Wie schaut das mit dem monatlichen 125,-€ Entlastungsbetrag aus?

Hallo,

ich hatte einen alten Beitrag gelesen und der war für mich sehr aufschlussreich.

wie schaut es mit dem 125,-€ Entlastungsbetrag aus? Die haben doch im wesentlichen nicht mit Pflegegeld zu tun und bekommt auch schon jeder, auch schon ab Pflegegrad 1


Wird dieser nun um den Differenzbetrag zu ermitteln auch bei dem Pflegegeld der Pflegekasse hinzu gerechnet und die BG Leistungen abgezogen?


Besten Grüße Rudi



Im Absatz 2 letzter Satz steht genau das, was du bei deiner Argumentation gesucht hast.

Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI geregelt und fällt somit in diesen Bereich, dass lediglich der aufstockende Differenzbetrag von der Pflegekasse zu zahlen ist.

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