Guten Morgen! Ich bin hier neu und suche Kontakt zu Leidensgenossen.

baehrenp
baehrenp
bearbeitet 14. Sep 2023, 09:54 in Chronische Erkrankungen

Ich leide an einer Kleinhirn-Atrophie gepaart mit einem chronischen Restless Legs Syndrom.

Ich bin 66 Jahre alt, mein GdB 70%. Als Rentner habe ich das Gefühl medizinisch abgeschrieben zu sein. Ich kämpfe um jede Verordnung mit den Ärzten. Sei es um eine Podologische Verordnung oder Krankengymnastik (KGZN).

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht, oder sogar eine Lösung?

Gruß

baehrenp

Antworten

  • Hallo Baehrenp


    Du sagst das du Probleme bei der Verordnung hast.Kannst du uns erzählen warum du Probleme hast?

    Es gibt bei der Podologie ein eng umgrenztes Feld, was die Verordnung betrifft.Bei der Krankengymnastik gibt es eigentlich keine Einschränkung, zumal du unter RLS leidest und die Therapie dir zumindest Erleichterung verschaffen könnte.

    Lieber Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Slowrider

    Bei der Podologie wäre die Verordnung, so der Neurologe, nur vertretbar wenn ich Diabetes hätte. Laut Podologe gibt es aber mehrere Punkte die herangezogen werden könne (z.B.: eingewachsener Nagel usw.).

    Bei den Verordnungen Krankengymnastik (KGZN) ist es wohl das Kontigent. Laut Krankenkasse wäre es kein Hemmnis, der Arzt müsse es nur begründen. Der Arzt sagt: Ich kann in meinem Programm nichts schreiben sodern nur JA/NEIN anklicken. Ich fühle mich veralbert.

  • Hallo baehrenp

    Danke für die Rückmeldung.Jetzt wird es schwierig.Dein PDF sagt es schon aus und dein Neurologe auch.Die Verschreibung ist nur dann möglich, wenn die von dir genannten Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Diabetes stehen und nicht einzeln.Also.Keine Diabetes-keine Verordnung.Wenn deine Symptome nicht auf eine Diabetes zurückzuführen sind kann er sie nicht verordnen.

    Hier ein Textauszug aus dem Pharmaindex der Gelben Liste.

    Zitat Anfang:Diagnosegruppe: Diabetisches Fußsyndrom

    Zur Diagnosegruppe NF zählen krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär), zum Beispiel bei:

    • hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
    • systemischen Autoimmunerkrankungen
    • Kollagenose
    • toxischer Neuropathie

    Zitat Ende.

    Wichtigster Satz ist Diabetisches Fußsyndrom.

    Zu deinem Problem mit deinem Hausarzt.

    Ich bekomme jeden Monat,aufgrund meiner doppelseitigen Unterschenkelamputation,eine Verordnung.Und ja,man kann dort sehr wohl etwas schreiben.Dort gibt es ein Textfeld.Zum einen.Zum zweiten kann dein Arzt ein Schreiben für die KH aufsetzten, die eine Verordnung/Dauerverordnung begründet.Achtung.Für ein solches Schreiben nehmen die Praxen in der Regel Geld.Ist aber als Mehrbelastung steuerlich absetzbar.

    Ich hoffe das es dir ein wenig Hilft

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo.

    Danke. Ich hoffe zumindest in Bezug auf KGZN eine Dauerverordnung zu erlangen. Die Krankenkasse hat signalisiert die VO durchzuwinken. Jetzt muß ich noch den Doc bekehren.


    Gruß

    Peter