Pflegegrad Rückstufung ohne Grund

Hallo miteinander.....
Durch meinen Unfall 2016 sind die Hauptmuskeln in beiden Schultern abgerissen. Nur ab den Ellenbogen bis zu den Händen bin ich noch beweglich. Überkopfarbeiten, Arme anheben, Körperpflege und vieles mehr ist nicht mehr alleine möglich; von meinen Hobbys ganz zu schweigen. Ich stand auf Pflegegrad 2; im vorletzten Jahr hatte ich dann einen höheren Pflegegrad beantragt. Die Dame vom MDK hat mich nach ihrem Besuch auf Pflegegrad 0 gestuft. Kaum zu glauben! Ich habe Widerspruch eingelegt und auf Anraten der Krankenkasse bin ich dem Sozialgericht ausgewichen. Nach ein paar Wochen habe ich erneut einen Antrag auf Pflegegrad gestellt, lt. Krankenkasse wäre das der beste Weg. Nach mehreren Monaten kam wieder eine Dame vom MDK, und ich wurde auf Pflegegrad 1 gestuft. Ich möchte mir das alles nicht mehr gefallen lassen, und ich habe nochmals Widerspruch eingelegt und höre nun seit einem halben Jahr gar nichts mehr. Ich bin zwar 72 Jahre alt, aber ich möchte noch gerne lange in meinen eigenen vier Wänden bleiben. Hat Jemand einen Erfahrungswert und kann mir etwas raten?
Ich bin ein positiver Mensch und möchte nicht aufgeben, und ich wünsche allen Lesern eine gute Zeit.

Antworten

  • hallo, eine rückstufung ohne angabe des grundes darf es nun überhaupt nicht geben.
    du hast anspruch auf eine kopie des gutachtens.
    notalls muss du doch eine klage beim sozialgericht einreichen. dies ist leider ein sehr langes verfahren.
    zunächst verlange eine kopie des gutachtens.

    viel erfolg 😉
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  • Hallo Chiara,
    also, ich sehe das auch anders. Warum falsche Hoffnungen machen, wenn noch nichts gesagt wurde, was gesagt werden muss. Z. B. wie waren die Anraten der Krankenkasse. Da gab es sicher eine Begründung, die so stichfest war, dass du von einer Klage abgesehen hast.

    Vielleicht hast du hier die Bereiche der Behinderung und die Bereiche der Pflege nicht richtig definiert. Und die 3 Pflegestufen wurden inzwischen in 5 Pflegegrad umgewandelt. Deshalb die Änderungen.
    Behinderung kann die gleiche sein, aber Pflegebedarf nicht. Dass die Tochter dich mal wohin fährt, verbuchen wir unter Nächstenliebe. Wobei die Busse (in München) bestens, sogar für den schwerlast e-Rolli ausgestattet sind. U.U. gibt es auch noch Freimarke für die kostenlose Fahrt.

    Also, bei Pflegestufe 1 gibt es nur einen Entlastungbetrag und dieser wird nur gegen Quittung von (der KK) anerkannten Firmen ausbezahlt. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, z.B.
    im privaten Bereich müsste die Person die Anerkennung nach dem Landesrecht für Unterstützungsangebote im Alltag vorliegen. Vielleicht liegt es daran… Ich schenke der *kranken* Kasse den Entlastungbetrag, wenn die angebotenen Kräfte für nichts tun 23 €/St. kassieren. Dabei dürfen sie nicht einmal (versicherungstechnisch) den Rollstuhl aus dem Auto per Hebebühne holen. Mindesteinsatz ist 2-3 Stunden… für 10 Minuten - aber hallo!
    lg


  • "Da gab es sicher eine Begründung, die so stichfest war, dass du von einer Klage abgesehen hast"

