Pflege und Betreuung eines Angehörigen zuhause

Ich berate einen Kunden seit vielen Jahren. Vor ein paar Jahren musste er stationär in ein Altersheim und dann wurde der Kunde aus zwei Altersheime wortwörtlich rausgeschmissen. Beim zweiten Heim wurde der Patient sogar in die Psychiatrie zwangs eingewiesen. Die Kinder konnten nicht mit ansehen, wie der Vater da einfach sediert wurde.


Aus diesem Grund haben sich die beiden Leiblichen Kinder entscheiden die Pflege und Betreuung privat zu organisieren. Dabei wurde eine Hilfsperson angestellt und eine 24 Stunden Betreuung sicher gestellt.


Nun verweigert die Krankenkasse die Übernahme sämtlicher damit entstandenen Kosten.

-Externe Pflegekosten der Hilfsperson

-Pflegebett

-Nachtsuhl

-Rollstuhl


Ist das korrekt? Gibt es andere Wege, wenigsten einen Teil der Kosten zurück erstattet zu bekommen? Schliesslich hätte eine stationäre Pflege in der Psychiatrie massive Mehrkosten mit sich gebracht.


Leider ist der Kunde mittlerweile verstorben und ich setze mich für die Kinder ein, um da irgend wie was zu erreichen. Es kann doch nicht sein, dass in einem solchen Fall das System nicht seinen Beitrag dazu leisten muss. Erst recht, da durch diese private Pflege mehrere tausende von Franken eingespart wurde.


-Aus finanziellen Gründen besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleitungen

-Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung wurde gewährt

-Die Betreuungsgutschriften haben sie in Anspruch gestellt


Freundliche Grüsse

M. Piredda

Antworten

  • Krankenkassen müssen nur die Hilfsmittel zahlen, die noch nicht da sind = Zuerst die Kostenübernahme beantragen, .... ärztliche Verodnung u. Begründung / Antrag bei der Kranken/ bzw. Pflegekasse einreichen u. genehmigen lassen... dazu mus man ggf. Wiederspruch einlegen u. Klagen.... erst nach erfolgreichem Antrag / Klage Hilfsmittel anschaffen.


    :-) Helmut

  • "Krankenkassen müssen nur die Hilfsmittel zahlen, die noch nicht da sind"


    @Helmut60 sehr lustig ☺️

    btw. M. Piredda kommt aus CH