Schwerbehinderter muss umziehen - Beihilfe vom Sozialamt ... oder so?

Hallo Zusammen,

ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "G" wg. teilverlust d. Lunge. Nun muss ich leider schnell ausziehen da meine langjährige Partnerin mich rauswirft und mir schon via Anwalt mit Räumungsklage droht. Durch Zufall habe ich eine passende Wohnung gefunden welche ich mit meinem Wohnberechtigungsschein bekommen. Meine Fragen wären nun:

1.) Habe ich einen Anspruch auf eine finanzielle Beihilfe o. vielleicht Kostenübernahme des Umzugs oder/und der Kaution. Aktuell habe ich noch keinen Vertrag unterschrieben, sondern nur die tel. Zusage.

2.) Da ich keinerlei "Hausstand" habe, wie z. B. Kühlschrank, Herd usw. bekomme ich von Sozialamt so etwas wir eine "Erstaustattung"?


Vielen Dank für Eure Antworten

Antworten

  • @Deas Guten Morgen Deas,

    willkommen in unserer Community. Toll, dass du dabei bist.

    Was deine Frage anbelangt, vielleicht findest du in diesem Artikel auf unserer Webseite bereits erste interessante Infos.

    Aber auch unter unseren Usern gibt es bestimmt Erfahrene, die den einen oder anderen Tipp für dich haben. Viel Spaß beim mitdiskutieren und stöbern.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Hallo @Deas

    und Willkommen in der Community. Hast Du einen Pflegegrad? In diesem Fall können von der Pflegekasse Kosten bis maximal 4.000 Euro übernommen werden. Falls jedoch keine Pflegestufe vorliegt, solltest Du Dich bei einem entsprechend geringen Einkommen direkt an den Sozialhilfeträger vor Ort wenden

    Ich hoffe Dir damit ein wenig geholfen zu haben.

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • @ domino - Danke für deine Antwort.

    Nein, ich habe keinen Pflegegrad "nur" GdB 50 + G. Aber mittlerweile bin ich der Ämter betreffend etwas weiter. Das Kreissozialamt am aktuellen Ort hat telefonisch gesagt das sie den Umzug übernehmen sowie die Kaution. Der Antrag hat 13 !! Seiten und sie müssen vorher alle Angaben überprüfen. Am Zielort hat der Antrag "nur" 8 Seiten und die wollen die Erstausstattung bezahlen. Auch das weissen der Wände würden sie zahlen, allerdings muss ich drei Angebote bringen. Das gilt auch für den Umzug.

  • @Deas

    Hey das ist doch eine tolle Nachricht. Das mit dem Ausfüllen vieler Seiten ist leider Normalität. Selbiges gilt für das Offenlegen aller finanziellen Mittel. Wenn man Gelder beantragt, muss man sich, förmlich und nett ausgedrückt, auskleiden. Du bekommst also den Umzug und die Erstausstattung bezahlt, richtig?

    Falls nicht bereits vom Amt mitgeteilt, mal noch ein Tipp am Rande: Die meisten Anträge findest Du bereits im Internet, zum Ausfüllen am Computer, Tablet o.ä.

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