Homeofficerecht bei behinderten Kind

Ich möchte gerne dauerhaft ins Homeoffice (aktuell bin ich seit 1 Jahr wegen Corona im Homeoffice). Mein Sohn hat PG3 und 80% mit GBH. Ich selbst habe aufgrund psychischer Erkrankungen 30%. Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Antworten

  • Ein „Recht“ auf Homeoffice gibt es nicht.
    Ich habe selbst ein HO und bin gelegentlich in der Fa. und im Außendienst. Im HO bin ich für die Familie nicht verfügbar. Die Gefahr der Ablenkung ist sehr groß und wird dann schnell zum Problem.
    HO hat vor- und Nachteile. Man braucht einen eigenen,ungestörten Arbeitsbereich und auch eine geeignete Ausstattung. Mit Laptop auf dem Knie auf der Couch wird das nichts.