einmaliger Betrag für Sozialhilfempfänger wegen Corona

ich wende mich mit einer Frage an Sie, weil ich hoffe, dass Sie mir da vielleicht weiter helfen können.

Ich, 80% schwerbehindert mit Merkzeichen G und B, Pflegegrad 3, bin seit 21.12.2020 nach einem Krankenhausaufenthalt in einem Pflegeheim untergebracht, weil es nicht möglich war, die Pflege in meiner kleinen Wohnung durchzuführen und ich deshalb direkt vom Krankenhaus in ein Pflegeheim gebracht wurde. Ich hatte vorher zu meiner Rente Grundsicherung erhalten. Jetzt bekomme ich, wie alle Heimbewohner 120 Euro "Taschengeld". Der Name Taschengeld ist bereits völlig falsch, denn ein Taschengeld dient ja persönlichen Ausgaben, die einem Freude bereiten sollen, was aber nicht der Fall ist.
Von diesem Minimalbetrag muss man Seife, Shampoo, Creme, Zahnbürste, Deo, Zahncreme, Zuzahlung für Medikamente, Fahrkarte für den Bus, wenn man in der Stadt zum Arzt unterwegs ist, Briefmarken, Umschläge, Papier, Telefongebühren, Fernsehgebühren. nicht die GEZ sondern vom Heim erhobene Gebühren, Frisör, Fusspflege, Corona Masken, wenn man das Heim verlässt etc. bezahlen.
Wie man sehen kann alles Artikel, die nichts aber auch gar nichts mit "Taschengeld" zu tun haben, ausser Frisör und Podologe, denn für alle diese Sachen gab es Geld, als ich Grundsicherung bezog. Ich muss die aber, genau wie vorher auch, kaufen.
Warum bekommen also alle anderen Gruppen, die Sozialleistungen erhalten eine Aufstockung und Masken oder Geld für Masken und die grosse Gruppe der Leute, die ein "Taschengeld" im Pflegeheim bekommen, werden einfach unter den Tisch gekehrt obwohl dieser Betrag sehr wohl eine Sozialleistung ist (Barbetrag zur persönlichen Verfügung für Bewohner von Einrichtungen: Sozialhilfe > Taschengeld)
Im Pflegeheim bekommt man nichts aber auch gar nichts, ausser Bettwäsche, steinharte Handtücher und Waschlappen, die Kleidung wird gewaschen, Essen, 1 Zimmer und die körperliche Pflege, die gemacht werden soll, alles andere muss man von diesen 120 Euro selbst bezahlen und auch selbst besorgen, denn es gibt keinen, der für einen Einkäufe erledigt und wenn man niemanden hat, dann muss man Geld geben, damit jemand das macht. Wovon frage ich mich, denn diese 120 Euro reichen hinten und vorne nicht und dann sieht und liest man, dass alle anderen eine Corona Aufstockung bekommen, so als ob für die Leute in den Pflegeheimen andere Preise gelten würden und sie nicht, bedingt durch Corona, mehr für die gleichen Artikel bezahlen müssten, die sie aber kaufen müssen, weil man die nicht gestellt bekommt.
Es ist in meinen Augen eine Frechheit von "Taschengeld" zu sprechen, denn das sind Ausgaben für notwendige Einkäufe zum Lebensunterhalt. Und dafür reichen diese nicht ohne, geschweige denn mit Corona.
An wen kann man sich wenden, um auch einen Corona Zuschlag, denn man erhält ja dieses "Taschengeld" auch vom Sozialamt Abteilung Pflege, zu bekommen, denn es kann doch nicht richtig sein, dass diese "Sozialhilfeempfänger" einfach vergessen wurden und weder eine Aufstockung noch Masken erhalten? Das empfinde ich als soziale Ungerechtigkeit.

Ich habe bereits folgende Stellen angeschrieben und keine Antwort erhalten:
biva.de

tacheles-sozialhilfe.de

stern.de

auch an das Sozialamt habe ich geschrieben und keine Antwort erhalten, ein Verhalten, was ich als Frechheit empfinde, denn es handelt sich ja hierbei um eine völlig legitime Frage, es geht ja um soziale Gerechtigkeit.

Ich hoffe, dass Sie mir da weiter helfen können, denn es kann doch wohl nicht sein, dass man, obwohl man auch nach wie vor, Sozialhilfeempfänger ist, davon ausgeschlossen sein soll.