    dann darf die/der TE m.e. aber nicht schreiben daß es eine rückstufung OHNE GRUND gab, oder?
  • Hallo Eva2019, hallo K.obus, hallo jenner
    Ich weiß von der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad.
    Im Gutachten des MDK waren Verdrehungen. Ich sollte z.B. die Treppe herunter gehen, was ich freihändig nicht kann. Ich bekomme die Oberarme nicht seitlich vom Körper weg und habe mich also ganz eng ans Geländer geklammert und kam so langsam und mit Schweißausbrüchen bis zur 3. Stufe. Dann war Ende. Im Gutachten stand: selbständiges Treppen gehen ist möglich.
    Meine Unterarme sind mehr oder minder noch beweglich.
    Ich kann z.B. keinen Kaffee in eine Tasse schütten, usw. (Ruptur der Supraspinatussehne in beiden Schultern).
    Das einzige was die Krankenkasse zu einem Widerspruch von mir sagte war, dass dann das Sozialgericht eingeschaltet werden müsse und haben mir abgeraten. Sie hätten keinen Einfluss auf den MDK.
    Zuerst habe ich darauf gehört, aber nun habe ich vor einem halben Jahr Widerspruch eingelegt, der auch bei der Krankenkasse angekommen ist. Sie leiten das lediglich weiter. Ich solle abwarten falls nochmal Jemand vorbei kommt vom MDK. Man kann sich denken, dass sie dort nicht gerne meinen Namen hören. Und würde man eine Kollegin diffamieren die mich derart zurückgestuft hat, indem man zugibt was rechtens ist?
    Ich verbuche alles zur Zeit unter „Nächstenliebe“; was soll ich denn sonst machen?
    Wenn ich an ein Sozialgericht denke, dann überlege ich, wie ich es schaffen soll das Ganze durchzustehen; körperlich und auch seelisch.
    Ich hatte 2018 einen Schlaganfall wodurch das rechte Auge betroffen ist. Hab noch Glück dabei gehabt, aber es fällt mir schwer zu schreiben und natürlich auch das Lesen. Deshalb auch hier eine Kurzfassung.
    Grüße Euch und vielen Dank, Chiara

  • hallo, hast du es denn nun schriftlich dieses gutachten oder nicht?
    hier erscheint mit vieles widersprüchlich und die frage nach deinem gdb wurde auch nicht beantwortet.
    ich bin jetzt aus diesem thema raus.
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  • Hallo Chiara47,

    der Grund für deine Rückstufung ergibt sich ganz Simpel daraus, das die neu ermittelten Daten nicht mehr für dien alten Pflegegrad reichen. Da braucht der MDK nix weiter zu zu sagen.

    Blöder Weise ist deine Beschreibung deiner Fähigkeiten "irgendwie unschlüssig". Zuerst schreibst du, das du Probleme mit den Armen / Schultern hast, dann kannst du plötzlich (freihändig) keine Treppen steigen, tust es aber dennoch... wenn auch nur mit festhalten 3 Stufen hioch. Was du da getan hast ist "selbstständig Treppe steigen" . Wenn du bei der Begutachtung genauso argumentiert hast wie hier, ist nachvollziehbar das da was schief gelaufern ist.

    Zum Weg den du eingeschlagen hast.... nicht zum Sozialgericht zu gehen.... Das ist auf jeden Fall der Weg, bei dem deine Pflegekasse am meisten spart, und du den größeren Verlust hast. Wichtig ist, das bei der Begutachtung Zeugen da sind, die das ganze miterleben.... dann kucken die Gutachter oft genauer hin, und bewerten "etwas" anders.

    😀 Helmut
  • Hallo Helmut,
    ich kann die Angaben von Chiara47 schon nachvollziehen. Das Problem ergibt sich daraus, dass die MDK Sacharbeiter nicht genügen Zeit mitbringen um eine Antwort richtig zu erfassen. Da ist nichts widersprüchliches, wenn Chiara schreibt, dass sie Probleme mit Armen und Schultern hat und *freihändig* keine Treppen steigen kann (dafür braucht sie ja Arme), und falls da noch weitere Diagnosen vorliegen (wie sie das macht, hat sie ja beschrieben). Problem ist, dass wenn man die Treppen doch bewältigt, auch wenn man am Boden krabbelt (wie ich das mache, bevor ich das Code vom Bankkonto aus der Hand gebe), dann hat sie die Treppen geschafft, auch wenn sie auf jeder Treppe gesetzten, geschwitzt und geschnauft hat…und durch die Anstrengung mit dem Pleuraerguß rechnen muss…
    Ich kann nicht stehen und bei mir wurde geschrieben, dass ich gehen kann. Hier geht es um kognitive Leistungen des Prüfers und nicht um die des Betroffenen.

    @Chiara, mach dir die Arbeit und schreib in Widerspruch immer alles, was nicht stimmt. Natürlich hat die Krankenkasse jetzt recht, nach Ablauf der Widerspruchsfrist geht es nur noch per Gericht; aber nach einen MDK Gutachten hast du ja 1 Monat Zeit gehabt! Was bringt dir die Pflegestufe? Kommst du ohne Pflegedienst und/oder mit Haushaltshilfe nicht klar…dann solltest du bei Verschlimmerung bei neuer Überprüfung eine evtl. Widerspruchfrist einhalten…Dazu kann man kaum was sagen, weil man nicht alle deine Beschwerden kennt.
    Ich hoffe, dass du nicht alleine lebst – man kommt tatsächlich an die Grenzen des Möglichen. Was heißt mit Nächstenliebe! Meine Krankheit hat mich umprogrammiert; es wäre ja autoaggressiv, wenn ich alle die lieben würde, die mir schaden wollen. Wenn Jemand etwas nicht verstehen will, dann muss er selbst erfahren, um verstehen zu lernen. Das ist ein Naturgesetz, Logik… dafür bin ich aber nicht zuständig 😉
    Alles Gute!


