Hast du Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe in der Schweiz? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Diskutiert und informiert euch gegenseitig!
*Satz von der Redaktion zur besseren Auffindbarkeit eingefügt*
Hey alle zusammen
Ich lebe in der Schweiz. Ich bin am Punkt angelangt wo ich meinen neuen Lebensweg (im moment) völlig neu ausrichten muss, weil meine Symptome (PTBS&ADHS) mich einfach extrem einschränken und ich bekomme nicht genügend Unterstützung, jetzt bin ich pleite, d.h. ich habe kein Zuhause und meine Rechnungen kann ich auch nicht mehr zahlen. Viele sagen dass wir hier ein gutes Auffangsystem haben, was hilft in solchen Situationen. Nur weiss ich nicht genau wo ich anfangen muss! Könnt ihr ein Licht ins dunkle bringen?
Meine Frage: Muss ich mich zuerst bei der Arbeitslosenkasse melden, also in der schweiz RAV genannt. Oder muss ich mich beim Sozialamt anmelden.
Ich bin zurzeit ganz neu bei einem Job, der aber nicht genug zahlt, ich kann aber nicht mehr Stunden arbeiten weil ich immer wieder mit einem Rückschlag kämpfen muss. Muss ich alles erzählen (meine Diagnosen und Kranken Geschichte) bei den Behörden um finanzielle hilfe zu erhalten? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Was könnt ihr mir für tips geben um den Weg richtig einzuschlagen? Könnte es sein dass ich kein Geld/Unterstützung erhalten werde weil ich jahre lang im Ausland gelebt habe? Mit was für einem Bürokratischen Kampf muss ich rechnen?
sehr wichtiger Punkt finde ich, bitte zu beachten das ich Schweizerin bin und in der Schweiz lebe, damit die Infos nicht vermischt werden mit Deutschland.
Zurzeit fand ich bei meinen Eltern unterschlupf, doch bis auf weiteres habe ich keine eigene Wohnung in aussicht.
Angemeldet bin ich im Berner Oberland.
Wird das Sozialamt auch die finanziellen mittel von meinen Eltern untersuchen? Oder kommen meine Eltern nicht in schwierigkeiten wenn ich mich anmelde?
Wenn du bei deinen Eltern lebst, wird der Sozialdienst auch Informationen über die finanzielle Situation deiner Eltern verlangen. Eine sogenannte "Entschädigung für die Haushaltsführung" wird geprüft werden. Führt nämlich eine hilfesuchende Person den Haushalt für nicht mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützte Personen (in diesem Fall ihre Eltern) wird ihr dafür eine angemessene Entschädigung als Einkommen angerechnet. Die Entschädigung bemisst sich einerseits nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit. Andererseits ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der nicht unterstützten Personen (Eltern) angemessen zu berücksichtigen.
Die zeitlichen Verfügbarkeit hängt von deiner Arbeitsleistungsfähigkeit ab. Insbesondere sind in deinem Fall deine Erwerbstätigkeit und die gesundheitliche Situation zu beachten. Bist du aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, dich am Haushalt zu beteiligen, darf keine Entschädigung angerechnet werden.
Genauer wird die ganze Situation aber vom zuständigen Sozialamt geprüft werden müssen, solltest du dich anmelden. Deine Eltern kommen durch die Anmeldung nicht in Schwierigkeiten, müssten aber höchstwahrscheinlich auch Unterlagen über ihre finanzielle Situation (ev. Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, etc.) einreichen.
Du hast sonst auch die Möglichkeit dich in einem ersten Schritt an die Caritas Stelle Bern zu wenden. Sie bieten kostenlos und anonym Sozial-und Schuldenberatungen an. Hier der Link: https://caritas-regio.ch/angebote/beratung.
Mir ging es in den letzten Monaten extrem schlecht, ich bin im Berner Oberland angemeldet und lebe mit meinem Partner zusammen. Doch aus meinem eigenem Gesundheitlichen zustand, und da mein Partner arbeitet konnte ich nicht mehr alleine zuhause sein. Deshalb bin ich vorübergehend bis es mir Psychisch und Gesundheitlich wieder besser geht bei meinen Eltern, doch ich bin nur zu besuch da. Ich und mein Partner haben im moment schwierigkeiten, da mein Psychisch schlechter zustand ihn sehr belastet. Doch meine Eltern sind beide pensioniert und ich bin einfach im moment nicht mehr in der Lage alleine zuhause zu sein.
In diesem Fall bin ich mir nicht sicher ob meine Elter immer noch verpflichtet sind mich finanziell unterstützen zu müssen (ich bin 38jahre alt) auch wenn ich nur zu Gast bin bei ihnen bis es mir besser geht? Wobei ich selber noch nicht weiss ob ich und mein Partner unter allen umständen zusammen bleiben.
