die Vollausbildung nicht gewährt. Deshalb machte ich damals meine Fachpraktiker Ausbildung. Dies kann in meine ABC-Profil Tests nachvollziehen. In alle andere Fächer hatte ich keine Probleme in der Ausbildung. Das hat aber sowieso keinen Mehrwert.

Auch wenn der BBS nicht positiv war und unter der ICD-10 Klassifizierung durchgeführt worden ist, zweifle ich sehr an das Ergebnis. Damals durfte ich trotz guter Noten, nicht den Fachlageristen nachholen. Vor 4 Jahren wurde mir nicht mal das angeboten und jetzt soll ich weitere 3 Jahre investieren. Ich bin davon nicht überzeugt, dass das funktioniert. Zudem wurde ich von Anfang an, falsch gefördert. Ich werde das voraussichtlich nicht machen, da ich zu pessimistisch bin. Ich mache keine eintönige Arbeit, auch wenn alles bezahlt wird. Das ganz sicher nicht, für 3 Jahre! Das Arbeitsklima in der Werkstatt war mir zu komisch. Die Werkstatt ist nicht der richtige Ort, für mich. Da werde ich eher verrückt, wenn ich mit Menschen arbeiten müsste, die nicht das gleiche Niveau haben. Ein Praktika habe ich dort absolviert. Deshalb kann ich das einschätzen. Ich besitze generell nicht die Fähigkeit, soziale Kontakte aufzubauen. Mit Kritik kann ich auch nicht umgehen und mit Konflikten erst recht nicht. Zudem bin ich sehr leicht reizbar. Insbesondere wenn ich sehr schlecht gelaunt bin.

Deshalb stelle mir folgende Fragen:

Bringt das überhaupt was?

Welche Gelder stehen mir zu?

Kann ich jederzeit kündigen?

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Getaggt:

Antworten

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 29. Nov 2024

    Hallo @Huber410,

    ich hoffe, dass dir bei der Beantwortung einige Mitglieder helfen können. Ich habe auch ein paar Infos für dich gesammelt.

    Ablauf

    zu deiner Eingangsfrage zum Ablauf habe ich dir folgenden Artikel herausgesucfht, der den Ablauf erklärt: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Unterstuetzte-Beschaeftigung-UB/

    "Wie läuft die Unterstützte Beschäftigung ab?

    Der konkrete Ablauf der Unterstützten Beschäftigung richtet sich immer nach den Bedürfnissen des Einzelnen. Meist gestaltet er sich aber wie folgt:

    • Feststellung der Fähigkeiten, Wünsche und der erforderlichen Unterstützung: Zunächst werden Ihre besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Wünsche, aber auch Ihr Unterstützungsbedarf festgestellt. Idealerweise geschieht dies schon in den letzten beiden Schuljahren.
    • Suche nach einem geeigneten Qualifizierungsplatz: Als nächstes ermittelt der Anbieter Unterstützter Beschäftigung gemeinsam mit Ihnen die Branche, in der Sie arbeiten können und möchten. Den entsprechenden betrieblichen Qualifizierungsplatz stellt der Anbieter zur Verfügung. Er verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.
    • Einarbeitung: Anschließend werden Sie gründlich auf einem konkreten betrieblichen Arbeitsplatz eingearbeitet. Das Ziel ist, dass der Arbeitgeber Sie auf diesem Arbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernimmt.
    • Qualifizierung: In der Zeit der Qualifizierung erlernen Sie Schlüsselkompetenzen und entwickeln sich auch persönlich weiter. Der Anbieter vermittelt Ihnen die Inhalte, zum Beispiel bei Projekttagen.
    • Arbeitsvertrag: Die Qualifizierungsphase endet idealerweise mit einem Arbeitsvertrag. Der Anbieter Unterstützter Beschäftigung hilft Ihnen bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern.
    • Berufsbegleitung: Benötigen Sie nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiterhin Unterstützung, erhalten Sie diese in Form der Berufsbegleitung. Auch hier kommt bei Bedarf ein Jobcoach in den Betrieb, z. B. wenn Probleme auftreten."

    https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Arbeiten/Berufstaetigkeit/UnterstuetzteBeschaeftigung/unterstuetztebeschaeftigung_node.html

    Erfahrungen

    1. Hat jemand von euch Erfahrung mit Unterstützter Beschäftigung?
    2. Was sind Ihre Erfahrungen mit "unterstützter Beschäftigung"? Aus der Perspektive eines Fallbearbeiters gefragt.
    3. Hat jemand Erfahrung mit Unterstützter Beschäftigung?

    Außerdem haben wir noch einen Fachexperten kontaktiert.

    Viele Grüße

  • QuikStep
    QuikStep
    bearbeitet 29. Nov 2024

    Hallo @Huber410,

    das sind viele Fragen, die alle Antworten möchten. Es klingt nach einem Start mit viel Fremdbestimmung und Dein Wunsch bleibt wohl völlig außer Acht. Das muss nicht sein. Wenn ich Dir hier mehr Ideen liefern möchte, brauche ich mehr Informationen. Ansonsten erzähle ich zuviel ins Blaue.

    Grundsätzlich gilt in der sozialen Gesetzgebung immer der Einzelfall. Dazu gesellt sich das Wunsch und Wahlrecht . Und als weiterer Aspekt gilt das Bedarfsdeckungsprinzip. Diese drei Aspekte scheinen in deinem Fall ein wenig zu kurz gekommen zu sein. All das kann aber von neuem gestartet werden. Gerne unterstütze ich Dich hierbei. Du erreichst mich unter stefan.wilke@quikstep.eu

    Stefan Wilke

    Geschäftsführer

    QuikStep GmbH

    Produkte Marketing Prozesse

    Postanschrift

    Triftstraße 5

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