Wie wird der GdB bestimmt? Wonach richteter sich?
Ich benötige bei jedem Weg eine stützende Begleitperson.
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Antworten
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https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html
vielleicht hilft o.a. website. gefunden über tante google 😎
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Hallo! Ich habe hier paar Informationen für dich von der Seite hier zusammen gefasst. Find edu kannst hier viel über das Thema raussuchen: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/9216/grad_der_behinderung_gdb?dscc=ok
--> Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
--> Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt.
-->Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen.
--> Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
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Hallo,
dafür brauchst du als erstes einen Schwerbehindertenausweis
und wenn du den hast, dann kannst du zu deiner Gehbehinderung eine
Begleitperson beantragen, als statt G wäre das dann GB .
Mit Sicherheit hat die Behinderung nichts mit einer Krankheit zu tun
weil auch Menschen mit 100° GdB arbeiten gehen können .
Es geht um die Behinderung an sich und da spielen viele oder mehrere
Faktoren eine Rolle, übergeordnet wie untergeordnet .
Deshalb dauert die Bearbeitung auch so lange, ca. viertel Jahr, lagst du
im sterben wie ich, ging es schneller, eine Woche .
Und ich habe, nach dem ich noch nicht gestorben bin meine 100° GdB
auf 80°GdB verringern lassen, weil es meistens in den Gesetzen um den
Grad GdB von 50 geht und höher .
Und ich noch paar Jahre leben wollte, das war vor 20 Jahren . Ich habe noch immer 80° GdB
weil es sich nicht lohnt für mich, selbst mit 100° GdB die ich jetzt locker hab, bekomm ich nichts
extra, die EU-Rente ist und bleibt so niedrig, egal was die beschließen - die warten bis man verreckt ist !
Aber dazu brauchst du erst mal den Behindertenausweis, der dir nach einem Antrag
erteilt werden kann .
Wonach - kann dir keiner beantworten, weil es danach nicht geht !
Einer mit 1nem Leiden kann 100° GdB im SBA haben, während meine Frau mit 5
schweren Krankheiten zwar die EU-Vollrente erhielt, aber nur auf 30° GdB kam - reicht das soweit ?
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Beurteilt wird das von einem Gutachter, der vom Versorgungsamt bestellt wird.
Dieser nimmt vorliegende Arztberichte als Grundlage, die vom Versorgungsamt bei den von Dir angegebenen Ärzten abgefordert werden.
Das heißt, Du brauchst die entsprechenden Fachärzte, die das formulieren und mit denen Du guten Kontakt haben solltest
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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