Hilfsmittel anpassen

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Hallo,


mein jetziger Aktivrollstuhl ist schon sehr alt, und ich benötige einen neuen Rollstuhl.

 

Die Krankenkasse genehmigt mir einen gebrauchten Aktivrollstuhl aus ihrem Pool.

Nun habe ich gelesen, Hilfsmittel müssen für den jeweiligen Patienten individuell angepaßt werden.


Meine Frage ist nun, wer kennt das Gesetz, wo dieser Hinweis steht?


Viele Grüße

Bert

Kommentare

  • Slowrider
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    Hallo Bert,


    mit dem Gesetz kann ich Dir leider nicht genau helfen.Das sollte aber dein Versorger können.

    Im Grundsatz geht man davon aus das ein Rollstuhl alle 5 Jahre ersetzt werden sollte aufgrund Verschleiß und Materialsicherheit.

    Die Krankenkasse kann auf eine "geprüften" Rollstuhl aus Ihrem Pool zurückgreifen wenn dieser deinen Anforderungen gerecht wird.Bei Aktivrollstühlen ist die Anpassung durch ein Sanitätshaus möglich.

    Du solltest deine Verordnung beim Sanitätshaus einreichen und alles weiter dann mit denen besprechen.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • [Gelöschter Benutzer]
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    @bert1 mit den Bestimmungen kenne ich mich leider auch nicht aus.


    An Deiner Stelle würde ich folgenden Weg gehen:

    Widerspreche der Genehmigung der KK für den Rolli aus dem Pool.

    Danach:

    Erst einmal zum Sanihaus zur eingehenden Beratung. Die sollen Dir ganz genau aufschreiben, welchen Rollstuhl mit welchen Maßen Du benötigst.

    Danach zum Arzt/Ärztin, der/die sollen Dir eine Verordnung ausstellen über genau diesen Rolli.

    Diese VO reichst Du dann bei der KK ein und wartest ab.


    Viel Erfolg und schönes WE 😉

    Gustav

  • Helmut60
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    Hallo Bert,


    wie ist das mit deinem Rolli : Hat die KK ihn "nur" schon genehmigt, oder hast du schon drin gesessen, und festgestellt das da was nicht paßt ? Das Sanitätshaus ist dafür zuständig das der Rolli angepaßt wird. Das werden die ... wenn es die Verodrnung für den Rolli hergibt.... Problemos machen. Wenn das nicht gehen sollte wird das Sanitätshaus die KK darüber informeiren...... ganz ohne das man mit Paragraphen um sich schmeißt. Weigert sich das Sanitätshaus dir den Rolli Bedarfsgerecht anzupassen, kommt es auf den Grund für die Weigerung an.


    :-) Helmut

  • [Gelöschter Benutzer]
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    @Helmut60 Bert will sicher nicht mit §§ um sich schmeißen. Übertreibe doch nicht wie so oft.😕

    Er hat jedoch ein Recht zu erfahren, aufgrund welcher Vorschrift die KK entschieden hat, warum sie ihm lediglich einen Rolli aus dem Pool geben will.

  • Helmut60
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    Na Gustav,


    wo hat Bert denn geschrieben das die KK oder das Sanitätshaus den Rolli aus dem Pool nicht an seinen behinderungsbedingten Bedarf anpasen will ? Ich kann da nur lesen, das die KK einen gebrauchten Rolli aus Pool genehmifgt hat..... da steht nicht, das er den Rolli mangels erforderlicher Anpassungen nicht gebrauchen kann. Daher frag ich mich, was da überhaupt los ist. Ich hab für meine Tochter viele Rollis beantragt und bekommen, sowie vielen andere dabei geholfen einen zu bekommen. Mal gabs einen neuen... der angepaßt werden mußte, mal einen gebrauchten, deer genauso dem Bedarf angepaßt wurde. Alarm zu schlagen "nur" weil ein gebrauchter Rolli genehmigt wurde......was soll dabei raus kommen. ?


    Dazu kommt, das es bei dem Thema auch noch drauf ankommt, was denn auf der Verordnung für den neuen Rolli gestanden hat. Steht das "0815 Standsardrolli" oder Rolli als Sonderbau wegen zahlreicher erforderlicher Anpassungen, mit genauen Angaben der erforderlichen Ausstattung ?


    :-) Helmut