Behördenwillkür
Hallo, ich habe ua wegen einer Ptbs, Lungenemphysem eine Schwerbehinderung, Pflegeg. 3. 2019 beantragte ich eine Höherstufung des B Grades. Da keine Antwort kam, rief ich beim zust. Amt an. Man hatte den neuen Bescheid einer Frau zugesandt die von 2014 bis 2016 meine Betreuerin war und verweigerte mir den Bescheid persönlich auch zuzusenden. Nach einigen monaten beauftragte ich einen Anwalt den Bescheid einzufordern. Antwort kam keine. Wieder telefonisch wurde mir mitgeteilt, man würde grundsätzlich keine Anwaltbriefe beantworten aber man sandte mir dann doch den Bescheid zu. Der Bescheid enhielt eine falsche Diagnose, ich musste wieder einen Anwalt einschalten der auf Korrektur klagte. In den vergangenen Jahren konnte die Falschdiagnose nicht begründet werden stattdessen wird das Verfahren mit Ablenkung auf irrelevante Themen zb Beanstandung eines Medikaments verschleppt und man verlangt Schweigepflichtsentbindungen für zb ein laufendes OEG Verfahren. Ich habe meinen Anwalt gebeten nun doch den Umgang mit meinen Daten, mit mir als Person zur Sprache zu bringen da die Angelegenheit mir massive gesundheitliche Verschlechterungen verursacht hat. Das kann durch meine behandelnden Ärzte belegt werden. Ich werde zukünftig vermutlich noch öfter mit dieser Behörde zutun haben und möchte das nach nun 3 jahren unnötiger psychischer Dauerbelastung nicht auf sich beruhen lassen. Mein Anwalt empfiehlt, die aktuelle Klage bis zum Abschluß mit ihm weiterzuführen und mir dann einen Anwalt für Verwaltungsrecht zu suchen der gegen die Willkür (?) vorgeht. Momentan bin ich ziemlicham Ende und weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist. Die Sache stehen lassen macht mir ebensoviel Angst wie alles auf sich beruhen lassen. Liebe Grüße Alice
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Antworten
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Hallo,
Ich werde deine Frage an einen Fachexperten weiterleiten.
Freundliche Grüße
Denis, MyHandicap
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Alice 1303 hat geschrieben:
Hallo, ich habe ua wegen einer Ptbs, Lungenemphysem eine Schwerbehinderung, Pflegeg. 3. 2019 beantragte ich eine Höherstufung des B Grades.
Sorry, aber ist zur Neubewertung des Behindertengrads nicht der MDK der Krankenkasse
zuständig ?
Ich wurde, nach formlosem Schreiben an die DAK zwecks Neubewertung meines Behindertengrads,
wegen Corona - nach telefonischer Begutachtung, von BG 3 auf BG 4 hochgestuft und zwar völlig
unbürokratisch. Die Kasse überwies anstandslos den Differenzbetrag von BG 3 auf BG 4, ab dem
Tag meines Schreibens an die DAK
Gruss Jason
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Hallo Denis, vielen Dank!
liebe Grüße
Alice
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M.E. ist für den GdB nicht der MDK, sondern das Versorgungsamt (heißt es jedenfalls bei uns) zuständig.
Für den PflegeGRAD der MDK der KK.
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jochum hat geschrieben:Alice 1303 hat geschrieben:
Hallo, ich habe ua wegen einer Ptbs, Lungenemphysem eine Schwerbehinderung, Pflegeg. 3. 2019 beantragte ich eine Höherstufung des B Grades.
Sorry, aber ist zur Neubewertung des Behindertengrads nicht der MDK der Krankenkasse
zuständig ?
Ich wurde, nach formlosem Schreiben an die DAK zwecks Neubewertung meines Behindertengrads,
wegen Corona - nach telefonischer Begutachtung, von BG 3 auf BG 4 hochgestuft und zwar völlig
unbürokratisch. Die Kasse überwies anstandslos den Differenzbetrag von BG 3 auf BG 4, ab dem
Tag meines Schreibens an die DAK
Gruss Jason
Hallo Jason, wegen des Grades der Schwerbehinderung musste ich Antrag beim Versorgungsamt stellen- den Pflegegrad hat eine Gutachterin der MDK festgestellt. Liebe Grüße
Alice
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😡 Ja, sorry --- das habe ich dummerweise verwechselt 😡
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Behördenmitglieder erhalten bekanntlich Lohn dafür das sie uns verarschen nicht dafür das sie uns helfen
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colores hat geschrieben:
Behördenmitglieder erhalten bekanntlich Lohn dafür das sie uns verarschen nicht dafür das sie uns helfen
Offfensichtlich gehört das Wort "verarschen" in diesem Forum zum Sprachgebrauch, sodass es nicht gegen die Netiquette verstößt 😺
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Lothi hat geschrieben:colores hat geschrieben:
Behördenmitglieder erhalten bekanntlich Lohn dafür das sie uns verarschen nicht dafür das sie uns helfen
Offfensichtlich gehört das Wort "verarschen" in diesem Forum zum Sprachgebrauch, sodass es nicht gegen die Netiquette verstößt 😺
Ja.
Das ist dann genau die Gruppe, mit der man Lust hat, umzuziehen. 🥺
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