Vorgehen gegen grundlose Kündigung mit Verstößen gegen das Bundesteilhabegesetz

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Ich war seit dem 1.10.2019 als Beraterin für die (entstehende) EUTB Düren von der LAG angestellt. Als Stellenumfang wurde später 5 Stunden und 30 Minuten wöchentlich vereinbart, sowie dass ich keinerlei Haftung und Verantwortung für Möbel, Strom, Internet, sonstige Sachen und Verträge übernehmen würde. Dies ergibt sich aus einem dem Arbeitsvertrag angefügten Vermerk.
Zunächst traf ich mich einmal wöchentlich mit den anderen Teammitgliedern in Schnellrestaurants, die über WLAN verfügten, zu Teambesprechungen, da es noch kein bezugsfähiges und ausgestattetes Ladenlokal für die EUTB in Düren gab. Ansonsten wurde die anfallende Arbeit mangels Betriebsstätte zu Hause erledigt (wie von der LAG geplant). Dabei entstanden Überstunden von 33 h 6 Min, die laut Arbeitsvertrag mit der LAG in Form eines bezahlten Freizeitausgleichs gewährt werden oder falls dies nicht möglich ist ausgezahlt werden Es bestehen auch noch 9 AT 16 Min an Urlaubsansprüchen aus 2019, insgesamt also 39AT 22 Min an Freizeitausgleichsansprüchen aus 2019, denn durch einen von der LAG zwangsweise angeordneten Überstundenabbau vom 20.11.2019 bis zum 3.1.2020 wegen einer vorgeschriebenen Geländeranbringung an die Eingangstreppe der EUTB in Düren durch die LAG führte m.E. nicht zum Überstundenabbau.

Es geht mir bei dieser Sache, weniger um die Kündigung am 15.1.2020 durch die LAG NRW in Münster in der Probezeit von 6 Monaten (bis zum 1.4.2020) geht, denn hierzu ist die LAG ja gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne Angabe von Gründen zweifellos berechtigt gewesen. In § 622 Abs.3 BGB wird jedoch nur eine Möglichkeit der verkürzten Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit erwähnt. Die übrigen angesprochenen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten jedoch auch in diesem Fall bzw. während der Probezeit und sollen durch § 622 Abs. 3 BGB nicht ausgeschlossen werden. Zudem gab die LAG mit der Wendung „wir bedauern Gründe für diese Kündigung zu haben“ an, dass sie auch ohne Erwähnung Kündigungsgründe hatte. Diese vermeintlichen Gründe der LAG, die keine waren (siehe mein detailliertes Schreiben vom 20.1.2020).

Vielmehr geht es mir um die Verstöße der LAG und die mit dieser Kündigung erfolgten Freistellung bis zum 31.1.2020, mit der sie sämtliche noch vorhandene Überstunden abbauen und sämtliche Urlaubsansprüche abgelten wollte.
Sollte man daher nicht davon ausgehen können, dass eine Trägerin der EUTB, wie die LAG, ihre behinderten Angestellten nach dem BTHG und dem Arbeitsrecht korrekt behandelt und dies von dem BMAS, der GSUB u.a. sozialen Institutionen wie z.B. der KSL, dem BDH Bundesverband Rehabilitation - Sitz Bonn und dem Deutscher Caritasverband e. V,. kontrolliert wird? Ich finde dies sehr bedauerlich, denn es geht ja einerseits um den Präsenzfall "wie geht die LAG NRW in Münster, als Trägerin im EUTB-Projekt mit ihren behinderten Mitarbeitern um". Gelten rechtliche und arbeitsvertragliche Vorschriften (Vertrag mit der LAG, EFZG) für die LAG im Gegensatz zu einem einfachen Bürger nicht? Sinn und Zweck der arbeitsrechtlichen Regelungen ist es den Arbeitnehmer vor nachteiligen kollektiven oder einzelvertraglichen Maßnahmen seines (auch ehemaligen) Arbeitgebers zu schützen, wie S. 24 der EFZ-Broschüre des BMAS ausführt, die in der EUTB Düren auslag. Sollen diese Verstöße der LAG, als Trägerin der EUTB in Düren, tatenlos hingenommen werden? Ist die LAG etc. nicht insbesondere dem Inklusionsgedanken verpflichtet?Es muss doch irgendjemanden geben, der den Umgang der LAG mit ihren behinderten Mitarbeitern kontrolliert. Hier es geht neben einer beträchtliche Summe von 1126,08€, vor allem darum, wie auch in Zeiten des BTHG von Arbeitgebern mit behinderten Menschen umgegangen wird. Die Öffentlichkeit interessiert es bestimmt auch.
Ich habe aufgrund meiner juristischen Kenntnisse ja bereits die Sachlage herausgearbeitet und die einzelnen Verstöße der LAG mit §§ benannt und recherchiert, so dass ein weiteres Vorgehen auch ohne große und aufwendige Arbeitsschritte erfolgen kann.

