Gerät nicht für die Benutzung durch behinderte Personen bestimmt?!

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Hallo Leute,

ich bin gerade auf der Suche nach diversen Haushaltsgeräten. In den Bedinungsanleitungen findet sich eigentlich immer folgender Hinweis:
"Das Gerät ist nicht dafür bestimmt durch Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten benutzt zu werden, es sei denn sie werden durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt [...]".

Was genau heißt das jetzt für mich, wenn ich halbseitig gelähmt bin? Kann ich da irgendwelche Probleme bekommen mit Versicherung oder der Krankenkasse, wenn ich es trotzdenm benutze (und was passiert)??

Ich möchte die Haushaltsgeräte ja gerade haben,um etwas ohne Hilfe/Aufsicht tun zu können. Ich hab aber auch noch kein Gerät ohne diesen Hinweis entdeckt.

Gibts da spezielle Geräte im Sanitätshaus? Sind die nicht sehr teuer? Gibts da Zuschüsse? Was soll ich denn jetzt machen?

Viele Grüße

Antworten

  • Sonnenblume2323 hat geschrieben:
    Was genau heißt das jetzt für mich, wenn ich halbseitig gelähmt bin? Kann ich da irgendwelche Probleme bekommen mit Versicherung oder der Krankenkasse, wenn ich es trotzdenm benutze (und was passiert)??

    hallo, die hersteller wollen sich gegen evtl.regressansprüche absichern. du musst m.e. keine befürchtungen wg. versicherungen und kk haben.
  • OK
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    Hallo

    Solange du das Gerät ohne Unterstützung so bedienen kannst, wie es die Bedienungsanleitung vorsieht, hast du nichts zu befürchten. Dem Hersteller geht es nur darum, dass Personen, die nicht die nötigen Fähigkeiten haben, um das Gerät zu bedienen, das nicht tun. Wenn du aber das Gerät bedienen kannst, hast du die Fähigkeiten und darfst das Gerät auch bedienen.

    Wenn es anders wäre, stell dir mal vor, dann dürfte zum Beispiel kein depressiver Mensch mehr eine Kaffeemaschine bedienen. Das ist schon nicht so gemeint.

    Lieber Gruss

    OK