Scherbehindertenausweis 100 ohne Merkzeichen bei mass. At

Nach Lungen CA folgte Entfernung d.halben li. Lungenflügels. Leide unter Atemnot bei geringster Belastung. Habe Ausweis über 100% Schwerbehinderung ohne Merkzeichen erhalten. D.h., ich darf keine Behinderten Parkplätze benutzen und auch sonst keine nennenswerten Anspruch auf eine Erleichterung im Alltag. Warum ?

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  • Atemlos hat geschrieben:
    Nach Lungen CA folgte Entfernung d.halben li. Lungenflügels. Leide unter Atemnot bei geringster Belastung. Habe Ausweis über 100% Schwerbehinderung ohne Merkzeichen erhalten. D.h., ich darf keine Behinderten Parkplätze benutzen und auch sonst keine nennenswerten Anspruch auf eine Erleichterung im Alltag. Warum ?


    Hallo,

    dass „Warum“ zu beantworten ist pauschal nicht möglich.

    Fakt ist, dass eine Tumorerkrankung der Lunge an sich schon mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 zu bewerten ist. Die Feststellung dieses hohen GdB resultiert erstmal nur aufgrund der akuten Lebensbedrohung und bringt daher nicht unbedingt viele Erleichterungen.

    Der GdB von 100 ist dann entweder anerkannt, weil neben der Krebserkrankung bereits eine darüber hinaus bestehende Lungenfunktionseinschränkung mitberücksichtigt wurde oder noch anderweitige Erkrankungen anerkannt wurden.

    Dann wäre es noch wichtig zu wissen, welche medizinischen Unterlagen dem Versorgungsamt zur Beurteilung der Lungenfunktionseinschränkung vorlagen oder in einem evtl. Widerspruchsverfahren noch angefordert werden könnten.
    Anhand dieser muss beurteilt werden können, welche Wegstrecke in welcher Zeit zurückgelegt werden kann und welche Hilfsmittel hierfür genutzt werden müssen. Bis zu welcher Etage ist das Treppensteigen möglich? Wichtig sind auch die Befunde der Lungenfunktionstests ggf. mit und ohne zusätzliche Sauerstoffgabe und die Ergebnisse der Blutgasanalysen.

    Gruß
    DerSchwbProfi

  • Du kannst einen Verschlechterungsantrag stellen, dort die erforderlichen Merkzeichen beantragen
    und deinen Arzt bitten, dir ein Attest auszustellen, wenn die erforderlichen Einschränkungen vorliegen.
    Was du benötigst, um den Parkausweis zu beantragen, hat dir oben ja schon jemand verlinkt.
    Es ist allerdings, berechtigterweise, schwierig den Parkausweis zu erlangen.
    Dir würde unabhängig vom aG auch ein B helfen, denn du wirst kaum alleine mit dem Auto unterwegs sein können oder? Das B würde u zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigen, die im ÖPNV grtis fährt und auch oft freien Eintritt in Museen usw hat.

    Alles Gute!
  • Hallo,
    in Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen möchte ich zur allgemeinen Information noch Folgendes hinzufügen:

    Die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" kommt bei Erkrankungen der Atmungsorgane nur bei schwerster Einschränkung der Lungenfunktion in Betracht,. Dabei muss die Lungenfunktionsstörung für sich allein wenigstens einen GdB von 80 bedingen. Dies ist dann der Fall, wenn Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe besteht (statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung liegen um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte). Dieser Staus wird nach klinischer Formulierung auch als "respiratorische Globalinsuffizienz" bezeichnet.
    Erst wenn in den ärztlichen Befundunterlagen ein solcher Status nachgeweisen ist, besteht auch ein Anspruch auf Vergabe des Merkzeichens „aG“.

    Sollte jedoch medizinisch eine „respiratorische Partialinsuffizienz“ dokumentiert sein, dann läge hingegen eine mittlere Einschränkung der Lungenfunktion vor, die zumindest einen GdB von 50 begründen würde und folglich die Feststellung des Merkzeichens „G“ zur Folge hätte.

    Freundliche Grüße
    Haltom

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