Ich bin an Ataxie erkrankt und habe daher einen GdB von 70 mit G und B. Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand bereits ist mit meinem Anliegen gegen die LAG vorzugehen, damit ich bzw. die behinderten Menschen doch noch zu ihrem -recht kommen. Oder ist hier jemand, der jemanden kennt der dazu bereit ist? Die Hauptarbeit (Sachverhaltsanalyse, juristische Subsumtion unter die einschlägigen Vorschriften und Recherche) ist ja bereits getan. Bald werde ich dieses Anliegen auch dem Sozialminister NRW und dem Behindertenbeauftragten NRW schildern.

Mit freundlichen, dankbaren und hilfesuchenden Grüßen
Christina Langen
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Antworten

  • warum postest du diesen thread 2 x? 😠
  • CRIS
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    Es passt zu beiden Themen, sowohl zu Recht&Soziales, als auch zu Ausbildung&Beruf.
    solche Bemerkungen bind ich als Forum-Anfänger gewohnt.
  • Helmut60
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    CRIS hat geschrieben:
    Es passt zu beiden Themen, sowohl zu Recht&Soziales, als auch zu Ausbildung&Beruf.
    solche Bemerkungen bind ich als Forum-Anfänger gewohnt.


    Hallo Cris,

    am ehesten paßt das Thema in die Plauderecke, oder in die Philosophie. Wenn man in der Probezeit gekündigt wird, und der Arbeitgeber, obwohl er keinen Grund angeben muß, von Gründen schreibt..... ändert an dem Vorgang doch nix. Wohlmöglich kann es hilfreich sein die Gründe zu hinterfragen, aber wenn man Überstunden minutengenau angibt, nimmt man es mit sowas wohlmöglich auch so genau, so das nix dabei heraus kommen kann.

    😀 Helmut


  • CRIS
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    Ein interessantes Buch über behinderte Menschen auf Arbeitssuche im ländlichen Raum 😡
  • Helmut60
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    Dann is dat Hösken ja wohl runter.... Dat ganze scheint nur Werbung für eine Anleitung dazu zu sein, wie man auch als Behinderter mit seinem Arbeitgeber nicht umgehen sollte.

    .... Die Gründe die der AG angibt.... können darin liegen, das der festgestellte Beratungsbedarf das vorgehaltene Beratungsangebot nicht deckt, und daher .. zum Glück noch in der Probeziet.. Personal abgebaut werden mußte....... oder darin, das festgestellt wurde, das die Besetzung der Stelle für die erforderliche Aufgabe nicht geeignet war.

    Bei der hier vorgetragenen Minuten... bzw. Erbsenzählerei in der Probezeit.... und der in der Praxis erforderlichen Flexibilität... Ob es in dem Druckwerk zur Klärung der Fragen kommt ?

    😀 Helmut
  • Helmut60 hat geschrieben:
    Dann is dat Hösken ja wohl runter.... Dat ganze scheint nur Werbung ......

    jepp, frag mal die aus dem atxie.org-forum. 😎 👿 😡
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  • MyHandicap User
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    ein erneuter versuch der WERBUNG im ataxie-forum wurde dort gelöscht!!!!! 😎
  • CRIS
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    Schade, dass man sich von einigen Forenmitgliedern unpassende Bemerkungen, wie z.B. "Dann is dat Hösken ja wohl runter.... Dat ganze scheint nur Werbung für eine Anleitung dazu zu sein, wie man auch als Behinderter mit seinem Arbeitgeber nicht umgehen sollte" anhören muss, wenn man sich traut hilfesuchend in einem Forum Fragen zu stellen.

