Hallo,
ich hatte einen alten Beitrag gelesen und der war für mich sehr aufschlussreich.
wie schaut es mit dem 125,-€ Entlastungsbetrag aus? Die haben doch im wesentlichen nicht mit Pflegegeld zu tun und bekommt auch schon jeder, auch schon ab Pflegegrad 1
Wird dieser nun um den Differenzbetrag zu ermitteln auch bei dem Pflegegeld der Pflegekasse hinzu gerechnet und die BG Leistungen abgezogen?
Besten Grüße Rudi
Im Absatz 2 letzter Satz steht genau das, was du bei deiner Argumentation gesucht hast.
Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI geregelt und fällt somit in diesen Bereich, dass lediglich der aufstockende Differenzbetrag von der Pflegekasse zu zahlen ist.