Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln Erwerbsminderungsrente
Hallo ihr lieben
SSchön, dass es Euch gibt, und ich habe auch gleich eine Frage:
IIch bin 100% erwerbsmindert und habe am Montag eine Verhandlung, es wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen, zwischen 120 und 160 Tagessätzen.
Da ich die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, möchte ich gerne in Sozialstunden umwandeln lassen. Hier ist eben die Frage, ob ihr eine Berechnungsgrundlage von 3 Stunden am Tag angesetzt werden kann vom Richter, da ich ja prinzipiell auch nur so viel arbeitsfähig bin, oder ob die normalen sechs bis acht Stunden pro Tag zur Berechnung herangezogen werden dürfen und ich dann dafür aber mehr als doppelt so lang arbeiten muss. Das würde ja der allgemeinen Gleichbehandlung widersprechen. Weiß jemand wie das zu behandeln ist? Gibt es dazu vielleicht sogar schon Rechtsprechung oder Gesetzesgrundlagen?
Danke vorab für eure Mühe
Mfg Sara
Antworten
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Hallo,
ist das Urteil schon rechtskräftig, und welche Antwort hat dein Anwalt auf die Frage?
Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel
Gib Alles, bloß nicht auf!
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Siehe oben... Verhandlung ist am Montag. Daher weder ausgesprochen noch rechtskräftig. Aber ich möchte gut vorbereitet reingehen. Mein Anwalt weiss leider zu dieser besonderen Konstellation keine Antwort, ob hier die Berechnung anders erfolgen. Kann. Daher hier meine Frage.
Kannst du konkret helfen?
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Ich bin kein Rechtsanwalt. Daher muss sich meine Hilfe darauf beschränken, wie ich es machen würde.
Du musst eigentlich während der Verhandlung per Antrag auf deine besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, um ein entsprechendes Urteil zu erwirken. Es wird aber beim Gericht bekannt sein, dass du kein Geld hast, und bis zur pfändungsfreien Grenze darf dir ja auch nichts weggenommen werden. Daher empfehle ich dir, noch schnell zu deiner Bank zu gehen, und da dein Konto entsprechend umzuwandeln. Heute ist Donnerstag, da geht das bis 18:00 Uhr.
Ich denke aber, wird das Urteil ohnehin alternativ ausfallen.
Mir erscheint die Höhe der Tagessätze recht üppig, hat dein Anwalt das so in Aussicht gestellt, oder woher weißt du das?
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gemeinnützige Arbeit statt Strafe
Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte die mittellos sind und dies nachweisen, ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Damit werden zum einen die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden, zum anderen schafft diese Möglichkeit mehr (Bestrafungs-)Gerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte.
Die Regelungen zur gemeinnützigen Arbeit ("Schwitzen statt Sitzen") legt jedes Bundesland eigenständig fest.
Gemeinnützige Arbeit wird nicht automatisch angeordnet. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss bei der Vollstreckungsbehörde vielmehr einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit stellen.
Wie viele Stunden die gemeinnützige Arbeit pro Arbeitstag dauert, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für einen Tagessatz müssen je nach Bundesland zwischen drei und acht Stunden Arbeit geleistet werden.
Gefunden auf der WEB Seite der Caritas.Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Danke von Herzen
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was soll das bitte heißen?
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Hallo zusammen, ich würde an dieser Stelle gerne nochmals verstärkt auf die Nettiquette hinweisen. Leider war ich länger Zeit erkrankt und bin ab heute wieder im Forum aktiv.
Viele Grüße
Nadine
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