  • eva2019 hat geschrieben:
    Hallo Helmut,
    ich kann die Angaben von Chiara47 schon nachvollziehen. Das Problem ergibt sich daraus, dass die MDK Sacharbeiter nicht genügen Zeit mitbringen um eine Antwort richtig zu erfassen. Da ist nichts widersprüchliches, wenn Chiara schreibt, dass sie Probleme mit Armen und Schultern hat und *freihändig* keine Treppen steigen kann (dafür braucht sie ja Arme), und falls da noch weitere Diagnosen vorliegen (wie sie das macht, hat sie ja beschrieben). Problem ist, dass wenn man die Treppen doch bewältigt, auch wenn man am Boden krabbelt (wie ich das mache, bevor ich das Code vom Bankkonto aus der Hand gebe), dann hat sie die Treppen geschafft, auch wenn sie auf jeder Treppe gesetzten, geschwitzt und geschnauft hat…und durch die Anstrengung mit dem Pleuraerguß rechnen muss…
    Ich kann nicht stehen und bei mir wurde geschrieben, dass ich gehen kann. Hier geht es um kognitive Leistungen des Prüfers und nicht um die des Betroffenen.



    Hallo Eva,

    ich war schon bei vielen Begutachtungen dabei. Mal als Vater, mal als gesetzl..Betreuer von nicht mit mir verwandten Personen, mal nur ao als Zeuge für Bekannte. Dabei hab ich oft erlebt, das der Pflegebedürftige einerseits sagt und zeigt, das er dieses und jenes nicht kann, dann aber doch Dinge tut, die nicht zu den Aussagen von "nicht können" passen. Kann man seine Hände kaum gebrauchen, kann man sich nicht festkrallen.... Das kann hier nur an der Wortwahl liegen, dennoch kann sowas bei einer Begutachtung zu einen besseren Bwertung führen, als eigentlich angebracht ist. ... und Treppe steigen ist Treppe steigen.... tun und sagen ich kann das nicht ... geht nicht. Wenn dann die Schlafräume und Bad im 1. OG, und keine Treppensteighilfe da sein sollte, kann so eine Begutachtung in die Hose gehen. Dat soll nun nicht unterstellen das hier wer wem was vorgemacht hat, sondern nur deutlich machen, wie leicht eine Begutachtung schief gehen kann.

    😀 Helmut


  • Helmut60 hat geschrieben:
    .. und Treppe steigen ist Treppe steigen.... tun und sagen ich kann das nicht ... geht nicht.


    Moin,
    das sehe ich etwas anders. Ich werde nicht mit Argumenten kommen, die nicht entscheidend sind: die Anwesenheit, eigene Interpretation, manchmal sogar Wahrnehmung… Für mich zählt nur das geschriebene Wort und das wird schon jetzt gleich ignoriert (hier FREIHÄNDIG).
    So Mancher würde wie ein Kartenhaus zusammenklappen, wenn er sich nicht beim Gehen halten könnte.
    Und ja, das mit der Krallenhand (Ulnarisparese) ist nicht gerade das beste Beispiel, aber ich weiß, was du meinst.
    lg


  • Hallo Eva, hallo Helmut, hallo jenner,

    liebe Eva, ich habe vor einem halben Jahr den ZWEITEN Widerspruch eingelegt, sofort nachdem ich das Gutachten erhalten hatte. Die Krankenkasse sagt ich solle abwarten. Es tut sich aber nichts. Im Gutachten stand, dass fast alles bei mir in Ordnung wäre; komme gerade auf die Punkte für Pflegegrad 1.
    Bei meinem ERSTEN Widerspruch – nach dem ich von Pflegegrad 2 auf 0 gestuft wurde, hat mir der Krankenkasse abgeraten; ich solle lieber später mal einen neuen Antrag stellen, ansonsten würde sich das Sozialgericht einschalten. Sicher hatte mich das geängstigt, da ich nicht weiß welche Strapazen man in dem Fall auf sich nehmen muss.
    In den Armen habe ich keine Gewalt. Ich kann nur mit den Unterarmen und Händen greifen bei angelegten Oberarmen, wenn ich mich also mit dem Körper eng an das Geländer presse verlässt mich schnell die Kraft. So war das nach der dritten Stufe (nach unten) erledigt, als die Dame vom MDK hier war.
    Ich hatte unter anderem auch die Stunden angegeben, die ich für fremde Hilfe für Körperpflege in Anspruch nehme; ebenfalls auch für alles Weitere.
    Ich wurde z.B. nach „kochen“ gefragt. Ich habe gesagt, dass ich das grundsätzlich nicht kann; man müsse mir schon eine Dose öffnen und in einen Topf füllen zum Erhitzen. Das war sicher zu viel gesagt. Scheinbar essen die Leute vom MDK nur Dosensuppen. Jedenfalls kann ich laut MDK kochen.

