Klage Merkzeichen aG

Hallo zusammen,

bin noch neu hier im Forum und werde mich sicherlich auch noch einmal in Ruhe vorstellen. Habe gerade ein recht drängendes Problem, vielleicht kann mir jemand dabei helfen: Ich habe im März 2023 einen Veränderungsantrag wegen neu hinzugekommener Erkrankungen gestellt, seitdem GdB90 G+B, aG abgelehnt. Danach Widerspruch, wieder abgelehnt. Klage beim Sozialgericht eingereicht (Januar 2024), seitdem habe ich vom Gericht, außer der Eingangsbestätigung, noch nichts gehört. Da sich mein Gehvermögen im letzten halben Jahr aber noch einmal deutlich verschlechtert hat und ich inzwischen für wenige Meter den Aktivrollstuhl benutze, habe ich einen Veränderungsantrag eingereicht, wieder auf Merkzeichen aG. Jetzt teilt mir das Sozialamt mit, dass sie meinen Antrag aufgrund des laufenden Klageverfahrens nicht bearbeiten können. Mir kann aber auch keiner sagen, wie lang es bei Gericht dauert, wann es überhaupt los geht, bisher ist im letzten halben Jahr noch nichts passiert. Muss ich jetzt warten, bis das Gerichtsverfahren durch ist? Meine Auffassung war, dass ich gegen den Bescheid aus 2023 geklagt habe, ich aber trotzdem bei Verschlechterung eine Änderung beantragen kann. Ich bin der Meinung, dass mir bereits im letzten Jahr das aG zugestanden hätte, inzwischen ist der Zustand noch deutlich schlechter. Ich hoffe mir kann jemand helfen, die Sachbearbeiterin beim Sozialgericht ist erst Monatg wieder da.

Vielen Dank im Voraus, Matthias

Getaggt:

Kommentare

  • Hallo @Matthias_1973,

    schön, dass du nun hier in der EnableMe Community bist. Wir werden eine Fachperson zu rate ziehen und hoffen, dass du schnell eine Antwort bekommst.

    Viele Grüße

  • Hallo Matthias, dein Grad der Behinderung bleibt so lange bestehen bis über eine Klage gerichtlich entschieden wurde. Auch als Fachexperte kann ich dir leider keine bessere Antwort geben; tut mir leid. Du musst die Entscheidung also noch abwarten, könntest aber wegen des Termins telefonisch beim Gericht nachfragen.

  • Hallo ksaimir,

    vielen Dank für deine schnelle Reaktion. Ich verzweifele manchmal echt an diesem Bürokratismus. Entscheidet das Sozialgericht nur über den Sachstand zum Zeitpunkt als ich die Klage eingereicht habe, oder wird auch die Verschlechterung in das Urteil einbezogen? Seit dem Änderungsantrag 2023 (bei dem ich das aG beantragt hatte) mit Bescheid, Widerspruch, Bezirksregierung und letztendlich Klage sind inzwischen fast 15 Monate vergangen. Wenn das Sozialgericht jetzt aber auch noch Jahre braucht, was ich am Montag erfragen werde, ist die Frage, ob es Sinn macht die Klage zurückzuziehen und den neuen Änderungsantrag zu forcieren.

    Gruß, Matthias

  • Hallo @Matthias_1973,

    wie ich kürzlich las, gibt es nicht mehr die Möglichkeit, Verschlimmerungsanträge zu stellen. Wenn überhaupt, müsstest Du einen Neuantrag als Anerkennung für die Schwerbehinderung stellen. Da Dein Klageverfahren ja dem Sozialgericht vorliegt und dieses Gericht - wie fast alle Gerichte - mehr als überfordert sind, wundert es mich eigentlich nicht, dass Du wartest, so hart es auch für Dich ist. Näheres kannst Du dann ja am Montag tel. erfragen.

    Viel Glück 😉

    Corinna

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antwort. Wo hast du gelesen, dass man nur noch Neuanträge stellen kann? Ich habe meinen Veränderungsantrag Ende Mai gestellt, in NRW.

    Gruß, Matthias

  • In diesem Forum, leider weiß ich nicht mehr in wechem Thread.

    Viele Grüße

    Corinna

  • ksaimir
    ksaimir expert
    bearbeitet 13. Jun 2024

    Der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung nach Paragraph 152 SGB IX beinhaltet sowohl den Erst- als auch den Änderungsantrag.

    Besitzt man also bereits einen Grad der Behinderung und stellt dann einen Änderungsantrag wegen starker Verschlechterung der Behinderungsart, so kann es durchaus auch sein, dass die Behörde den GdB niedriger bewertet oder auch ein Merkzeichen weglässt (z.B. weil die Behörde einen Teil deiner Behinderung anders beurteilt).

