Darf die Sozialhilfe meine IV Rente einfordern?

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Ich wurde 2 Jahre von der Sozialhilfe unterstützt, da ich in der iv Renten Prüfung war. Seit kurzem habe ich eine teilrente zugesprochen bekommen. Es sind rückwirkend auf 2 Jahre 30000 Fr. Das Sozialamt bekam davon 18000 und ich bekam 11000. und mit den 18000 hat die iv meine Schulden beim Sozialamt beglichen. Jetzt ist es aber so, dass ich noch auf die Ergänzungsleistungen warte und der Sozialdienst erwartet jetzt dass ich ihnen die 11000 überweise, weil sie mich sonst nicht mehr unterstützen können. Da die 11000 Ja zum Vermögen gehören. Also sagten sie mir, dass ich mich entweder abmelde und von dem Geld lebe, bis die EL zahlt oder ich solle Ihnen die 11000 fr überweisen und dann können sie mich weiterhin unterstützen und andernfalls nicht. Ist das rechtlich so richtig? Kann dies das Sozialamt verlangen ?

Antworten

  • Hallo Isabella

    Ich empfehle dir möglichst schnell mit einem Rechtsschutz kontakt aufzunehmen.
    Solche "Fälle" wie deiner sind sehr komplex und daher ist unbedingt rechtliches Know-How von Nöten, da dich dies sonst in eine brenzlige Situation bringen könnte.

    Wenn du keinen eigenen Rechtsschutz hast empfehle ich dir mit Pro Infirmis oder Inclusion Handicap oder Procap Kontakt aufzunehmen.

    Lieber Gruss


  • Pascal
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    Hallo Isabella
    Melde dich bei Procap, dass sind Experten und helfen gerne bei Rechtsfragen. Hier geht es zur Webseite https://www.procap.ch/

    Dieser Link solltest du dir auch anschauen https://www.inclusion-handicap.ch/de/recht-15.html
    Ich wünsche dir Alles Gute! Liebe Grüsse Pascal

    Pascal EnableMe