Moin, geh mal im Internet auf die Seite "citymed.ch". Dann trägst Du unter "was suchen Sie" Fahrzeugumbau Behinderte ein.
Es werden Dir dann 15 Premiumpartner der Seite aufgelistet. Such Dir eine Firma in Deiner Nähe raus und stell denen Deine Fragen.
Die Fachbetriebe für Behindertengerechte Fahrzeugumbauten kennen sich in der Regel sehr gut mit den gesetzlichen Regelungen aus und Du hast schon mal einen Erstkontakt zu einer Firma für Deinen Fahrzeugumbau.
Eine Fachexpertin aus meiner IV-Stelle beantwortet Ihre Fragen wie folgt:
Nach wie langer Zeit übernimmt die IV wieder die Kosten für den kompletten Umbau des Autos bei einem Occassionsfahrzeug?
Abänderungskosten an Occasionsfahrzeugen können höchsten alle sechs Jahre oder alle 200'000 Kilometer (ab Umbau) von der IV übernommen werden. Also Occasionsauto gilt ein Wagen ab 5'000 Kilometer Laufleistung oder 1 Jahr nach Inverkehrsetzung. Erfolgt der Fahrzeugwechsel vor Ablauf dieser Frist, so hat jeweils auf dem ursprünglichen Rechnungsbetrag ein pro rata-Abzug zu erfolgen.
Nach wie langer Zeit übernimmt die IV wieder die Kosen für den kompletten Umbau des Autos bei einem Neuwagen?
Abänderungskosten an Neuwagen können höchstens alle zehn Jahre oder alle 200'000 Kilometer beantragt werden.
Kann das Auto auch geleast werden?
Wird ein Neuwagen von einer versicherten Person geleast, können die Abänderungskosten übernommen werden, die versicherte Person muss aber während 10 Jahren belegen können, dass sich das Auto noch in ihrem Besitz befinden. Ansonsten müssen die Abänderungskosten anteilmässig an die IV rückerstattet werden.