100% IV und wieder ins Berufsleben

wernli
wernli
bearbeitet 2. Mai 2024 in Recht, Soziales & Finanzielles

Habe 100% iv würde aber sehr gerne wieder ins berufsleben einsteigen, als ich noch 100% gearbeitet habe wo ich gesund wahr verdiente ich 4800fr bruto. Wie viel darf ich jetzt noch dazu verdienen ohne das meine iv gekürtzt wird ? Lg wernli

Antworten

  • Florence_EnableMe
    bearbeitet 2. Mai 2024

    Hallo @wernli

    Herzlich willkommen bei EnableMe und danke für deine Frage hier im Forum. Ich werde sie an unser Fachexperten-Team weiterleiten und hoffe, du bekommst bald eine Antwort.

    Beste Grüsse

    Florence von EnableMe

  • Hallo Wernli

    Das ist eine Frage, die uns IV-Stellen oft gestellt wird und offen gesagt ist es "die falsche Frage", obwohl ich natürlich verstehe, dass sie gestellt wird.

    Das IV-System ist nämlich so zu verstehen, dass wenn sich ihr Gesundheitszustand dahingehend verbessert hat, dass Sie wieder (mehr) arbeiten und Erwerb erzielen können, Sie dies eigentlich tun sollen, unabhängig davon, was dies für Auswirkungen auf die IV-Rente hat.

    Aber um Ihre Frage trotzdem (zumindest theoretisch) zu beantworten: Der Anspruch auf 100% einer ganzen IV-Rente entsteht bei der Methode des Einkommensvergleiches ab einem IV-Grad von 70%. Wenn Sie also vorher ein Jahreseinkommen von CHF 62'400 (13 x CHF 4'800) hatten mit einem 100%-Pensum, dann ist davon auszugehen, dass wenn Sie mehr als 30% davon, also CHF 18'720 pro Jahr (oder CHF 1'440 pro Monat, wenn ich mit 13 Monatslöhnen rechne) erwirtschaften können, der IV-Grad unter 70% fällt und die Rente dann angepasst wird.

    Dies ist aber nur als einfache, beispielhafte Antwort auf Ihre Frage zu verstehen. Weitere Beispiele sehen Sie in der Abbildung, die ich oft an Vorträgen verwende, um die Berechnung des IV-Grades mit der Methode des Einkommensvergleiches zu erklären.

    Es gibt aber auch noch andere Methoden zur Berechnung des IV-Grades: Den Betätigungsvergleich und die gemischte Methode, auf die ich hier nicht näher eingehe. Das Ganze kann also unter Umständen recht kompliziert sein.

    Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Vorhaben offen mit der für Sie zuständige IV-Stelle zu diskutieren. Mit den Leistungen der beruflichen Wiedereingliederung (Eingliederung aus Rente) kann Sie nämlich die IV-Stelle unten Umständen sogar bei der Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Eingliederungsmassnahmen unterstützen.

    Und damit gelange ich zur eigentlich richtigen Frage: "Was kann die IV für Sie tun, damit Sie wieder Erwerb erzielen können, die IV-Rente reduziert werden kann und Sie einen Teil finanzielle Unabhängigkeit zurückgewinnen können?".

    https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/iv/faktenblaetter/Weiterentwicklung%20IV/higru-weiv-bemessung-ivgrad.pdf.download.pdf/20220404%20d%20HiGru%20Bemessung%20Invaliditaetsgrad.pdf

  • Herzlichen Dank, @Thomas_Pfiffner, für diese informative Rückmeldung! @wernli: Hat dies deine Frage beantwortet?

    Liebe Grüsse und einen schönen Tag

    Florence