Was für rechtliche Vorgaben muss ich für eine eigene selbstverteidigungs Gruppeein einhalten?

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Ich befasse mich mit dem Thema Selbstverteidigung für Menschen mit Handicap und schreibe grade dazu auch ein Konzept für eine eigene Gruppe. Ich selber bin in einer Selbstverteidigungsgruppe drinne, nur leider muss ich immer häufiger mit ansehen wie benachteiligte Menschen (teilweise auch Arbeitskollegen) Opfer von ´´nur leichten Straftaten´´ werden um dies entgegen zu wirken möchte ich wie schon erwähnt eine eigene Gruppe eröffnen. Nur Leider kenne ich mich bei den gesetzlichen Vorgaben nicht aus. Es würde mir sehr helfen wenn mir da einer weiter helfen könnten.

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  • Helmut60
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    Hallo Christian,

    es ist zwar schon einige Jahre her, das ich an einer "Sportgruppengründung".... wenn´s denn so betrachet zu deinem Vorhaben paßt...beteiligt war . Die einfachste, und zugeilch sicherste Form war.... und ist wohl immer noch.... eine örtlichen Sport, Turn... oder auch Behindertenverein... z. B. die Lebenshilfe zu Fragen, ob man da an so einer Gruppe interessiert ist, um wenn ja, mit der eigenen Gruppe Teil der "großen Vereins " zu werden. Einen Gruppenleiter hat die Gruppe ja schon. Da kennt man sich dann auch mit den weitern Voraussetzungen aus, und kann bei der Umsetzung helfen. Dazu kommt, das eine Gruppe die zu einem großen Verein gehört eher angenommen wird, als wenns ein unbekannter Träger / Veranstalter ist.

    :-) Helmut

  • Moin Helmut

    Vielen Dank für deine hilfreiche Info. Ich bin doch glatt nicht auf die einfachste Lösung gekommen :D