Hilfestellung beim verlassen der Wohnung von Pflegedienst
Hallo und guten Tag an alle zusammen😁🤗
Bei mir wurde vor kurzem noch MS festgestellt habe erhebliche Gehbehinderung bin aber größtenteils noch selbstständig dank der Hilfsmittel die ich habe Badewannenlift , Toilettenerhöhung, Rollator und Co nur beim Haushalt, beim Einkaufen und beim Verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung benötige ich Hilfe. Weil ich noch so selbstständig bin habe ich nur Pflegegrad 1 bekommen die Haushaltshilfe ist damit abgedeckt, beim Einkaufen habe ich Hilfe von meinem Freund oder von meiner Familie. Nur beim verlassen und nach Hause kommen habe ich zur Zeit keine Unterstützung. Nun wohne ich alleine im ersten obergeschoss. Bin schon paar mal die Treppe runter und hoch gesegelt. Und habe ich überlegt mein Pflegedienst damit aufzubetragen mir früh die Treppe runter zubereiten und nach der Arbeit wieder hoch nun ist das Problem weil ich ja nur Pflegegrad 1 habe habe ich ja nur den Entlastungsbetrag von 125 € und der ist ja schon mit der Haushaltshilfe ganz aufgebraucht. Nun meine Frage würde es die Krankenkasse trotzdem bezahlen wenn ich es z.B von meinem Hausarzt oder Neurologen verschreiben lassen würde oder brauchte ich dazu einen höheren Pflegegrad?
( Lk 9 Hilfestellung beim verlassen und wiederaufsuchen der Wohnung)
Vielen Dank schon mal voraus
Mit freundlichen Grüßen
Antworten
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@Vivijane Guten Morgen Vivijane,
willkommen in unserer Community. Danke, dass du deine Frage hier stellst. Die Antworten sind sicher für viele Mitglieder und Mitlesende interessant.
Ich habe deinen Post an einen unserer Fachexperten weiter geleitet. Daneben gibt es auf unserer Webseite einige informative Fachartikel zu den Themen Pflegegrade und Assistenz mit vielerlei Infos rund um verschiedene Aspekte des Themas.
Einen produktiven Austausch wünscht
Annemarie
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Guten Morgen @Vivijane ,
zum einen wäre es möglich, das Ganze über Leistungen zur Teilhabe abzurechnen. D.h. über die entsprechende Unterstützung des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Allerdings gibt es hier Einkommensgrenzen und so weiter. Die zweite Möglichkeit ist die Erhöhung des Pflegegrades zu beantragen. Eine Verordnung des Arztes sehe ich hier nicht als zielführend.
Weidenoberpfalz
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