personenbezogener Behindertenparkplatz auf Mieterparkplatz

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 7. Apr 2021, 23:09 in Reisen & Mobilität
Hallo. Ich habe von meiner Hausverwaltung die Genehmigung erhalten, mir einen persönlichen Behindertenparkplatz auf dem Mieterparkplatz unserer Wohnanlage einzurichten. EU Parkausweis und aG sind vorhanden.
Die Hausverwaltung hat mir präzise per Foto den Parkplatz zugewiesen.
Auf öffentlicher Straße, übernimmt das Straßenbauamt die Einrichtungskosten. Auf privaten Parkplätzen ist das Straßenbauamt nicht zuständig. So viel habe ich bereits erfahren können.
Nun meine Frage. Kann man, auf privetem Grund, die Kosten der Einricxhtung ( Parkflächenmarkierung, Schild und Metallpfahl ) geltend machen und zurück erhalten ? Wenn ja, dann würde ich mich freuen, wenn mir geholfen werden könnte.

Antworten

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  • Ich verstehe Dein Problem nicht.

    Bei einem gemieteten und zugewiesenen Stellplatz darfst ja sowieso nur Du parken.
    Befestige eine Kopie Deines Nummernschildes dort sichtbar und fertig.

  • der Parkplatz ist nicht gemietet. Es ist ein Parlkplatz mit 20 Parktaschen, die von den Mietern der angeschlossenen Wohnanlage genutzt werden können. Die Hausverw. hat mir genehmigt, einen bestimmten Parkplatz zu meinem personenbezogenen Behindertenparkplatz zu machen. Das bedeutet: Die Parkfläche muss gekennzeichnet werden (Bodenmarkierung). Ein Schild mit Behindertenzeichen und der EU Parkausweisnummer muss installiert werden. Stange , oder Pfahl ins Erdreich einsetzen und Schild montieren. Kosten insgesamt so um die 1000 Euro lt. verschiedenen Kostenvoranschlägen von verschiedenen Fachfirmen. Meine Frage hier war hinsichtlich der Kostenübernahme gestellt. Wer muss das bezahlen.
    Mittlerweile habe ich selbst herausgefunden, wer die Kosten übernehmen muss. Laut Strassenbauamt übernimmt die Stadtverwaltung die Kosten nur, wenn der Parkplatz auf öffentlichem Strassenland eingerichtet wird.
    In meinem Fall muss ich selbst für die Kosten aufkommen.

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