Der Vermögensfreibetrag bei Liegenschaften ist CHF 300'000.-. Ist das auch der Fall bei Erbvorbezug?

Müssen die Erben der Liegenschaft (Erbvorbezug) dieses Vermögen zurückzahlen bei Einweisung ins Altetsheim um die Kosten zu decken?

Antworten

  • Besten Dank für die Frage
    Ich empfehle dir einen Juristen mit dem Schwerpunkt Erbrecht zu kontaktieren, um auf sicher zu gehen. Gruss Pascal

    Pascal EnableMe

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