    Dein Verfahren, insbesondere mit der Klage, ist relativ kompliziert und deshalb rate ich dir dich von einem Sozialverband oder einem Rechtsanwalt ausführlich beraten zu lassen.

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo Matthias

    Du hast geklagt,was dein gutes Recht ist,ich befürchte aber, dass deine Klage kein Erfolg haben wird.Das Merkzeichen AG ist keine Steigerung des Merkzeichens G.Das Merkzeichen AG hat seinen eigenen Hintergrund.Anbei ein Auszug zum Merkzeichen AG.Ich muss dazu sagen, dass ich AG habe,ich mich aber nie damit beschäftigt habe bis zu deiner Frage.

    Auszug aus Wikipedia zum Merkzeichen AG.

    Das Merkzeichen AG bezeichnet eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Beim Merkzeichen AG handelt es sich nicht bloß um eine Steigerung des Merkzeichens G und demnach führt auch eine besonders schwere Beeinträchtigung der Gehfähigkeit nicht ohne Weiteres zur Berechtigung für das Merkzeichen AG. Vielmehr wird der berechtigte Personenkreis von der Rechtsprechung bewusst klein gehalten, da mit der Erteilung dieses Merkzeichens die Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen verbunden ist und diese Parkplätze ausschließlich den Personen zugutekommen sollen, denen es wirklich unzumutbar ist, auch nur kürzeste Strecken ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

    Wer außergewöhnlich gehbehindert und demnach anspruchsberechtigt für dieses Merkzeichen ist, ergibt sich im Einzelnen aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Dies sind Querschnittgelähmte sowie beidseitig ober- oder unterschenkelamputierte Personen, einseitig oberschenkelamputierte Personen nur dann, wenn sie dauerhaft kein Kunstbein tragen können, auf eine Beckenkorbprothese angewiesen sind oder zugleich auf dem anderen Bein unterschenkelamputiert oder einseitig armamputiert sind. Ferner zählen hierzu Personen, die der vorgenannten Personengruppe durch Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ausdrücklich gleichgestellt sind. Für die Gleichstellung kommt es (anders als beim Merkzeichen G) weder auf einen erhöhten körperlichen Aufwand noch auf eine bestimmte Wegstrecke in Metern an. Vielmehr muss der Behinderte sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs ohne fremde Hilfe entweder gar nicht oder nur unter größten körperlichen Anstrengungen fortbewegen können, wobei Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl oder Prothese) außer Betracht bleiben.[2]

    Wie gesagt,ich wusste nicht das bei dem Merkzeichen die Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Rolle spielt.

    Kurz um.Wenn du die Merkmale nicht erfüllst,gehe ich davon aus das du AG nicht bekommen wirst.

    Lieber Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, das Merkzeichen G hatte ich vorher schon. Und das aG nicht die Steigerung von G ist, ist mir bekannt.

    Ich habe bisher noch nichts über meine Beschwerden oder Beeinträchtigungen berichtet, daher kann ich nicht nachvollziehen, wie du dann zu deiner Bewertung kommst. "Du hast geklagt,was dein gutes Recht ist, ich befürchte aber, dass deine Klage kein Erfolg haben wird"

    Es gibt zwei grundlegende Voraussetzungen für das aG, der mobilitätsbezogene GdB muss über 80 sein, und die die Teilhabebeeinträchtigung muss erheblich sein. Will jetzt gar nicht in Details verfallen, beide Voraussetzungen erfülle ich und habe ich auch schon im letzten Jahr erfüllt. Ich habe wahrscheinlich nur den Fehler gemacht, dass ich mich zu dieser Zeit noch mit meinem Rollator herumgequält habe, weil ich unbedingt "laufen" wollte. Dazu gibt es Unmengen Urteile, unter anderem vom BSG, diese ignoriert das Sozialamt beharrlich. Daher habe ich dann die Klage eingereicht.

