Nun Rentner
Liebe Community, Gemeinde. Ich bin nun seit 3 Wochen Rentner. Als ich noch im Erwerbsleben war, stand der Steuervorteile jeden Monat in der Abrechnung bei:Steuerlicher Vorteil/Monat/ Jahr. Nun bekam ich meinen Werksrentenbescheid, dort stand nichts mehr.
Hat man als Rentner keinen Steuervorteile mehr, der berücksichtigt wird? Alle Fragen beim Finanzamt waren ergebnislos. Ich brauche nun keine Ekst Erklärung mehr machen. Was nun?
Beste Antworten
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Deine Steuerermäßigung als Schwerbehinderter müsste dann nach meinem Wissen entweder bei der zu versteuernden Rente gleich in Abzug gebracht werden oder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Frage doch sonst mal bei der DRV oder beim Versorgungsamt nach.
Ich bin keine Rentnerin, daher ist dies leider nur "Halbwissen", bitte um Verständnis. Möchte nur versuchen, zu helfen.
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Antworten
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Hallo Hessi, zahlst Du auf Deine Rente denn überhaupt noch Steuern?
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J a .
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Danke, werde morgen da anrufen!!!
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Ja, und dann sag mal wie es gelaufen ist. Viel Erfolg.
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Hallo Hessi
Anbei die Steuervorteile für Rentner ( allgemein)
Steuervorteile für Rentner
Rentner haben in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorteile:
1. Grundfreibetrag und Rentenfreiabtrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen Grundfreibetrag, der den Betrag darstellt, bis zu dem das Einkommen steuerfrei ist. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag für Einzelpersonen 10.908 Euro. Zusätzlich steht Rentnern ein Rentenfreiabtrag zu, der den steuerpflichtigen Anteil der Rente verringert. Der Rentenfreiabtrag ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts und steigt bis zum Jahr 2040 kontinuierlich an. Im Jahr 2024 beträgt der Rentenfreiabtrag für Neurentner 16 Prozent.
2. Werbungskostenpauschale
Rentner können eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Diese Pauschale deckt pauschal die Kosten ab, die einem Rentner im Zusammenhang mit der Erzielung seiner Einkünfte entstehen, z. B. Kosten für Fahrtmittel zur Rentenversicherung oder Portokosten.
3. Sonderausgaben und Abzüge
Rentner können verschiedene Ausgaben als Sonderausgaben oder Abzüge von der Steuer absetzen, dazu gehören:
- Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sind absetzbar.
- Kapitalerträge: Rentner können Freistellungs- und Abzugsbeträge für Kapitaleinkünfte nutzen.
- Spenden: Spenden an gemeinnützige und kirchliche Organisationen sind bis zu 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens absetzbar.
- Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Rentner können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent absetzen. Das können zum Beispiel Kosten für Handwerker, Gärtner, Haushaltshilfen oder die Reinigung der Wohnung sein.
5. Steuererklärung
Obwohl viele Rentner nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann es sich in vielen Fällen lohnen, eine Steuerklärung zu machen. So können sie zum Beispiel Rückerstattungen von zu viel gezahlten Steuern erhalten oder Steuervorteile nutzen, die ihnen sonst nicht bekannt sind.
Neben den genannten Steuervorteilen haben Rentner zusätzlich bei vielen Öffentlichen Veranstaltungen oder öffentlichen Gebäuden Vorteile.So fällt oft der Eintritt geringer aus oder ganz weg.Diese Informationen bekommst du auf der Webseite deiner Stadt.
Das Rentenamt sendet dir dazu einen“ Ausweis“ zu, der dich als Rentner ausweist.
Ich hoffe das ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte
Gruß
Ralf
(Text wurde mithilfe einer KI erstellt)
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Danke Ralf. Mir geht es hauptsächlich darum, dass mein Steuerfreibetrag monatlich bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird. Wer ist dafür zuständig, DRV?
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Hilfreiche für viele, aber ich glaube das war leider nicht das direkte Thema, lieber @Slowrider.
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Hallo @Hessi ,
auch wenn Deine Anfrage als beantwortet erscheint, möchte ich noch folgendes anmerken:
Normalerweise muss man auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, wie ich Dir nachfolgend mitteilen möchte.
Da ich aufgrund des Freibetrages keinerlei steuerlichen Vorteile habe, sah ich keine Notwendigkeit in der Abgabe einer Steuererklärung. Aus diesem Grund habe ich mich von der Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Dieses beantragt man mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV).
Besorg Dir das entsprechende Antragsformular für die NV-Bescheinigung beim örtlichen Finanzamt oder lade es von der Website der Finanzverwaltung herunter. Das Formular heißt normalerweise »Antrag auf Erteilung einer NV-Bescheinigung«. Möglicherweise müssen Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder andere relevante Dokumente mit eingereicht werden, um ein niedriges Einkommen zu belegen.
Dieses ist natürlich nur zu empfehlen, wenn man über Jahre hinweg keinerlei Beträge geltend machen kann.
Vielleicht konnte ich Dir mit dieser Information etwas weiterhelfen.
(alles ohne KI zusammengetragen und keine bindende Rechtsauskunft)
Eines hätte ich fast vergessen:
Genieße nun das Rentner-Dasein in vollen Zügen und bei bester Gesundheit. 😉
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Danke für die Info. Da ich am Investieren meines Hauses bin, Fenster, Heizung Dämmung...... möchte ich natürlich eine Berücksichtigung meiner Ausgaben steuerlich geltend machen.
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Habe gestern schriftlich beim Finanzamt die monatliche Berücksichtigung des Freibetrages beantragt.
Mit Briefmarke u Unterschrift
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Na das ist natürlich verständlich und somit sind meine Hinweise für dich nicht relevant. Vielleicht konnten andere Mitglieder der Community davon ein wenig profitieren.
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Da findet ja ein lebhafter Austausch statt. Prima. Als Pensionär muss ich jedes Jahr eine Steuerklärung abgeben. Dazu verwende ich mittlerweile das Programm ELSTER. Einmal registriert und man kann viele Voreinstellungen übernehmen. Ebenso kann man diverse Modelle durchspielen. Alles ist kostenfrei und erst einmal papierlos und online. Ggf. meldet sich das FA und will Unterlagen sehen. Bei WISO / LEXWARE; u. a. gibt es für wenig Geld oder kostenlos zum Ausprobieren ebenfalls passende Software.
Viel Erfolg und hoffentlich klingelt ein bisschen die Kasse
meint waldi (www.kleine-portionen.de)
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