Antworten

  • Hallo ouattroy,
    wie wäre es, wenn du dich erst einmal beraten lässt, z. B. beim Sozialverband Deutschland. Die Beratung ist laut Internetseite kostenlos und hilft dir ja vielleicht bei der Lösungsfindung weiter.

    https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/70016/kostenfreie_beratung_und_hilfe_pflegestuetzpunkte

    Ansonsten findest du auch hier viele interessante Informationen zum Barbetrag.

    https://www.betanet.de/sozialhilfe-taschengeld.html

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.
    Viele Grüße
    Annemarie

    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • The user and all related content has been deleted.
  • Ich hätte beim VdK auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen.
  • Die hatten mir geschrieben, dass ich erst einmal Mitglied werden muss, damit sie Fragen beantworten, kann man also vergessen.

  • Das bestätigt meine Erfahrung, wie ich ja schon schrieb.
    Dann wende dich an einen Pflegestützpunkt, die sind kostenlos und können dir auch helfen.
    (Die Formulierung von Annemarie fand ich unglücklich).
  • Hallo Jenner,
    hallo Lothi,
    hallo ouattroy,
    vielen Dank für eure aufmerksamen Posts. Dann bitte im Erstgespräch mit dem VDK einmal wegen möglicher Kosten und Voraussetzungen anfragen.

    Viele Grüße
    Annemarie

    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • The user and all related content has been deleted.
  • The user and all related content has been deleted.
  • ist sie nicht, die hatten mir geschrieben, dass ich erst einmal mitglied werden muss
  • Hier die Antwort der BIVA, die vom VdK, war sinngemäss identisch. Erst Mitglied dann Antwort:

    ielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den BIVA-Pflegeschutzbund gewandt haben.

    Zum Themenbereich "Heim- & Pflegerecht" haben unsere juristischen Berater langjährige Erfahrung. Sie können Ihren Fall individuell prüfen, Ihnen die rechtliche Situation erklären sowie weitere Schritte und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine Rechtsberatung bieten wir unseren Mitgliedern als Privatperson für einen steuerlich absetzbaren Jahresbeitrag von 48 Euro an. Diese Einschränkung wird unserem gemeinnützigen Verein durch das Rechtsdienstleistungsgesetz auferlegt, so dass eine Beratung für Nicht-Mitglieder zu unserem Bedauern nicht erfolgen kann.

    Zu Ihrer konkreten Fragestellung können wir folgende Kurzauskunft geben:

    Es gibt für "Otto Normalverbraucher" weder eine Corona-Beihilfe noch eine Aufstockung der grundsicherung. Die Masken sollten Ihnen vom heim zur Verfügung gestellt werden, die bekommen Geld dafür.

    Häufig reicht diese allgemein gehaltene Auskunft im Einzelfall jedoch nicht aus. Denn wir wissen, dass viele Menschen durch die undurchsichtige gesetzliche Lage nicht beurteilen können, was in ihrem eigenen persönlichen Fall die richtige Vorgehensweise ist.

    Sollen wir Ihnen persönlich helfen, freuen wir uns, wenn Sie Mitglied werden. Eine Online-Anmeldung ist über https://www.biva.de/mitglied-werden/ möglich. Dort können Sie sich auch über die konkreten Bedingungen einer Mitgliedschaft informieren.

    Mitglieder erhalten übrigens nicht nur Beratung, sondern unterstützen durch ihren Mitgliedsbeitrag die Vereinsziele. Wie Sie unserer Homepage http://www.biva.de/ entnehmen können widmet sich der gemeinnützige BIVA-Pflegeschutzbund intensiv dem Thema Verbraucherschutz und sorgt damit für eine Verbesserung der Pflege für alle Betroffenen.

    Als Mitglied tragen Sie somit aktiv dazu bei, dass der BIVA-Pflegeschutzbund sich für ein selbstbestimmtes Leben im Alter für alle - heute und in Zukunft - einsetzen kann.

    Nach Eingang Ihrer Anmeldung ist unser Beratungsdienst unter 0228 / 90 90 48-44 immer Montags bis Donnerstags von 9.00 bis 12.00 sowie Montags und Mittwochs von 13.30 bis 15.00 oder per Mail an [mailadresse] für Sie da.

    Mit bestem Gruß