Hallo Zavalli,
Dein Profil ist privat, aber Du hast angegeben, dass Du aus Deutschland bist.
Deswegen schildere ich dir kurz die rechtlichen Verhältnisse in Deutschland:
Nach Deinen Schilderungen ist Deine Teilhabe sowohl beruflich, als auch gesellschaftlich aufgrund von Behinderungen eingeschränkt. Du hast somit Anspruch auf Leistungen zu Integration und Teilhabe, sogenannte Eingliederungsleistungen.
Da Du bereits fertig studiert hast, gehe ich davon aus, dass Du über 23 Jahre bist.
Somit greift bei dir nicht mehr die Eingliederungshilfe Jugendlicher mit Behinderung nach §35 SGB VIII, sondern das Erwachsenenrecht nach den Rechtsvorgaben des SGB IX und da Du derzeit kein Einkommen erwirtschaften kannst, auch wirtschaftlich entweder nach dem SGB II; wenn man noch davon ausgehen kann, dass Du eine Erwerbstätigkeit ausüben kannst,
oder nach dem SGB XII, wenn man Dich für dauerhaft voll erwerbsgemindert einstufen würde.
IN JEDEM FALL hast Du das Recht darauf, Dein Leben selbst zu bestimmen.
Dazu gehört in erster Linie, wo und wie Du wohnst, egal ob Du Behinderungen hast oder nicht.
Die Umstände, die Du schilderst, sind nicht hinnehmbar,, aber rechtlich wäre das noch nicht einmal von Belang. Wenn Du alleine wohnen möchtest, ist das Dein Recht und als Mensch mit Behinderung musst dabei unterstützt werden.
Am besten schreib dir schonmal mal auf, was Deine Bedürfnisse in Bezug auf eine eigene Wohnung sind, also vor allem wo Du wohnen möchtest, welche Einschränkungen Du hast und was Du denkst, was Du bräuchtest, um realisieren zu können, dass Du alleine wohnen kannst.
Damit meine ich z.B., bist Du stark gehbehindert und benötigst deswegen eine barrierefreie Wohnung, benötigst Du einen Fahrdienst oder kannst Du selbst Auto fahren, brauchst Du Unterstützung bei der Haushaltsführung oder vielleicht auch sozialpädagogische Betreuung?
Das hilft Dir und den Personen, die für Dich zuständig werden, Deinen persönlichen Verhältnisse besser einstufen zu können.
Behördlich zuständig ist für Deine finanziellen Leistungen wohl in erster Linie das Jobcenter, wenn noch keine dauerhafte volle Erwerbsminderung bestätigt bekommen hast. Falls doch, das Sozialamt. Für die Eingliederungshilfe ist das Bundesland zuständig, in dem Du lebst. In der Regel ist das an die Sozialämter deligiert. Es ist aber auch möglich, dass Dein Bundesland eine eigene Fachstelle oder eine ausgelagerte Stelle beauftragt hat, die behinderungs- und eingliederungsspezifischen Dinge zu bearbeiten. In Hessen macht das z.B. der LWV Hessen.
Erste Anlaufstelle ist aber auf jeden Fall das Sozialamt.
Wenn Du da Hilfe bei der Recherche brauchst, gib einfach an, in welchem Bundesland und in welchem Kreis Du lebst. Mehr muss aus Datenschutzgründen erstmal nicht sein. Dann kann ich für Dich recherchieren.
Hast Du schon einen Schwerbehindertenausweis?
Was ist bei der Agentur für Arbeit derzeit Dein Status?
Melde Dich einfach.
Viele Grüße aus dem Vogelsberg
Michael