Langfristige Heilmittelverordnung

Hallo, seit meinem inkompletten Querschnitts aufgrund eines Unfalls 2005 habe ich massive chronische Schmerzen durch eine einseitige Parese im linken Bein und den extremen muskulären Verspannungen durch die einseitige Belastung. Dies wurde auch durch mehrere Gutachten der Unfallklinik Murnau bestätigt.
Bisher erhielt ich zur Schmerzbehandlung u.A. regelmäßige Rezepte außerhalb des Regelfalls für Massagen und Fango. Die Notwendigkeit dieser Behandlung ist ebenfalls in den Gutachten bestätigt.
Die Gutachten liegen alle der Krankenkasse vor.
Diese Verordnung ist wohl aufgrund der neuen Heilmittelverordnung nicht mehr möglich bzw. nur für maximal ein Jahr nach Unfall.
Leider weiß weder meine Ärztin noch die Physiopraxis wie jetzt nach der neuen Heilmittelverordnung ein entsprechendes Rezept ausgestellt werden muss.
Ein Antrag auf langfristige Genehmigung wurde von der Krankenkasse jetzt abgelehnt mit der Begründung, dass diese Diagnose nicht auf der Diagnoseliste für langfristige Behandlung aufgeführt ist.
Wer weiß, wie ich einen entsprechenden Widerspruch formulieren muss bzw. wie ein solches Rezept ausgestellt werden muss? Meine Ärztin würde mich auf alle Fälle unterstützen und ein entsprechendes Rezept ausstellen.
Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen!

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