Personalgespräch / Betreiligung BR und SBV
Hallo Zusammen,
ich habe ein Personalgespräch zum Thema "Abfindungsangebot/Ausscheidungsvereinbarung". Ich bin schwerbehindert. Zum Personalgespräch habe ich darum gebeten, dass Betriebsrat UND Schwerbehindertenvertretung mit teilnehmen. Die Personalabetilung lehnt ab, es könne nur einer von beiden an dem Personalgespräch teilnehmen. Ich solle mich entscheiden, ob der BR oder die SBV teilnimmt. Eine Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt. Es sei eben so.
Ist dies so korrekt? Gibt es eine Rechtsgrundlage?
Danke und Grüße
ich habe ein Personalgespräch zum Thema "Abfindungsangebot/Ausscheidungsvereinbarung". Ich bin schwerbehindert. Zum Personalgespräch habe ich darum gebeten, dass Betriebsrat UND Schwerbehindertenvertretung mit teilnehmen. Die Personalabetilung lehnt ab, es könne nur einer von beiden an dem Personalgespräch teilnehmen. Ich solle mich entscheiden, ob der BR oder die SBV teilnimmt. Eine Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt. Es sei eben so.
Ist dies so korrekt? Gibt es eine Rechtsgrundlage?
Danke und Grüße
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Antworten
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Ich würde versuchen vorher mit beiden darüber zu sprechen. Wenn es mehr Betroffene gibt, können beide darauf achten, das alle mit Blick auf Beschäftigungsdauer und mögliche Anschlussarbeitstelle das gleiche bekommen. Ist nicht einfach sowas.
😀 Helmut
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Helmut60 hat geschrieben:
Ich würde versuchen vorher mit beiden darüber zu sprechen. Wenn es mehr Betroffene gibt, können beide darauf achten, das alle mit Blick auf Beschäftigungsdauer und mögliche Anschlussarbeitstelle das gleiche bekommen. Ist nicht einfach sowas.
😀 Helmut
Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage?!
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Someday hat geschrieben:Helmut60 hat geschrieben:
Ich würde versuchen vorher mit beiden darüber zu sprechen. Wenn es mehr Betroffene gibt, können beide darauf achten, das alle mit Blick auf Beschäftigungsdauer und mögliche Anschlussarbeitstelle das gleiche bekommen. Ist nicht einfach sowas.
😀 Helmut
Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage?!
Da kommt dann die Frage auf, ob es überhaupt eine Antwort ..... gesetzliche Grundlage ...für deine Frage gibt.
Ich konnte weder eine Grundlage für deinen Wunsch, noch eine für das Verhalten des Arbeitgebers finden. Folglich ist das nicht so einfach.
Je nachdem wieviele Behinderte es im Betrieb gibt, und wie die allgemeine Lage ist, kann es besser sein, wenn nur wenige davon wissen, oder auch umgekehrt. Daher mein Tip, vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber mit dem beiden anderen, und wenn andere Arbeitnahmer auch Betroffen sein könnten... auch mit denen Sprechen.... und klären wie es nach der Kündigung weiter gehen kann.... Anrechnung der Abfindung auf ALG ? und mögliche Anschlussbeschäftigung mit der Arbeitsagentur und co. klären.
Wohlmöglich ist ein Fachanwalt für Behinderten u. Arbeitsrecht,oder ein neutraler Gewerkschaftsvertreter eine überlegenswerte Alternative zu BR und SBV. Die beiden müssen sich um alle Betroffenen kümmern, nur dein Anwalt kümmert sich bei sowas nur um dich und dein Recht.
😀 Helmut
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