Deutscher Behindertenausweis in der Schweiz gültig?

Kathy1
Kathy1 ✭✭
bearbeitet 28. Okt 2022, 08:14 in Recht, Soziales & Finanzielles
Hallo
Ich habe eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 und ein Merkzeichen „G“ in Deutschland neu zugesprochen bekommen.
Ich möchte ein paar Tage nach Zürich reisen und meinen Sohn besuchen.

Hat der deutsche Behindertenausweis in der Schweiz Gültigkeit?

Gibt es Ermäßigungen im Nahverkehr oder Fernverkehr in der Schweiz mit o.g. GdB?

Werde ich in Zürich mit meinem Rollstuhl zurecht kommen?

Viele Grüße
Kathy1

Antworten

  • Hallo Kathy1,

    mit Bezug auf § 2 Abs. 2 SGB IX ist es so, dass die Inanspruchnahme von Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen mit deinem Schwerbehindertenausweis nur für Deutschland gesetzlich geregelt sind und somit auch nur innerhalb dieses Territoriums gelten.

    Denn Voraussetzung für die Feststellung als schwerbehinderter Mensch ist neben dem Vorliegen eines GdB von wenigstens 50 auch der Nachweis darüber, dass der Schwerbehinderte aufgrund seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder wegen einer Beschäftigung auf einen Arbeitsplatz gemäß § 73 SGB IX sich rechtmäßig im Geltungsbereich (Bundesgebiet) des SGB IX aufhällt.

    Ob dennoch die Möglichkeit besteht, in der Schweiz Vergünstigungen im Personennah- und Fernverkehr zu erhalten, kannst du meiner Meinung nach nur dort in Erfahrung bringen. Vielleicht kann dir auch der Infoservice der Deutschen Bahn weitere Informationen geben.

    Frundliche Grüße
    Haltom
  • Hallo Haltom,

    herzlichen Dank für Deine fundierte Nachricht!
    Das hilft mir.

    Viele Grüße

    Kathy1
  • Wie es ganz genau geregelt ist weiss ich nicht. Aber ich nehme an das es so wie mit dem Schweizer Behindertenausweis ist der gilt ja auch nicht im Ausland. Aber trotzdem kann es von vorteil sein wenn man ihn zeigt. Manchmal kommt man doch güstiger oder sogar gratis rein. Ist mir jedenfals schon mehrfach in Österreich und Deutschland so gegangen. Und denke das sollte auch andersrum so gehen auch wenn mir gesagt wurde das man eigentlich einen Internationalen Behindertenausweis beantragen müsste und braucht, hab ich aber bis jetzt nicht gemacht da ich nur wärend den Ferien im Ausland bin.