Autoumbau / Finanzierung

Rahel
Rahel
bearbeitet 24. Mai 2023, 07:08 in Forensupport & Feedback

Hallo zusammen

 

Demnächst werde ich meine Autoprüfung machen und ich benötige ein eigenes Auto, welches umgebaut werden muss, da ich nicht laufen kann.

Da die Suche nach einem passenden Modell nicht ganz einfach ist, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir bei folgenden Fragen weiterhelfen könnt:

 

  • - Nach wie langer Zeit übernimmt die IV wieder die Kosten für den kompletten Umbau des Autos bei einem Occassionsfahrzeug?
  • - Nach wie langer Zeit übernimmt die IV wieder die Kosen für den kompletten Umbau des Autos bei einem Neuwagen?
  • - Kann das Auto auch geleast werden?
  • - Gibt es ein Limit, beim Kilometerstand des Autos?

 

Ich bin gespannt auf eure Rückmeldungen.


liebe Grüsse

Rahel

Antworten

  • Moin, geh mal im Internet auf die Seite "citymed.ch". Dann trägst Du unter "was suchen Sie" Fahrzeugumbau Behinderte ein.

    Es werden Dir dann 15 Premiumpartner der Seite aufgelistet. Such Dir eine Firma in Deiner Nähe raus und stell denen Deine Fragen.

    Die Fachbetriebe für Behindertengerechte Fahrzeugumbauten kennen sich in der Regel sehr gut mit den gesetzlichen Regelungen aus und Du hast schon mal einen Erstkontakt zu einer Firma für Deinen Fahrzeugumbau.

  • Hoi Rahel


    Du könntest direkt bei der Orthotec in Nottwil nachfragen, die wissen sicher Bescheid, weil sie selber Autos umbauen: https://www.paraplegie.ch/orthotec/de/hilfsmittel/autofahren/, E-Mail fahrzeugumbau@orthotec.ch, Tel +41 41 939 52 52. Sie bieten explizit Beratungen an.


    Liebe Grüsse

    Johannes

    Manager von community.paraplegie.ch, der Online-Community der Schweizer Paraplegiker-Gruppe für Menschen mit Querschnittlähmung, ihre Angehörigen und Freunde

  • Hallo Zusammen, Hallo Rahel

    Meines wissen hast Du Anrecht auf einen neuen Wagen also ein Neuwagen nach 10 Jahre oder nach 200‘000 Kilometer.

    Bei Ocassionsauto ist es all 6 Jahre möglich nach mir.

    Hoffe Dir so geholfen zu haben und wie oben erwähnt ist die SPV in Nottwil sicher eine sehr gute Anlaufstelle in diesem Bereich.

    Liebe Grüsse

    Fabio

  • Hallo Rahel


    Eine Fachexpertin aus meiner IV-Stelle beantwortet Ihre Fragen wie folgt:


    Nach wie langer Zeit übernimmt die IV wieder die Kosten für den kompletten Umbau des Autos bei einem Occassionsfahrzeug?

    Abänderungskosten an Occasionsfahrzeugen können höchsten alle sechs Jahre oder alle 200'000 Kilometer (ab Umbau) von der IV übernommen werden. Also Occasionsauto gilt ein Wagen ab 5'000 Kilometer Laufleistung oder 1 Jahr nach Inverkehrsetzung. Erfolgt der Fahrzeugwechsel vor Ablauf dieser Frist, so hat jeweils auf dem ursprünglichen Rechnungsbetrag ein pro rata-Abzug zu erfolgen.


    Nach wie langer Zeit übernimmt die IV wieder die Kosen für den kompletten Umbau des Autos bei einem Neuwagen?

    Abänderungskosten an Neuwagen können höchstens alle zehn Jahre oder alle 200'000 Kilometer beantragt werden.


    Kann das Auto auch geleast werden?

    Wird ein Neuwagen von einer versicherten Person geleast, können die Abänderungskosten übernommen werden, die versicherte Person muss aber während 10 Jahren belegen können, dass sich das Auto noch in ihrem Besitz befinden. Ansonsten müssen die Abänderungskosten anteilmässig an die IV rückerstattet werden.


    Gibt es ein Limit, beim Kilometerstand des Autos?

    Wird oben beantwortet.


    Freundliche Grüsse