Elektrorollstuhl beantragt

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Hallo zusammen
Ich habe bei meiner Krankenkasse ein Elektrorollstuhl in Sonderbau beantragt. Nachdem ich von meiner Krankenkasse ein Brief bekommen habe, in dem mir vormlos mitgeteilt wurde das der Elektrorollstuhl nicht genehmigt werden kann, auf Grund der fehlenden Unterlagen vom Medizinischen Dienst.
Nach einenem Telefonat sagte man mir das der MDK es wiederum weiter zu einem orts nahen MDK zur weiteren Bearbeitung geschickt hat.
Kann mir jemand sagen ob das die Normale Vorgehensweise ist?
Warum schickt man das nicht gleich zum MDK vor Ort?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen
Gruß Dörte

Antworten

  • hallo, warum das bei dir so gelaufen ist, kann dir wohl aus dem forum kaum jemand beantworten. da musst du besser bei der kk bzw. beim mdk nachfragen.
  • Helmut60
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    Hallo Dörte,

    das ist insbesondere bei Sonderbaurollis völlig normal. Dauert halt nur.

    😀 Helmut
  • Ok, dann Warte ich mal ab und gedulde mich.
    Vielen Dank
  • hallo.
    da kann corona jetzt segen oder fluch werden.
    teilweise sind die aussendienste des MDK ausgesetzt wegen der Pandemie.
    geduld ist schön, ich würde dennoch vor ort nachfragen, bevor sich monatelang nichts tut.
    viel erfolg für dein vorhaben.

  • ja, frage mal nach (bleib am ball)!
  • Hallo zusammen
    Bei der Krankenkasse sagte man mir heute das es normal wäre, da mein Krankenbild sehr
    komplex wäre und das dann genau geschaut werden muss. Dafür brauchen sie die passenden Ärzte.
    Gruß Dörte
  • Hallo zusammen
    Gestern habe ich den Ablehnung Bescheid vfür mein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bekommen.
    Die Begründung, es ist nicht auszuschließen das eine eigene oder fremdgefährdung gegeben ist.
    Ich habe den Pflegegrad 3 mit erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz. Duch aus bin ich in der Lage ein Elektrorollstuhl zu bedienen. Alternativ könnte man über ein Manuellen Rollstuhl mit schiebehilfe nach denken. Ich habe keine konkrete Zusage dafür. Jetzt sagen Sie mir ich könnte selber kein Wiederspruch einlegen. Das muss meine Fachärztin machen. Die ist aber jetzt im Urlaub. Bis meine Ärztin wieder da ist, ist die Frist abgelaufen.
    Hat jemand Erfahrungen mit dem Problem oder eine Idee.
    Ich weiß nicht was die Krankenkasse darf oder nicht.
    Liebe Grüße Dörte


  • MyHandicap User
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    hallo, ich verstehe nun wirklich nicht warum nicht DU widerspruch einlegen kannst. es kann doch nicht angehen daß dies deine fachärztin machen muss. auf alle fälle solltest du der kk umgehend mitteilen daß sie im urlaub und die frist zu verlängern ist.

    viel erfolg 😉
  • Helmut60
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    Dörte hat geschrieben:
    Hallo zusammen
    Gestern habe ich den Ablehnung Bescheid vfür mein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bekommen.
    Die Begründung, es ist nicht auszuschließen das eine eigene oder fremdgefährdung gegeben ist.
    Ich habe den Pflegegrad 3 mit erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz. Duch aus bin ich in der Lage ein Elektrorollstuhl zu bedienen. Alternativ könnte man über ein Manuellen Rollstuhl mit schiebehilfe nach denken. Ich habe keine konkrete Zusage dafür. Jetzt sagen Sie mir ich könnte selber kein Wiederspruch einlegen. Das muss meine Fachärztin machen. Die ist aber jetzt im Urlaub. Bis meine Ärztin wieder da ist, ist die Frist abgelaufen.
    Hat jemand Erfahrungen mit dem Problem oder eine Idee.
    Ich weiß nicht was die Krankenkasse darf oder nicht.
    Liebe Grüße Dörte




    Hallo Dörte,

    was ist denn an dem beantragten E-Rolli der Sonderbau ? Geht es dabei um eine orthopädisch begründete Sonderausstattung, oder gings dabei um die Geschwindigkeit ? Für E-Rollis die bis 10 kmh fahren, müssen viele Nutzer mit "grenzwertiger Eignung" zur MPU, oder auch einen Füherschein haben. Bei fehlender oder zu geringer Alltagskompetenz kann es aber auch für einen langsameren E-Rolli knapp werden.

    Steht denn das mit der Alltagskompetenz schon in deinem Feststellungsbescheid zum Pflegegrad vom MDK, oder taucht dieses Wort jetzt zum ersten mal in Schreiben der KK / MDK auf ? Wenn´s das erste mal ist solltest du.... enns bei der Ablehnung bleibt... zum einen eine Neubegutachtung zwecks Höherstufung des Pflegegrades beantragen, zum anderen jetzt.. damit die Frist gewahrt bleibt, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom E-Rolli einlegen, und die Begründung nachreichen. Zur Begründung des Widerspruchs solltest du mit deinem Neurologen, oder einer Fachkraft in der Richtung sprechen, und fragen wie das ist mit einem einfach E-Rolli für dich.

    Wenn fehlende Alltagskiompetenz vorliegt, solltest du einen SBA mit u.a. B .. für Begleitperson haben, wenn nicht ist auch da ein Änderungsantrag sinnvoll.... wenn der E-Rolli weiter abgelehnt wird.

    😀 Helmut
  • Hallo Helmut
    Die herbliche Eingeschränkte Alltagskompetenz habe ich seit der Begutachtung.
    Meine Physchische Diagnosen sind Borderline, Trauma und starke Depressionen.
    Der Elektrorollstuhl ist Sonderbau weil ich sehr starks Übergewicht habe, und ein normaler
    Rollstuhl nicht reicht. Aus Ordopädischer Sicht würde mal nichts verneint. Das starke Übergewicht ist krankheitsbedingt, so sind mir die Hände gebunden was die Abnahme angeht.
    Das B und das AG habe ich beantragt, das G habe ich schon.
    Gruß Dörte
  • Natürlich ist das der normale Werdegang, das der MDK die Auskunft einer Firma braucht, die dir diesen Rollstuhl baut .
    Ich stehe auch stets mit den Firmen in Verbindung und wenn es am Ende vom Amt entschieden wird, spielt das keine
    Rolle in erste Linie .
    Handelsübliche Rollstühle kannste so kaufen, einen körperlich angepassten, wie beim Sohn meiner Cousine der total
    gelähmt ist und diesen Computer mit Mund-o. Sprachsteuerung braucht .

    Musst also keine Angst haben, das geht genau so .

    Wenn ich dir noch weiter helfen kann, ich warte auf deine Post und sei es ein Gespräch, was ich u.a. auch gern suche .
    Nun zurück zu meinem Roman, der auf mich wartet wenn es nichts zu reden gibt . Bye Ken