Darf ich ein umgebautes Fahrzeug lenken, auch wenn ich keine Behinderung habe?

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Mein Partner hat ein Auto für beinfreies Fahren, welches ich - natürlich mit Pedalen - auch benutzen darf

Antworten

  • Pascal
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    Hallo,

    Vielen Dank für deine Frage.
    Ich würde dir empfehlen, deine Frage beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkanton zustellen.

    Im Anschluss könntest du die Antwort auch unter diesem Beitrag publizieren. Da würden sich anderer User die sich die selbe Frage stellen bestimmt freuen. Liebe Grüsse Pascal

    Pascal EnableMe

  • Hallo,

    grundsätzlich sind alle Fahrhilfen in den Führerschein einzutragen. Das gilt für eine Brille und genauso für Fahrhilfen wie Handgeräte für Gas & Bremse. Ohne Handicap braucht man die Fahrhilfen natürlich nicht, darf sie dann aber auch nicht benutzen. Man würde ansonsten ohne Versicherungsschutz unterwegs sein. Alle Umbauten müssen dann deaktiviert bzw. dürfen nicht genutzt werden. Es sind dann die serienmäßigen Pedale etc. zu verwenden. In der Regel kann man einfach eine Pedalabdeckung rausnehmen und hat dann Zugang zu den Pedalen.

    Jedes umgebaute Fahrzeuge sollte auch für "Fußgänger" nutzbar sein.

    MfG

    Frank Sodermanns

  • einbein
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    Wo ist das vorgeschrieben, dass die Fahrhilfen in den FS einzutragen sind?

  • Grundsätzlich geben die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §4 und §11 dazu Auskunft.

    Entsprechende Fahrhilfen sind nur von Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ein Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß führen können, zu benutzen.

    Sollte also die bestimmungsgemäße Führung eines Fahrzeuges nicht möglich sein, muss ein Gutachter bescheinigen, dass man mit bestimmten Fahrhilfen sicher fahren kann.

    Die sich aus dem sogenannten Fahreignungsgutachten ergebenen Schlüsselzahlen, werden anschließend über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in den Führerschein eingetragen.

    Danach ist man rechtlich abgesichert und man hat den entsprechenden Versicherungsschutz.

    Sollte man dies nicht wie beschrieben eintragen lassen, läuft man z.B. bei einem Unfall Gefahr, dass man nur einen eingeschränkten oder sogar gar keinen Versicherungsschutz hat.

    Der Fahrer selbst ist nämlich in der Beweispflicht, dass man mit den Fahrhilfen sicher fahren kann. Sollte man nach dem Unfall diesen Beweis nicht mehr antreten können, z.B. aufgrund der Folgen einer Verletzung des Unfalls, kann der Versicherungsschutz teilweise oder komplett wegfallen. Der Eintrag mit Schlüsselzahlen in den Führerschein gilt hier als Beweis und sichert den Fahrer somit ab.

    In diesem Video erkläre noch mehr zum Thema Fahreignungsgutachten:

    https://www.youtube.com/watch?v=U9aifzyPJ6U&t=28s

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