    Ich bin diese ganzen Fernbeurteilungen am Schreibtisch, durch Sachbearbeiter, mit denen ich noch nie im Leben gesprochen habe, einfach nur Leid. Das gilt für das Sozialamt genauso wie für die Krankenkasse. Aktuellstes Beispiel war die Rollstuhlversorgung: Meine Ärztin (kennt mich seit 30 Jahren) verordnet einen Aktivrollstuhl mit entspr. Diagnosen und Begründung, Krankenkasse lehnt ab, alternativ wird Leichtgewichtrollstuhl bewilligt. Ich habe dann Widerspruch eingelegt, Krankenkasse befragt Arzt warum der Leichtgewichtrollstuhl nicht ausreichend ist. Wieder ein Begründungsschreiben an die Krankenkasse geschickt. Der Aktivrollstuhl wurde wieder abgelehnt. Als ich dann durch die Rechtsabteilung der Krankenkasse mitbekommen habe, dass mein Fall in den Widerspruchsausschuss geht (ab diesem Zeitpunkt hatte ich das erste mal einen persönlichen Ansprechpartner), habe ich dort einen ziemlichen Wirbel veranstaltet. Beide Ablehnungen wurden ohne den medizinischen Dienst durchgeführt, also von einem Sachbearbeiter am Schreibtisch. Ich habe dann auf eine persönliche Begutachtung durch den medizinischen Dienst bestanden, und siehe da, der Aktivrolli wurde bewilligt.

    Aber eigentlich kommen wir zu weit vom ursprünglichen Thema ab, es ging ja um die Frage bezüglich Klage / Veränderungsantrag. Ich werde mich am Montag mit dem Sozialgericht unterhalten und dann entscheiden, wie ich weiter vorgehe.

    Gruß, Matthias

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo Matthias

    Danke für deine Rückmeldungen.Ich sehe schon das du in dem Thema gut drin bist.

    Und ja,ich gebe dir recht, wenn du sagst, dass du keine Lust mehr hast.Bei den beschriebenen Abläufen hätte ich die auch nicht mehr.

    Wenn du möchtest, sage uns doch am Montag Bescheid, wie es vor Gericht gelaufen ist.

    Ich drücke dir die Daumen das alles klappt.

    Lieber Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    habe gestern mit dem Sozialgericht gesprochen, manchmal kommt man sich vor wie bei der Fernsehsendung "Verstehen sie Spass?" Ich fasse nur mal kurz zusammen, auf meine Frage nach dem Bearbeitungsstand hat die Sachbearbeiterin mir mitgeteilt, dass man in Kürze die Befundberichte bei den Ärzten anfordern würde. Die Entbindung von der Schweigepflicht sowie die Benennung der Ärzte hatte ich Anfang Februar eingereicht !! Sie hat mir dann die Namen der Ärzte vorgelesen bei denen man die Berichte anfordern würde. Diese Namen hatte ich aber noch nie gehört 😦. Dabei hat sich dann rausgestellt, dass unter meinem Aktenzeichen Dokumente mit einem völlig anderen Aktenzeichen abgelegt sind, meine Dokumente sind auch nicht auffindbar 😡. Sie schickt mir jetzt die Dokumente neu, diese darf ich dann wieder ausfüllen, und wir drehen das Rad also wieder zurück auf Anfang Februar. Viereinhalb Monate für nichts. Ich habe jetzt auch noch meine Verschlechterungsdokumente eingereicht (Rolli-Verordnung etc.) mit der Bitte eine Aussage über den möglichen Bearbeitungszeitraum zu treffen.

    Wenn ich in der freien Wirtschaft so arbeiten würde, hätte mein Chef mich schon vor die Tür gesetzt.

    Gruß, Matthias

  • nur ein Tip zum sozialgericht.

    Du wirst meist nur erfolgreich mit einem anwalt obwohl Du keinen brauchst.

    Aber die Rechtsverdreher könnten Dich austrixsen

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Hallo Matthias, das tut mir leid für dich. Hast du die Kraft dich an den Behindertenbeauftragten deiner Gemeinde zu wenden? Vielleicht kann diese Person etwas für Dich erreichen.

  • Ich kann mir leider nicht vorstellen, wie der/die Behindertenbeauftragte verschwundene Dokumente wiederfinden soll. 😕 Meine Güte ist das alles ärgerlich!

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo Matthias

    Danke für deine Meldung und ja, mein Chef würde mich auch feuern.Man kann aber auch sagen "Das ist der Stand der Digitalisierung in Deutschland. "Aber lassen wir es.Wir können nur mit dem Kopf nicken.Ein Tipp zur Sicherheit,gilt auch für alle anderen,alles was man Einreichen kopieren.Somit hat man die Belege ,wie in deinem Fall Matthias, schnell zur Hand.Und alles,egal was,immer als Einschreiben persönlich abschicken.Denn die geben auch gerne „nicht bekommen“als Verzögerungsgrund an.

    Alles extrem ärgerlich das ganze.

    Ich hoffe jetzt einmal, dass dein neues Schreiben ankommt.Mehr als zu sagen "Bleib dran" fällt mir dazu auch nicht ein.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)