@schlag hinsichtlich deiner Küche hattest du doch Kontakt zu einer Beraterin beim Finanzamt.
An deiner Stelle würde ich dort mal nachfragen.
M.E. bekommt den Pauschbetrag die pflegende Person.
VG
PS. Diesen Text hatte ich mir vor einiger Zeit aus dem Netz abgespeichert:
Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Dieser ist leider nicht übermäßig hoch, aber immer noch besser als nichts. Und um diese Steuervergünstigung zu erhalten, ist außerdem nur ein minimaler Mehraufwand bei der Einkommensteuererklärung nötig.
Moin liebe Enable me Gemeinde, auch ich habe Pflegegrad 2, meine Frau kümmert sich rührend um mich, ich bin ihr sehr dankbar. Um sie zu entlasten, kommt alle paar Wochen eine Dienstleistern zur Haushaltsunterstützung vorbei. Nun frage ich mich, ob wir den Pauschbetrag von 125 Euro/ Monat auch für Schneeräumung der Stadt auf unserem vor dem Haus befindlichen Gehweg nutzen können. So wird meine Frau sehr entlastet. Ein Vertrag mit der Stadt über den zu errichteten Winter dienst werden wir natürlich abschließen.
Von selbst kommt die Pflegekasse nicht darauf, Angebote mitzuteilen.