Das würde für mich bedeuten dass ich eine Eigene Wohnung suchen muss, aber in meinem Psychisch schwachen zustand und meiner Finanziellen Notlage kann ich nicht.
Doch dieser teil hast du schon erklärt.
Meine frage ist einfach, wenn ich bei meinen Eltern zu Gast bin vorübergehend, während der Zeit wo ich mich beim Sozialdienst anmelde, ob dann meine Eltern auch finanziell geprüft werden? Weil ich bin nicht in der selben Gemeinde angemeldet.
Meine eigene Einschätzung in meinem Psychischen Zustand ist im moment sowieso schwierig. Selbstbeurteilend empfinde ich eine tiefe Not in der Lage. Auch weil sich mein Zustand seit über einem halben Jahr nicht verbessert hat, und ich immer noch nicht genügend gute unterstützung erhalte, die mir helfen bei meinen Themen und Symtomen.
Eine gute freundin von mir empfahl mir, mich evt. bei einer Tagesklinik anzumelden. Da ich jeden Tag voll eingenommen werde von meiner Vergangenheit. Ich schleppe mich nur durch den Tag, jeden Tag.
Die Klinik denke ich würde im Jetzt helfen mich zu stabilisieren. Doch längerfristig habe ich keinen Plan wie es weiter gehen soll. Ich habe so grosse Angst wieder so tief zu fallen das ich einweiteren zusammen bruch nicht mehr schaffen würde.
Das RAV ist für mich eigentlich nicht die richtige Anlaufstelle, da sie nicht genug ausgebildet sind um Menschen wie mir zu helfen. Meine Eltern können mir auch nur sehr begrenzt helfen.
Danke für alle Infos die Ihr mir gesendet habt. Ich muss mich zuerst mutig machen um wieder mit Beraterinnen zu sprechen.
Danke für deine Kontaktaufnahme und die ausführliche Schilderung deiner Situation. Ich habe dir bereits privat geantwortet, aber für andere interessierte Personen schreibe ich hier ebenfalls meine Rückmeldung in Kurzversion.
Sozialhilfe: Grundsätzlich ist die Sozialhilfe eine gute Anlaufstelle, wenn es finanziell keine anderen Möglichkeiten gibt oder die Ansprüche gegenüber anderen Sozialversicherungen noch in Abklärung sind. Ich kann dir auch nur raten, dich nicht zu spät anzumelden, um nicht in eine Verschuldung zu kommen. Die bezogene Sozialhilfe muss man rückerstatten, sofern man dazu in der Lage ist. Wenn man z.B. später einmal Leistungen der IV bekommt oder von einer anderen Sozialversicherung, kann hingegen oft ein Teil der Sozialhilfe direkt verrechnet werden mit der Nachzahlung, somit verringert sich die "Schuld". Wenn noch eine Restschuld übrig bleibt, muss man diese zurückzahlen, wenn man später entweder ein gutes Einkommen hat (= deutlich über dem Existenzminimum) oder ein gewisses Vermögen besitzt. Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss man die Sozialhilfe auch nicht rückerstatten.
IV: Ich persönlich rate dir zu einer IV-Anmeldung. Du hast gesundheitliche Einschränkungen und diese führen dazu, dass du nicht in dem Ausmass arbeiten kannst, wie du gerne möchtest bzw. müsstest, um finanziell über die Runden zu kommen. Genau für solche Situationen ist die IV da. Wenn du dich anmeldest, prüft die IV zuerst einmal, ob es sogenannte "Integrationsmassnahmen" oder "berufliche Massnahmen" gibt, die dir helfen, deine berufliche Situation zu verbessern. Hier gibt es ganz viele verschiedene Möglichkeiten, die man mit dem IV-Berater oder der IV-Beraterin gemeinsam bespricht. Sollte sich nach einer gewissen Zeit herausstellen, dass man dauerhaft nur in einem eingeschränkten Pensum arbeiten kann und entsprechend auch "zu wenig" verdient, dann prüft die IV, ob man einen Anspruch auf eine Rente hat.
Beratung: Um nicht alleine dazustehen im "Sozialversicherungsdschungel", kann es sehr hilfreich sein, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Entweder an die Caritas, wie bereits @Isabel und @Florence_EnableMe geschrieben haben, oder an die Pro Infirmis, diese bietet ebenfalls kostenlose Sozialberatung an und kennt sich mit Sozialversicherungen, insbesondere IV aus. Fürs Berner Oberland wäre die Beratungsstelle in Thun zuständig: https://www.proinfirmis.ch/angebot/beratungsstellen/standort/pro-infirmisoberland.html