IV Rente und Teilzeitbeschäftigung
Sehr Geehrte Damen und Herren
Mein name ist Leticia Pacheco und Ich würde gerne wissen, ob mein Voll IV-Rente sinken könnte, wenn ich 50 % auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten würde? und über Profil Handicap möchte ich wissen In welchen Arbeitsbereichen bietet das Handicap-Profil Beschäftigungsmöglichkeiten?
Freundliche Grüsse
Leticia Pacheco
Kommentare
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Hallo @Leticia Pacheco
Herzlich willkommen bei EnableMe und vielen Dank für deine Frage hier im Forum. Wir werden sie einer Fachperson weiterleiten und hoffen, du erhältst bald eine Antwort.
Liebe Grüsse
Florence von EnableMe
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Sehr Geehrte Damen und Herren
Ich habe Ihnen vor ein paar Tagen eine Frage gestellt und würde gerne wissen, ob Sie bereits eine Antwort für mich haben.
Freundliche Grüsse
Leticia Pacheco
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Hallo @Leticia Pacheco,
unsere Fachpersonen versuvhe3n so gut es geht zeitnah zu antworten. Bitte habe noch etwas geduld. Fachpersonen werden hier im Forum Kommentieren und sind mit dem Wort expert gekennzeichnet.
Viele Grüße
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Hallo @Leticia Pacheco
Ja, dies könnte Auswirkungen auf Ihre IV-Rente haben, muss aber nicht. Entscheidend ist primär der Verdienst, den Sie mit Ihrer Tätigkeit erwirtschaften können und nicht das Arbeitspensum. Die IV-Stelle würde dann Ihren IV-Grad neu berechnen und je nach Einkommen könnte sich die Höhe der IV-Rente verändern. Das gilt übrigens auch für allfällige Ergänzungsleistungen, falls Sie solche beziehen sollten.
Wichtig ist, dass Sie wissen, dass Sie verpflichtet sind, der IV-Stelle zu melden, wenn sich Ihre Einkommenssituation verändert.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Sollten Sie innerhalb der ersten drei Jahre Ihrer Erwerbstätigkeit den (Teilzeit-)Job aus gesundheitlichen Gründen verlieren, so kann die IV-Stelle Ihnen wieder die ursprüngliche IV-Rente geben und würde dann eine Revision (Überprüfung Ihres Falles) einleiten. Diese „Absicherung“ wurde eingeführt, um das Risiko der Versicherten bei einer Wiedereingliederung aus Rente zu reduzieren.
Zudem empfehle ich Ihnen grundsätzlich, Ihr Vorhaben, wieder im ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, mit Ihrer IV-Stelle zu besprechen. Es könnte nämlich sein, dass Sie die IV-Stelle bei Ihrem Vorhaben unterstützen kann in Form von Wiedereingliederungsmassnahmen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Freundliche Grüsse
Thomas Pfiffner
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