    Ich hoffe nur, dass einige meiner vielen Beobachter meine Ansicht etwas nachvollziehen und mich vielleicht verstehen können.

    Es ist auch toll, dass einige Forenmitglieder hellseherische Fähigkeiten haben und vermuten den Inhalt eines Buches zu kennen, ohne es gelesen zu haben. "Dann is dat Hösken ja wohl runter.... Dat ganze scheint nur Werbung für eine Anleitung dazu zu sein, wie man auch als Behinderter mit seinem Arbeitgeber nicht umgehen sollte". Denn das Buch handelt eher von dem Verhalten von Behördenmitarbeitern. Also man sollte ein Buch erst einmal lesen, bevor man es bewertet.

    .Auch finde ich, dass die Angabe von bei Überstunden keineswegs Erbsenzählerei ist, sondern dies ist vor allem bei einem wöchentlichen Stundenumfang von 5h 30Min berechtigt und vorgeschrieben.

    Aber mit diesen Bemerkungen mache ich mich hier wohl unbeliebt, aber dann werde ich (wie bereits Adenauer sagte) auch ernst genommen.
    😡
  • Helmut60
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    CRIS hat geschrieben:
    Es ist auch toll, dass einige Forenmitglieder hellseherische Fähigkeiten haben und vermuten den Inhalt eines Buches zu kennen, ohne es gelesen zu haben. "Dann is dat Hösken ja wohl runter.... Dat ganze scheint nur Werbung für eine Anleitung dazu zu sein, wie man auch als Behinderter mit seinem Arbeitgeber nicht umgehen sollte". Denn das Buch handelt eher von dem Verhalten von Behördenmitarbeitern. Also man sollte ein Buch erst einmal lesen, bevor man es bewertet.

    .Auch finde ich, dass die Angabe von bei Überstunden keineswegs Erbsenzählerei ist, sondern dies ist vor allem bei einem wöchentlichen Stundenumfang von 5h 30Min berechtigt und vorgeschrieben.
    😡


    Hallo Cris,

    ein Buch das die Situation einer Behinderten auf dem Arbeitsmarkt beschreibt, sollte.... genau wie Fragen die man hier stellt,... nicht nur vom Verhalten von Behördenmitarbeitern, sondern auch vom Verhalten des Betroffenen handeln. Deine Beiträge hier handeln nur von dem was die anderen getan haben, und von deiner Genauigkeit bei der Dokumentation deiner Überstunden..... Was da tatsächlich passiert ist steht nirgendwo, so das da konkret niemand was zu sagen kann.

    Du hast das ganze nun in diversen Foren gepostet, einfach gesagt überall die gleichen Antworten bekommen,... Warst du mit dem Problem schon mal bei der Gewerkschaft ? Die sind meist sehr an solchen Verstößen und deren Klärung interessiert ?

    😀 Helmut
  • CRIS
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    Das Behindertenbeauftragte des Sozialministeriums NRW hat die LAG zur Stellungnahme aufgefordert und ihnen eine Frist gesetzt.
  • CRIS
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    Hallo,
    beim Projekt "Inklusionsscheck NRW" werden Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Inklusion von behinderten Menschen gesammelt und mit 2000 € dotiert. Ich werde da jetzt mitmachen. Ansonsten habe ich unter anderem mal die dbsh und Behindertenbeauftragte auf Landes- und Kreisebene kontaktiert.

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  • Helmut60
    Optionen
    manchmal hab ich hier den eindruck, das hier Leute schreiben, die bei Kaffe und Kuchen sitzen, und vor dem nächten schluck Kaffee, sich mit einem leeren Beitrag hier die Zeit vertreiben..... oder welchen Sinn sollen solche Beiträge sonst haben... insbesondere wo einige später immer mal wieder gelöscht werden. Solls hier nicht eher um hilfe, als um so XXXXXden Zeitvertreib gehen ?

    😀 Helmut