Gibt es irgendeine Möglichkeit die Fahrten zur ambulanten Physiotherapie zu bekommen?
Hey, ich sitze seit ca. 9 Monaten im Rollstuhl und habe an einem 2x Physiotherapie hintereinander. Moment kann mich meine Frau noch begleiten und mir an schwierigen Stellen mit dem Rollstuhl behilflich sein. Da sie aber demnächst wieder arbeiten gehen möchte, bräuchte ich dann eine Möglichkeit alleine zur Therapie und wieder nach Hause zu fahren. Daher wollte ich über einen Transportschein die Fahrten durchführen lassen. Dies hat die Krankenkasse aber abgelehnt weil man nur mit den bestimmten Merkzeichen und ab Pflegegrad 3 diesen bekommt. Ich habe aber nur Pflegegrad 2, bin aber in der Art mobilitätseingeschränkt, dass ich mich nur noch in unserer Wohnung frei bewegen kann und natürlich auch die Treppen zur Wohnung nutze, aber unter ziemlichen Schmerzen. Aber da es keinen Aufzug gibt und die Wohnung nicht barrierefrei ist, bleibt mir ja auch gar nichts anderes übrig. Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich diese Kosten bewilligt bekomme?
LG Flummy15
Kommentare
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"Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich diese Kosten bewilligt bekomme?"
@Flummy15 hallo, ich glaube es sieht schlecht damit aus, da du die voraussetzungen ja leider nicht erfüllst. den pg 3 benötigt man übrigens nicht, ich habe auch nur pg 2 aber sonst die erforderlichen merkzeichen.
viele grüße und alles gute
3 -
Hallo @Flummy15 ,
Patienten die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind bekommen entsprechende Transportfahrten von der Krankenkasse bezahlt.
Dazu gehören:
- Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.
- Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
In allen anderen Fällen kann die Krankenkasse dennoch im Einzelfall einen Transport genehmigen. Der Arzt muss diesen zuerst verordnen (mit entsprechender Begründung) diese Verordnung ist dann zur Genehmigung bei der Krankenkasse einzureichen.
Eine grundsätzliche puschale Ablehnung der Krankenkasse ist nicht zulässig, da der Arzt dies ja aufgrund einer medizinischen Tatsache verordnet. Vielmehr ist die Ablehnung durch die Kasse entsprechend zu begründen. Je nach Fall kann es auch zielführend sein den Rechtsweg zu beschreiten.
Eine weiterer Lösungsweg könnte in Ihrem Fall die Verordnung eines Hausbesuchs sein, somit hätten Sie nicht mehr diese Mobilitätsthematik. Hierzu sollten Sie u. U. nochmals mit Ihrem Arzt sprechen.
Liebe Grüße
Weidenoberpfalz
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