Fahrkostenpauschale wurde vom Finanzamt nicht anerkannt
Warum wurde die Fahrkostenpauschale vom Finanzamt nicht anerkannt? Welche Schritte könnt ihr unternehmen? Diskutiert eure Erfahrungen!
*Satz von der Redaktion zur besseren Auffindbarkeit eingefügt*
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte bitte eine Frage stellen.
Ich habe eine Behinderung von 80G und bekomme hierzu eine Behindertenpauschale bei der Einkommenssteuer anerkannt.
Jetzt gibt es noch die Möglichkeit eine Fahrpauschale von 900,00 EUR gelten zu machen.
Diese wurde beim Finanzamt unter aussergewöhnliche Belastung mir gestrichen.
Kennt sich jemand damit aus und kann helfen?
Vielen lieben Dank.
LG Crazzybird33
Antworten
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Fahrkostenpauschale von 900,00 EUR sollte es heißen :-)
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Hallo
Hier die Voraussetzung für die Pauschale.
- Im Falle einer Geh- und Stehbehinderung muss für die Gewährung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale von 900 Euro ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 im Behindertenausweis eingetragen sein.
- Ist das Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) eingetragen, muss für die Gewährung der Pauschale ein GdB von 70 im Ausweis stehen.
- Die allgemeine Pauschale ist davon unberührt.
Solltest du in die Gruppe fallen, wird sie anerkannt.Ansonsten leider nicht.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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hallo, somit ist die streichung durch das finanzamt nicht korrekt. oder lese ich da etwas falsch? also m.e. einspruch einlegen.
lg jenner
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Hallo Jenner
Jo.Du liest was falsch.Aber kannst nix dafür da nicht mehr dort steht außer 80 %.Mir fehlen zwar auch die Informationen worauf sich die 80 % beziehen, aber ich dachte mir ich bringe einfach mal den Artikel.Kann ja sein, dass die Voraussetzungen fehlen,also Geh und Stehbehinderung oder eben 70 % bei Merkzeichen "G".
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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hallo @Slowrider,
bin ich ja froh, dass ich "nix dafür kann" 😉. aber wenn du denkst, du bringst einfach mal den artikel, finde ich da machst du dir es auch etwas einfach, sorry.
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Hallo zusammen. vielen Dank für die vielen Kommentare und Antworten.
Zum einen hatte ich eingetragen , dass ich 80G habe und nicht 80%. Sorry das ich es nicht deutlicher geschrieben habe.
Tatsächlich darf ich die 900,00 EUR Fahrkostenpauschale in der Steuer unter "allgemeinen außergewöhnliche Belastung" eintragen.
Bei diesen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen sind erst diejenigen Kosten absetzbar, die eine individuelle "zumutbare Belastung" überschreiten.
VG Helena
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hallo @Crazybird33 ,
ich war bereits davon ausgegangen, dass du einen gdb von 80 hast. das mit % schreiben einige und meinen aber den grad der behinderung, also gdb. zum verständnis noch die frage: hast du als merkzeichen g in deinem schwebi? und warum wurden dir die 900 € denn zunächst nicht gewährt?
vg jenner
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hallo jenner, ja ich habe im ausweis 80 G stehen (gdb)
die Fahrkostenpauschale (900,00EUR) werden nicht wie bei der Eingabe der Behinderung sofort vom Brutto abgezogen. Ich setzte mal den Link rein zum besseren verständnis.
hier steht es sehr gut beschrieben.
LG Helena
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hallo helena,
danke für die antwort und info. leider hast du wohl meine frage nicht richtig verstanden. dass du einen gdb von 80 hat, ist mir klar. ich möchte noch wissen, ob du ein merkzeichen, nämlich das "g" im ausweis hast.
hier mal zur info:
lg jenner
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Hallo Jenner, ja!! ich habe das Merkzeichen "G"
LG
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danke 😉
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