Ich habe seit Kindheit 50%GdB nun weitere Erkrankung, Antrag auf Erhöhung des GdB wagen?

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Moin seit meinen 13 Lebensjahr habe ich Typ 1 Diabetes, welcher mittlerweile gut therapierbar ist. Seit letzten Jahr habe ich den Lupus dazu bekommen. Die Medikamente die für den Lupus gut sind, bringen den Diabetes durcheinander. Mir geht es häufig schlecht. Ich schlag mich trotzdem durch. Frage mich aber ob ich nicht einen höheren GdB bekommen kann. Gleichzeitig habe ich Angst die 50% zu verlieren, da es heute eher ungewöhnlich ist, für Diabetes 50% zu bekommen.

Antworten

  • Hallo Kity,

    tatsächlich haben sich seit der zweiten Verordnung zur Änderung der VMG im Jahr 2010 die Bewertungsmaßstäbe für den Diabetes mellitus grundlgend geändert. Danach ist die Feststellung einer Schwerbehinderung nur dann möglich, wenn trotz des Therapieaufwandes mit mindestens 4 Insulininjektionen pro Tag und den entsprechenden Dosisanpassungen die Stoffwechsellage so unbefriedigend bleibt, dass der Betroffenen durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung beeinträchtigt ist. Das heißt, nur wenn unter der Insulintherapie schwere Unter- oder Überzuckerungen auftreten, die z.B. die Arbeitstätigkeit akut beeinträchtigen und/ oder wenn während öffentlicher Veranstaltungen oder beim Autofahren bedeutsame Blutzuckerentgleisungen auftreten, die zu einer notwendigen Unterbrechung der Tätigkeit führen, ist ein GdB von 50 gerechtfertigt.

    Jede Änderung der versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) stellt zugleich auch eine rechtliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X dar. Das wiederum kann zur Folge haben, dass bei einer Überprüfung von Amts wegen oder bei erneuter Antragstellung der GdB für einen Diabetes mellitus oft niedriger festzusetzen ist.

    Deshalb ist deine hierzu geäußerte Befürchtung vollkommen richtig. Es wäre durchaus möglich, dass der GdB für den Diabetes nur noch 40 betragen würde.

    Bei der Beurteilung des GdB von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität ausschlaggebend.

    Mal angenommen, du stellst tatsächlich einen neuen Antrag und der Diabetes würde nur noch einen GdB von 40 bedingen, dann müsste, um weiterhin eine Schwerbehinderung feststellen zu können, eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 30 hinzukommen. Denn ein GdB von 40 und 20 würden keinen Gesamt GdB von 50 ergeben.

    Ob die von dir angegebene Hauterkrankung einen GdB von mindestens 30 begründet, ist sehr fraglich.

    Ich bin der Meinung, dass eine höhere Feststellung des GdB als 50 eher unwahrscheinlich ist. Deshalb würde ich auch von einer erneuten Antragstellung abraten.

    Viele Grüße
    Haltom

  • Hallo Haltom,
    da ich nicht mit dem Forum umziehen werde, möchte ich mich gerne an dieser Stelle für deine informativen, fundierten und sachlichen Postings bedanken.
    Es war mir immer eine Freude, sie zu lesen.
    Da es zunehmend als Selbstverständlichkeit genommen wird, dass Menschen wie du sich die Mühe machen und die Zeit nehmen, ausführliche und hilfreiche Antworten zu formulieren, ohne auch nur ein "Dankeschön" zu bekommen, erlaube ich mir, nun auf deine letzten Einträge zu reagieren.
    Danke und alles Gute!
    WCFJ
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