    Lieber Helmut, ich bin derart betroffen über Dein Leben mit Frau und Kind; es tut mir unendlich leid. Scheinbar zieht sich dein schlimmes Schicksal über Dein ganzes Leben.
    Ich weiß, dass ich wie bei allen anderen auch beim MDK versuche, mich nicht gehen zu lassen. Ich glaube ich mache vieles falsch. Ich sollte mich auch so ausdrücken wie es mir wirklich geht bzw. ablehnen was ich nicht machen kann. Vielen Dank für Deine Ausführungen.

    Hey Jenner, ich muss erst nachschauen für was die Abkürzung GdB steht. Tut mir leid, aber es geht alles etwas langsamer nach meinem Schlaganfall. Ich war heute Nachmittag nochmal beim Chiropraktiker wegen meiner Kopf- und Rückenschmerzen, da ich seit meinem Unfall sehr schlecht schlafe; bin eigentlich Seitenschläfer aber das wollen meine Schultern nicht mitmachen; daher das ewige Hin und Her über Nacht.

    Es tut sich die Frage auf, was die Damen vom MDK davon haben, hilfsbedürftige Kranke so runterzuschreiben. Wenn sie doch selbst sehen wie es diesen Leuten geht, und das auch ehrlich im Bericht schreiben, werden sie sicher deshalb nicht entlassen.

    Ich danke Euch sehr für die Hilfsbereitschaft die Ihr mir entgegenbringt. Oftmals kann ich nicht sofort schreiben und auch nicht so ausführlich. Ich muss alles etwas dosieren. Entschuldigt bitte.
    Viele Grüße Chiara

  • Hallo Chiara,

    ohne Grund gibt Es nicht.

    Das höre ich zum ersten mal,

    der GdB ist die Abkürzung von

    Grad der Behinderung!.

    Den habe ich auch.

    Wenn du noch weitere Fragen hast, immer gerne.

    Gruß Renè
  • nach fast 240 tagen muss man auf diesen thread noch antworten? 😺
    fragen wurden nicht beantwortet usw. usw.
  • k.obus hat geschrieben:
    nach fast 240 tagen muss man auf diesen thread noch antworten? 😺
    fragen wurden nicht beantwortet usw. usw.


    und wiedermal Spam von k.obus....

    wessi hat jedenfalls was zum Thema geantwortet. Wie alt eine Diskussion ist, und wie langer der User hier nicht angemeldet war ist doch egal, denn antworten Lesen kann man auch ohne sich anzumelden. Das hier immer wieder solcher Spam gepostet wird fördert sicher nicht die beliebtheit des Forums.

    😀 Helmut
  • k.obus hat geschrieben:
    wann hab ich das? spams sind doch bei den mails - oder?

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  • Sorry für das OT, es scheint hier ja so brauch zu sein.. 😉

    jenner hat geschrieben:
    Damit kann Helmut sich wohl nicht beschäftigen. Er muss sich um die Belange von Schwerbehinderten aus vollem Herzen und voll Empathie kümmern.


    Na.. mal kucken,

    vielleicht klappt dat mit der Empadings, ja auch hier 😉

    Spam werte K.obus, sind laut deinem Link "unaufgefordert zugestellte elektronische Nachriten". Wenn ich mir dann mal die Themen so ansehe, gibts kein Thema.. keine Frage wie z. B. Wer hat die Diskussion verlassen....oder : Wie alt ist diese Diskussion, hat der Fragesteller geantwortet ? Dennoch postes du hier elektronisch...: Dings hat die Diskussion verlassen,... oder : Die Disskussion is schon sooo alt.

    Da hier niemand nach sowas gefragt hat, ist das so nicht nur OT, sondern auch Spam. Blöder weise schreibst du hier zig Beiträge, die in kaum einem Zusammenhang mit dem Thema stehen. Manchmal löscht du sie kurz danach wieder. Jeder User der die Benachrichtigungsfunktion nutzt, bekommt darüber über neue Beiträge eine E-Mail.... also noch mehr Spam.

    Sowas sollte in so einem Forum nicht sein. Wenn man einem User sowas mitteilen will, sollte man das per PN oder E-Mail tun. Es gibt hier schon User die Fragen sofort per E-Mail, weil sie nur so verhindern können das sie wegen solchem Spam in Forum müssen, um zu kucken was da geschrieben wurde. Ich weis nich so recht ob sowas für so ein Forum gut ist.... und ich frag mich immer wieder warum die Admins da nix gegen tun. Wenns in der neuen Plattform die Ignorierfunktion gibt, kommen solche Spamschreiber auf die Liste, und schwups.... schreibst du fast nur noch für dich selbst..... Ob du das wirklich möchtest ?

    😀 Helmut


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